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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.09.1993 - 18 P 93.2374   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,16189
VGH Bayern, 08.09.1993 - 18 P 93.2374 (https://dejure.org/1993,16189)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.09.1993 - 18 P 93.2374 (https://dejure.org/1993,16189)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. September 1993 - 18 P 93.2374 (https://dejure.org/1993,16189)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 17 C 14.2275

    Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten gegen die Festsetzung des …

    Sind mehrere gänzlich gleichartige Mitbestimmungsfälle Gegenstand ein und desselben personalvertretungsrechtlichen Verfahrens, kann der regelmäßig anzunehmende Wert von 5.000 Euro daher nur einmal angesetzt werden, weil die Rechtsfrage, deren Klärung der Personalrat anstrebt, in allen Fällen gleich, das heißt nur einmal zu klären ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.9.1993 - 18 P 93.2374 - PersR 1994, 132 m.w.N. zum früheren § 7 BRAGO).

    Die Festsetzung eines Gegenstandswerts von insgesamt 36.000 Euro im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Februar 2004 - 18 C 04.45 - war allein dem Umstand geschuldet, dass bis zur Verbindung der Verfahren neun einzelne Beschlussverfahren - mit einem Gegenstandwert von jeweils 4.000 Euro - eingeleitet worden waren, so dass es nach der Verbindung zu einer objektiven Antragshäufung gekommen ist, die zur Addition der Gegenstandswerte der verbundenen Verfahren zwingt (so auch BayVGH, B.v. 8.9.1993 - 18 P 93.2374 - PersR 1994, 132), obwohl bei diesen Verfahren letztlich nur zwei personalvertretungsrechtliche Fragestellungen in mitten gestanden haben.

  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 17 C 14.2403

    Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten gegen die Festsetzung des …

    Sind - wie hier - mehrere gänzlich gleichartige Mitbestimmungsfälle Gegenstand ein und desselben personalvertretungsrechtlichen Verfahrens, kann der regelmäßig anzunehmende Wert von 5.000 Euro daher nur einmal angesetzt werden, weil die Rechtsfrage, deren Klärung der Personalrat anstrebt, in allen Fällen gleich, das heißt nur einmal zu klären ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.9.1993 - 18 P 93.2374 - PersR 1994, 132 m.w.N. zum früheren § 7 BRAGO).

    Die Festsetzung eines Gegenstandswerts von insgesamt 36.000 Euro im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Februar 2004 - 18 C 04.45 - war allein dem Umstand geschuldet, dass bis zur Verbindung der Verfahren neun einzelne Beschlussverfahren - mit einem Gegenstandwert von jeweils 4.000 Euro - eingeleitet worden waren, so dass es nach der Verbindung zu einer objektiven Antragshäufung gekommen ist, die zur Addition der Gegenstandswerte der verbundenen Verfahren zwingt (so auch BayVGH, B.v. 8.9.1993 - 18 P 93.2374 - PersR 1994, 132), obwohl bei diesen Verfahren letztlich nur zwei personalvertretungsrechtliche Fragestellungen in mitten gestanden haben.

  • VG Gelsenkirchen, 20.11.2008 - 1 L 923/08

    Abordnung, Lehrer, Personalrat, Personalvertretung, Mitbestimmung, Zustimmung, …

    Rn. 14 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. September 1993 - 18 P 93.2374 -, PersR 1994, 132; vgl. auch Cecior/Vallendar/ Lechtermann/Klein, Das Personalvertretungsrecht in Nordrhein-Westfalen, Losebl.-Kommentar, Stand: Juli 2008, § 66 Rdnr. 537.

    Rn. 20 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. September 1993 - 18 P 93.2374 -, a.a.O.

  • VG Mainz, 13.03.2013 - 5 K 1115/12

    Vorläufige Maßnahme und Mitbestimmung

    Für die Beurteilung, ob bei einer Maßnahme eine vorläufige Regelung getroffen werden kann, ist allein auf die objektiven Gegebenheiten abzustellen, nicht hingegen darauf, ob die Dringlichkeit der zu treffenden Regelung die Folge vorausgegangener Versäumnisse etwa der Dienststelle ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4.2.1992 - 6 PB 20/91 -, juris, Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 8.9.1993 - 18 P 93.2374 -, PersR 1994, 132 und juris, Rn. 23).

    Mit Blick auf diese Auslauffrist kann auch nicht auf die zeitliche Beschränkung der vorläufigen Regelung verzichtet werden, wie dies ausnahmsweise in der Rechtsprechung angenommen wird, wenn die vorläufige Maßnahme im Falle einer frühen endgültigen wirksamen Zustimmungsverweigerung von einem Tag auf den anderen aufgehoben werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.9.1993 - 18 P 93.2374 -, a.a.O. und juris, Rn. 25).

  • VGH Hessen, 25.06.2008 - 1 B 1024/08

    Mitbestimmungsrecht - zur vorübergehenden Zuweisung eines Beamten zu einem …

    Fraglich erscheint jedoch, ob auf der Grundlage einer derartigen vorläufigen Regelung die befristete Zuweisung von Anfang an für neun Monate ausgesprochen werden durfte, obgleich nach der ausdrücklichen gesetzlichen Vorgabe in § 29 Abs. 3 Satz 1 PostPersRG die anzurufende Einigungsstelle binnen zwei Monaten entscheiden soll und damit die für neun Monate ausgesprochene Zuweisung voraussichtlich länger dauern wird als das Einigungsstellenverfahren in Anspruch nimmt (vgl. zur Beschränkung der Zeitdauer auf das personalvertretungsrechtliche Mitbestimmungsverfahren: Bay. VGH, Beschluss vom 08.09.1993 - 18 P 93.2374 - = PersR 94, S. 132 sowie BVerwG, Beschluss vom 02.08.1993 - 6 P 20.92 -).
  • VG Kassel, 16.04.2008 - 7 L 228/08

    Beamter des mittleren fernmeldetechnischen Dienstes; amtsangemessene …

    Der Frage, ob die Zuweisung des Antragstellers auch die weitere in § 69 Abs. 5 Satz 1 BPersVG gestellte Anforderung erfüllt, dass sie der Natur der Sache nach keinen Aufschub duldet (bejahend für den Fall einer auf die voraussichtliche Dauer des Beteiligungsverfahrens befristeten Abordnung: BayVGH, B.v. 08.09.1993 - 18 P 93.2374 - PersR 1994, S. 132 f.), braucht vorliegend nicht weiter nachgegangen zu werden.
  • VG Arnsberg, 02.09.2004 - 2 L 1206/04

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer beamtenrechtlichen Abordnungsverfügung …

    Rn. 12 vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschlüsse vom 16. Dezember 1992 - 6 P 26.91 -, PersR 1993, 217 = Recht im Amt (RiA) 1993, 81, und vom 22. August 1988 - 6 P 27.85 - , PersR 1988, 269 = RiA 1989, 53;, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 8. September 1993 -18 P 93.2374 -, Informationsdienst öffentliches Dienstrecht (IÖD) 1994, 44.
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