Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LG Hannover, 16.04.2018 - 18 O 23/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11635
LG Hannover, 16.04.2018 - 18 O 23/17 (https://dejure.org/2018,11635)
LG Hannover, Entscheidung vom 16.04.2018 - 18 O 23/17 (https://dejure.org/2018,11635)
LG Hannover, Entscheidung vom 16. April 2018 - 18 O 23/17 (https://dejure.org/2018,11635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,11635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)

  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 47/17
    Zeitliche Dauer, räumliche Ausdehnung und organisatorischer Aufwand sind nur erklärlich, wenn durch das Kartell den Kartellanten ein finanzieller Vorteil entstand, sich den Teilnehmern der Zuwiderhandlungen jedenfalls Preissetzungsspielräume eröffneten, die sie nutzten, da andernfalls der mit den Zuwiderhandlungen einhergehende (Kosten-)Aufwand und das damit verbundene Risiko, insbesondere eines Bußgeldes wegen wettbewerbswidrigen Handelns, unnötig wären (so zum Lkw-Kartell auch: LG Hannover, Urteil vom 16.4.2018, 18 O 23/17, juris Rn. 99).

    Dies hat zur Folge, dass eine mögliche Weiterwälzung grundsätzlich erst im Betragsverfahren zu prüfen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 19.2.2015, III ZR 90/14, juris Rn. 17; BGH…, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10 - ORWI, juris Rn. 57 ff; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 22.8.2018, VI-U (Kart) 1/17, juris Rn. 136 ff; OLG Frankfurt…, Urteil vom 24.11.2017, 11 U 56/16 (Kart), juris Rn. 90; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 9.11.2016, 6 U 204/15 Kart (2), juris Rn. 69; LG Hannover, Urteil vom 16.04.2018, 18 O 23/17, juris Rn. 129).

    Rn. 204 Voraussetzung für eine Vorteilsausgleichung wäre ein konkreter Vortrag anhand der allgemeinen Marktverhältnisse auf dem relevanten Absatz- bzw. Folgemarkt, insbesondere der Nachfrageelastizität, der Preisentwicklung und der Produkteigenschaften, dass es auf dem relevanten Absatzmarkt überhaupt zu einer Preiserhöhung gekommen ist und, dass es ernsthaft in Betracht kommt, dass dies infolge einer Abwälzung der kartellbedingten Preiserhöhung der Fall ist (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10 - ORWI, juris Rn. 44 ff und Rn. 59 f; LG Hannover, Urteil vom 16.4.2018, 18 O 23/17, juris Rn. 131 ff).

    Auch ist darzulegen, wie sich gegebenenfalls eigene Wertschöpfungsanteile des weiterverkaufenden Abnehmers auf den Vorteilsausgleich auswirken (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10 - ORWI, juris Rn. 44 ff und Rn. 59 f; LG Hannover, Urteil vom 16.4.2018, 18 O 23/17, juris Rn. 131 ff).

    Ungeachtet dessen lässt sich aber auch nicht ansatzweise erkennen, warum der Verkauf eines gebrauchten - womöglich sogar noch umgerüsteten - Lkw nach jahre-, wenn nicht sogar jahrzehntelanger Nutzung es dem Verkäufer ermöglichen sollte, durch diesen Verkauf seine einstmalige kartellbedingte Preiserhöhung - vollständig, denn allein um eine solche geht es im Fall des Erlasses eines Grundurteils nach § 304 ZPO (s.o.) - zu kompensieren (so auch iE: LG Hannover, Urteil vom 16.4.2018, 18 O 23/17, juris Rn. 137).

  • LG Stuttgart, 30.11.2018 - 30 O 53/17

    Kartellschadensersatz: Rechtswidrige Preisabsprachen im sog. LKW-Kartell; …

    Rn. 103 Zeitliche Dauer, räumliche Ausdehnung und organisatorischer Aufwand sind nur erklärlich, wenn den Lkw-Herstellern durch den Informationsaustausch ein finanzieller Vorteil entstand, sich den Teilnehmern der Zuwiderhandlungen jedenfalls Preissetzungsspielräume eröffneten, die sie nutzten, da andernfalls der mit den Zuwiderhandlungen einhergehende (Kosten-) Aufwand und das damit verbundene Risiko, insbesondere eines Bußgeldes wegen wettbewerbswidrigen Handelns, unnötig wären (so auch: LG Hannover, Urteil vom 16.4.2018, 18 O 23/17 - juris Rn. 99).

