Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.11.2010 - 18 P 09.2069 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Voraussetzungen für die Verselbständigung eines Teils der Dienststelle oder einer Nebenstelle;Prüfbüros in den Prüfbezirken der Deutschen Rentenversicherung;Räumliche Entfernung von der zentralen Dienststelle;Vorrangige Bedeutung der räumlichen Entfernung in atypischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08
Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der …
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2010 - 18 P 09.2069
Vielmehr hat die Wahlanfechtung nur dann Erfolg, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein ausgeschlossener Beschäftigter nicht nur von seinem aktiven Wahlrecht hätte Gebrauch machen, sondern auch kandidieren wollen (vgl. BVerwG vom 26.11.2008 PersV 2009, 138, >juris> RdNr. 21).Die Dienststelleneigenschaft ist zu verneinen, wenn der Leiter der Einrichtung hinsichtlich der Mehrzahl der bedeutsamen Maßnahmen als verantwortlicher Partner einer Personalvertretung ausscheidet, weil er insoweit nicht selbständig handeln darf (BVerwG vom 26.11.2008 a.a.O.).
Die strengen organisatorischen Maßstäbe, die sonst gemäß § 6 Abs. 1 und 2 BPersVG für die Personalratsfähigkeit von Dienststellen zu beachten sind (BVerwG vom 29.5.1991 BVerwGE 88, 233/235), sind für die Nebenstellen oder Teile einer Dienststelle im Sinn des § 6 Abs. 3 BPersVG gerade nicht anzulegen (vgl. BVerwG vom 26.11.2008 a.a.O., RdNr. 33).
Rn. 22 In atypischen Fällen setzt sich der Grundsatz ortsnaher Betreuung durch (BVerwG vom 26.11.2008 a.a.O., RdNr. 39).
- BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 12.89
Personalvertretungsgesetz - Verselbstständigung einer Dienststelle - Räumliche …
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2010 - 18 P 09.2069
Die strengen organisatorischen Maßstäbe, die sonst gemäß § 6 Abs. 1 und 2 BPersVG für die Personalratsfähigkeit von Dienststellen zu beachten sind (BVerwG vom 29.5.1991 BVerwGE 88, 233/235), sind für die Nebenstellen oder Teile einer Dienststelle im Sinn des § 6 Abs. 3 BPersVG gerade nicht anzulegen (…vgl. BVerwG vom 26.11.2008 a.a.O., RdNr. 33).Der wirksame Verselbständigungsbeschluss hat auch nicht zur Voraussetzung, dass der Leiter der Nebenstelle personalvertretungsrechtlich relevante Befugnisse hat (vgl. BVerwG vom 29.5.1991 Az. 6 P 12/89 RdNrn. 15, 16; BVerwG vom 13.9.2010 ZfPR online 2010 Nrn. 11, 13-16 = PersR 2010, 494, RdNr. 14).
- BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06
Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2010 - 18 P 09.2069
Abstrakt nicht auszuschließende, nach der Lebenserfahrung aber unwahrscheinliche Kausalverläufe bleiben unberücksichtigt, wenn für ihren Eintritt keine tatsächlichen Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerwG vom 27.6.2007 Az. 6 A 1.06 Buchholz 272 GleichstellungsR Nr. 3 RdNr. 45 m.w.N; BVerwG vom 7.5.2003 Az. 6 P 17.02). - BVerwG, 07.05.2003 - 6 P 17.02
Ausschluss aus dem Personalrat; Personalratswahl; Rücktritt des Personalrats; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2010 - 18 P 09.2069
Abstrakt nicht auszuschließende, nach der Lebenserfahrung aber unwahrscheinliche Kausalverläufe bleiben unberücksichtigt, wenn für ihren Eintritt keine tatsächlichen Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerwG vom 27.6.2007 Az. 6 A 1.06 Buchholz 272 GleichstellungsR Nr. 3 RdNr. 45 m.w.N; BVerwG vom 7.5.2003 Az. 6 P 17.02). - VG München, 13.07.2009 - M 14 P 08.2824
Isolierte Anfechtung der Personalratswahl in verselbständigter Dienststelle
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2010 - 18 P 09.2069
Rn. 8 Das Verfahren hinsichtlich des Prüfbezirks 10 führte das Verwaltungsgericht München unter dem Az. M 14 P 08.2824 fort.
- VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.02614
Personalvertretungsrechtlichen Verselbstständigung von Organisationseinheiten
Über den Wortlaut des § 6 Abs. 3 BPersVG hinaus wird in Anlehnung an § 12 Abs. 1 BPersVG außerdem verlangt, dass die sich verselbständigende Einheit aus mindestens fünf Wahlberechtigten besteht (…Fischer/Goeres, a.a.O., § 6 Rn. 15;… Lorenzen, a.a.O., § 6 Rn. 35; BayVGH, B.v. 30.11.2010 - 18 P 09.2069 - juris Rn. 19).Das Bundesverwaltungsgericht hat in atypischen Fällen von Außenstellen dem örtlichen Bezug den Vorrang vor Leitungs- und Weisungssträngen eingeräumt (…BVerwG, B.v. 26.11.2008 - 6 P 7.08 - juris Rn. 37-39, 47; dem folgend BayVGH, B.v. 30.11.2010 - 18 P 09.2069 - juris Rn. 22).
Derartige Gesamtliegenschaftsangelegenheiten wären z.B. der Erlass von Unfallverhütungsregeln, der Erlass einer Parkplatzordnung bzw. die Bewirtschaftung von Mitarbeiterparkplätzen vor Ort (…vgl. insoweit auch BVerwG, B.v. 26.11.2008, a.a.O, Rn. 39; BayVGH, B.v. 30.11.2010 - 18 P 09.2069 - juris Rn. 22).
- VGH Bayern, 28.02.2011 - 17 P 10.1065
Nichtigkeit der Personalratswahl
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Hinblick auf § 6 Abs. 3 BPersVG entschieden, dass die strengen organisatorischen Maßnahmen, die sonst für die Personalratsfähigkeit einer Dienststelle gelten, für Nebenstellen oder verselbstständigte Teile einer Dienststelle nicht anzulegen sind (BayVGH vom 30.11.2010 Az. 18 P 09.2069 ).
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