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| LG Hannover, 12.08.2014 - 18 O 44/14 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.07.2007 - III ZR 20/07
Erstattung der Kosten des Technischen Hilfswerks bei Einsatz zur Gefahrenabwehr
Auszug aus LG Hannover, 12.08.2014 - 18 O 44/14
26 Die von dem Kläger zitierte Entscheidung des BGH vom 19.07.2007 zu III ZR 20/07 (VersR 2007, 1707 f.) ist ebenfalls nicht geeignet, die Rechtsansicht des Klägers zu stützen. - BGH, 20.10.2009 - VI ZR 239/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Direkthaftung eines …
Auszug aus LG Hannover, 12.08.2014 - 18 O 44/14
25 Die von dem Kläger herangezogene Entscheidung des BGH vom 20.10.2009 zu VI ZR 239/08 (Anlage K 2, Bl. 35 f. d. A.) stützt seine Ansicht nicht. - OLG Celle, 13.08.2008 - 14 U 145/07
Auszug aus LG Hannover, 12.08.2014 - 18 O 44/14
In solchen Situationen kann ein Erstattungsanspruch in Betracht kommen, namentlich auch Schadensersatz, weil § 26 Abs. 1 S. 2 NBrandSchG (a. F.) die privatrechtliche Gefährdungshaftung ausdrücklich unberührt lässt (vgl. auch OLG Celle RuS 2010, 170 ff.). - LG Neuruppin, 15.06.2006 - 3 O 491/04
Auszug aus LG Hannover, 12.08.2014 - 18 O 44/14
Das ist in Fällen der Geschäftsbesorgung, in denen das Gesetz den Handelnden zum unentgeltlichen Tätigwerden, verpflichtet der Fall; hierzu gehört das NBrandSchG (vgl. auch LG Neuruppin, Urteil vom 15.06.2006 zu 3 O 491/04 zum Brandenburg. BSchG).
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