    Dies hat zur Folge, dass eine mögliche Weiterwälzung grundsätzlich erst im Betragsverfahren zu prüfen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 19.2.2015, III ZR 90/14 - juris Rn. 17; BGH…, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10 - ORWI - juris Rn. 57 ff; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 22.8.2018, VI-U (Kart) 1/17 - juris Rn. 136 ff; OLG Frankfurt…, Urteil vom 24.11.2017, 11 U 56/16 (Kart) - juris Rz. 90; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 9.11.2016, 6 U 204/15 Kart (2) - juris Rn. 69; LG Hannover, Urteil vom 16.04.2018, 18 O 23/17, - juris Rn. 129).

    Rn. 135 (1) Voraussetzung für eine Vorteilsausgleichung wäre ein konkreter Vortrag anhand der allgemeinen Marktverhältnisse auf dem relevanten Absatz- bzw. Folgemarkt, insbesondere der Nachfrageelastizität, der Preisentwicklung und der Produkteigenschaften, dass es auf dem relevanten Absatzmarkt überhaupt zu einer Preiserhöhung gekommen ist und, dass es ernsthaft in Betracht kommt, dass dies infolge einer Abwälzung der kartellbedingten Preiserhöhung der Fall ist (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10 - ORWI - juris Rn. 44 ff und Rn. 59 f; LG Hannover, Urteil vom 16.4.2018, 18 O 23/17 - juris Rn. 131 ff).

    Weiter ist darzutun und gegebenenfalls nachzuweisen, dass der Abwälzung keine Nachteile des Abnehmers gegenüberstehen, insbesondere kein Nachfragerückgang, durch den die Preiserhöhung (ganz oder teilweise) kompensiert worden ist (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10 - ORWI - juris Rn. 44 ff und Rn. 59 f; LG Hannover, Urteil vom 16.4.2018, 18 O 23/17 - juris Rn. 131 ff).

    Auch ist darzulegen, wie sich gegebenenfalls eigene Wertschöpfungsanteile des weiterverkaufenden Abnehmers - hier also eines (…)- und (…)betriebs - auf den Vorteilsausgleich auswirken (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10 - ORWI - juris Rn. 44 ff und Rn. 59 f; LG Hannover, Urteil vom 16.4.2018, 18 O 23/17 - juris Rn. 131 ff).

    Ungeachtet dessen lässt sich aber auch nicht ansatzweise erkennen, warum der Verkauf eines gebrauchten - womöglich sogar noch umgerüsteten - Lkw nach jahre-, wenn nicht sogar jahrzehntelanger Nutzung es dem Verkäufer ermöglichen sollte, durch diesen Verkauf seine einstmalige kartellbedingte Preiserhöhung - vollständig, denn allein um eine solche geht es im Fall des Erlasses eines Grundurteils nach § 304 ZPO (s.o.) - zu kompensieren (so auch iE: LG Hannover, Urteil vom 16.4.2018, 18 O 23/17 - juris Rn. 137).

  • LG Berlin II, 13.11.2025 - 16 O 275/24

    Schadensersatz wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt …

    Rn. 176 Richtigerweise ist jedoch eine entsprechende Bindungswirkung anzunehmen (vgl. LG Hannover, Urteil vom 16. April 2018 - 18 O 23/17 -, BeckRS 2018, 7764 Rn. 46;… Ollerdißen, in: Wiedemann, Kartellrecht, 3. Aufl. 2016, § 61 Rn. 20 m.w.N.).
  • LG Stuttgart, 19.07.2018 - 30 O 33/17

    Gemeinschaftsrechtswidriges Kartell: Schadensersatz gegen Kartellbeteiligte …

    Rn. 87 Zeitliche Dauer, räumliche Ausdehnung und organisatorischer Aufwand sind nur erklärlich, wenn den Lkw-Herstellern durch den Informationsaustausch ein finanzieller Vorteil entstand, sich den Teilnehmern der Zuwiderhandlungen jedenfalls Preissetzungsspielräume eröffneten, die sie nutzten, da andernfalls der mit den Zuwiderhandlungen einhergehende (Kosten-)Aufwand und das damit verbundene Risiko, insbesondere eines Bußgeldes wegen wettbewerbswidrigen Handelns, unnötig wären (vgl. LG Hannover, Urteil vom 16.4.2018, 18 O 23/17 - juris Rn. 99).

    Die konkrete Höhe einer eventuellen teilweisen Schadensabwälzung kann aber dem Betragsverfahren vorbehalten werden (LG Hannover, Urteil vom 16.04.2018, 18 O 23/17, - juris Rn. 129).

  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 7/18
    Zeitliche Dauer, räumliche Ausdehnung und organisatorischer Aufwand sind nur erklärlich, wenn durch das Kartell den Kartellanten ein finanzieller Vorteil entstand, sich den Teilnehmern der Zuwiderhandlungen jedenfalls Preissetzungsspielräume eröffneten, die sie nutzten, da andernfalls der mit den Zuwiderhandlungen einhergehende (Kosten-)Aufwand und das damit verbundene Risiko, insbesondere eines Bußgeldes wegen wettbewerbswidrigen Handelns, unnötig wären (so zum Lkw-Kartell auch: LG Hannover, Urteil vom 16.4.2018, 18 O 23/17, juris Rn. 99).

