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Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 01.09.2005 - 18 O 472/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,35458
LG Osnabrück, 01.09.2005 - 18 O 472/05 (https://dejure.org/2005,35458)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 01.09.2005 - 18 O 472/05 (https://dejure.org/2005,35458)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 01. September 2005 - 18 O 472/05 (https://dejure.org/2005,35458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Irreführende Werbung durch unzutreffende Angaben über die Verfügbarkeit eines in einem Onlineshop beworbenen Produkts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02

    Internet-Versandhandel

    Auszug aus LG Osnabrück, 01.09.2005 - 18 O 472/05
    Rn. 21 Der Bundesgerichtshof hat dazu in seinem Urteil vom 7. April 2005 - I ZR 314/02 ausgeführt:.
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus LG Osnabrück, 01.09.2005 - 18 O 472/05
    Dabei ist auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen, der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (st. Rspr.; vgl. BGHZ 156, 250, 252 f.).
  • OLG Stuttgart, 23.09.1996 - 2 W 53/96
    Auszug aus LG Osnabrück, 01.09.2005 - 18 O 472/05
    Der Umfang des Interesses hängt von der Gefährlichkeit der zu verbietenden Handlung, d.h. der Wahrscheinlichkeit und dem Ausmaß einer künftigen Beeinträchtigung dieses Interesses ab (OLG Stuttgart WRP 1997, 239).
  • OLG Rostock, 24.02.2021 - 2 U 13/20

    Irreführung von Angaben zur "Verfügbarkeit" der Ware in einem Online-Shop

    Rn. 11 Die Besucher des Onlineshops der Beklagten, mögen sie (End-) Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer sein, durften und dürfen - dies unabhängig von Angaben zum Umfang des noch vorhandenen Kontingents - erwarten, dass im Shop angebotene Ware sofort verfügbar ist und umgehend versandt wird (vgl. BGH, Urteil vom 07.04.2005 - I ZR 314/02, GRUR 2005, 690 = WRP 2005, 886 [Juris; Tz. 20]; LG Osnabrück, Urteil vom 01.09.2005 - 18 O 472/05 [Juris; Tz. 24]), jedenfalls aber innerhalb der im Shop durch die Beklagte selbst angegebenen Zeitspanne (hier einer Lieferzeit von 5-7 Werktagen).
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