    Dies hat zur Folge, dass eine mögliche Weiterwälzung grundsätzlich erst im Betragsverfahren zu prüfen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 19.2.2015, III ZR 90/14, juris Rn. 17; BGH…, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10 - ORWI, juris Rn. 57 ff; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 22.8.2018, VI-U (Kart) 1/17, juris Rn. 136 ff; OLG Frankfurt…, Urteil vom 24.11.2017, 11 U 56/16 (Kart), juris Rn. 90; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 9.11.2016, 6 U 204/15 Kart (2), juris Rn. 69; LG Hannover, Urteil vom 16.04.2018, 18 O 23/17, juris Rn. 129).

    Rn. 198 Voraussetzung für eine Vorteilsausgleichung wäre ein konkreter Vortrag anhand der allgemeinen Marktverhältnisse auf dem relevanten Absatz- bzw. Folgemarkt, insbesondere der Nachfrageelastizität, der Preisentwicklung und der Produkteigenschaften, dass es auf dem relevanten Absatzmarkt überhaupt zu einer Preiserhöhung gekommen ist und, dass es ernsthaft in Betracht kommt, dass dies infolge einer Abwälzung der kartellbedingten Preiserhöhung der Fall ist (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10 - ORWI, juris Rn. 44 ff und Rn. 59 f; LG Hannover, Urteil vom 16.4.2018, 18 O 23/17, juris Rn. 131 ff).

    Auch ist darzulegen, wie sich gegebenenfalls eigene Wertschöpfungsanteile des weiterverkaufenden Abnehmers - hier also eines (...) vertreibenden Betriebs - auf den Vorteilsausgleich auswirken (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10 - ORWI, juris Rn. 44 ff und Rn. 59 f; LG Hannover, Urteil vom 16.4.2018, 18 O 23/17, juris Rn. 131 ff).

    Ungeachtet dessen lässt sich aber auch nicht ansatzweise erkennen, warum der Verkauf eines gebrauchten - womöglich sogar noch umgerüsteten - Lkw nach jahre-, wenn nicht sogar jahrzehntelanger Nutzung es dem Verkäufer ermöglichen sollte, durch diesen Verkauf seine einstmalige kartellbedingte Preiserhöhung - vollständig, denn allein um eine solche geht es im Fall des Erlasses eines Grundurteils nach § 304 ZPO (s.o.) - zu kompensieren (so auch iE: LG Hannover, Urteil vom 16.4.2018, 18 O 23/17, juris Rn. 137).

  • LG Berlin II, 13.11.2025 - 16 O 195/19

    Schadensersatz wegen Missbrauch marktbeherrschender Stellung auf …

    Rn. 204 Richtigerweise ist jedoch eine entsprechende Bindungswirkung anzunehmen (vgl. LG Hannover, Urteil vom 16. April 2018 - 18 O 23/17 -, BeckRS 2018, 7764 Rn. 46;… Ollerdißen, in: Wiedemann, Kartellrecht, 3. Aufl. 2016, § 61 Rn. 20 m.w.N.).
  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 38/17

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatz aufgrund des sog. Lkw-Kartells für den …

    Ungeachtet dessen lässt sich aber auch nicht ansatzweise erkennen, warum der Verkauf eines gebrauchten - speziell aus- bzw. umgerüsteten - Lkw nach jahre-, wenn nicht sogar jahrzehntelanger Nutzung es dem Verkäufer ermöglichen sollte, durch diesen Verkauf seine einstmalige kartellbedingte Preiserhöhung - vollständig, denn allein um eine solche geht es im Fall des Erlasses eines Feststellungs- oder Grundurteils (s.o.) - zu kompensieren (so auch iE: LG Hannover, Urteil vom 16.3.2018, 18 O 23/17, juris Rn. 137).
  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 311/17
    Dies hat zur Folge, dass eine mögliche Weiterwälzung grundsätzlich erst im Betragsverfahren zu prüfen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 19.2.2015, III ZR 90/14, juris Rn. 17; BGH…, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10 - ORWI, juris Rn. 57 ff; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 22.8.2018, VI-U (Kart) 1/17, juris Rn. 136 ff; OLG Frankfurt…, Urteil vom 24.11.2017, 11 U 56/16 (Kart), juris Rn. 90; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 9.11.2016, 6 U 204/15 Kart (2), juris Rn. 69; LG Hannover, Urteil vom 16.04.2018, 18 O 23/17, juris Rn. 129).

    Letzteres ist schon deshalb der Fall, weil nicht einmal behauptet wird, die Klägerin hätte die in Frage stehenden Fahrzeuge weiterverkauft, sondern lediglich, was gelten müsste, wenn von Derartigem auszugehen wäre Ungeachtet dessen lässt sich aber auch nicht ansatzweise erkennen, warum der Verkauf eines gebrauchten - womöglich sogar noch umgerüsteten - Lkw nach jahre-, wenn nicht sogar jahrzehntelanger Nutzung es dem Verkäufer ermöglichen sollte, durch diesen Verkauf seine einstmalige kartellbedingte Preiserhöhung - vollständig, denn allein um eine solche geht es im Fall des Erlasses eines Grundurteils nach § 304 ZPO (s.o.) - zu kompensieren (so auch iE: LG Hannover, Urteil vom 16.4.2018, 18 O 23/17 - juris Rn. 137).

  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 39/17

    Kartellschadensersatz aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Bindungswirkungen der …

    Dies hat zur Folge, dass eine mögliche Weiterwälzung grundsätzlich erst im Betragsverfahren zu prüfen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 19.2.2015, III ZR 90/14, juris Rn. 17; BGH…, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10 - ORWI, juris Rn. 57 ff; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 22.8.2018, VI-U (Kart) 1/17, juris Rn. 136 ff; OLG Frankfurt…, Urteil vom 24.11.2017, 11 U 56/16 (Kart), juris Rn. 90; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 9.11.2016, 6 U 204/15 Kart (2), juris Rn. 69; LG Hannover, Urteil vom 16.04.2018, 18 O 23/17, juris Rn. 129).

    Letzteres ist schon deshalb der Fall, weil nicht einmal behauptet wird, die Klägerin hätte die in Frage stehenden Fahrzeuge weiterverkauft, sondern lediglich, was gelten müsste, wenn von Derartigem auszugehen wäre Ungeachtet dessen lässt sich aber auch nicht ansatzweise erkennen, warum der Verkauf eines gebrauchten - womöglich sogar noch umgerüsteten - Lkw nach jahre-, wenn nicht sogar jahrzehntelanger Nutzung es dem Verkäufer ermöglichen sollte, durch diesen Verkauf seine einstmalige kartellbedingte Preiserhöhung - vollständig, denn allein um eine solche geht es im Fall des Erlasses eines Feststellungs- oder Grundurteils nach § 304 ZPO (s.o.) - zu kompensieren (so auch iE: LG Hannover, Urteil vom 16.4.2018, 18 O 23/17 - juris Rn. 137).

  • LG Stuttgart, 30.01.2020 - 30 O 9/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund des von der Europäischen Kommission …

    Es lässt sich nicht ansatzweise erkennen und widerspricht jeder Lebenserfahrung, warum der Verkauf eines gebrauchten (z.T. zudem speziell aus- bzw. umgerüsteten) Lkw nach jahre-, wenn nicht sogar jahrzehntelanger Nutzung, es dem Verkäufer ermöglichen sollte, durch diesen Verkauf seine einstmalige kartellbedingte Preiserhöhung - vollständig, denn allein um eine solche geht es im Fall des Erlasses eines Feststellungs- oder Grundurteils - zu kompensieren (vgl. auch LG Hannover, Urteil vom 16. März 2018 - 18 O 23/17, juris Rn. 137).
  • LG Stuttgart, 12.12.2019 - 30 O 27/17

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatzklage des Lastkraftwagenkäufers aufgrund des …

  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 11/18
  • LG Stuttgart, 23.07.2018 - 30 O 37/17

    Schadensersatzanspruch wegen Kartellrechtsverstoßes: Beweis des Entstehens eines …

  • LG Stuttgart, 25.07.2019 - 30 O 44/17

    Geltendmachung eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs aufgrund eines …

  • LG Stuttgart, 25.07.2019 - 30 O 30/18

    Schadensersatz bei LkW-Kartell und Kartellbefangenheit

  • LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 5/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund des von der Europäischen Kommission …

  • LG Stuttgart, 17.10.2019 - 30 O 43/17

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Voraussetzungen …

  • LG Stuttgart, 09.01.2020 - 30 O 120/18

    Haftung eines Automobilkonzerns für eine Beteiligung am Lkw-Kartell

  • LG Stuttgart, 23.12.2019 - 30 O 132/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Bindungswirkung der …

  • LG Stuttgart, 19.12.2019 - 30 O 89/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Tatsächliche …

  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 310/17
  • LG Stuttgart, 19.12.2019 - 30 O 116/18

    Kartellschadensersatzanspruch eines Lastwagenkäufers: Bindungswirkung der …

  • LG Stuttgart, 28.11.2019 - 30 O 269/17

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Voraussetzungen …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Hannover
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht