Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.05.1996 - 18 U 147/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zimmermann-notar-rostock.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 370
- MDR 1997, 132
- VersR 1997, 967
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 07.01.2021 - 18 U 78/19
Verwirkung der Maklerprovision
Rn. 92 Dass die Klägerin - wie in den vom Beklagten zitierten Entscheidungen des Senats vom 01.02.1990 (18 U 77/89) und vom 23.05.1996 (18 U 147/95) - ihren Provisionsanspruch verwirkt hätte, weil sie nicht strenge Unparteilichkeit gegenüber beiden Auftraggebern eingehalten oder Erklärungen über die Kaufpreisvorstellung der anderen Seite getätigt hat, ist damit nicht der Fall. - OLG Koblenz, 21.06.2001 - 5 U 225/01
Zustandekommen eines Maklervertrages; Provisionspflicht bei Pflichtverletzungen …
Das ist der Fall, wenn der Makler in einem für den Auftraggeber wichtigen Punkt vorsätzlich oder grob leichtfertig falsche Angaben macht; dazu gehören insbesondere unrichtige Informationen über den möglichen Kaufpreis eines Hausgrundstücks (BGH NJW 1985, 1276, 1277; OLG Hamm NJW-RR 1997, 370, 371). - OLG Köln, 03.09.2009 - 18 U 129/05
Berechnung des Schadensersatzes bei arglistiger Täuschung über die Zimmerzahl …
Vielmehr geht die gesamte - allerdings nicht sehr umfangreiche - Rechtsprechung und Literatur, die diese Frage erörtert, übereinstimmend davon aus, dass ein Schadensersatzanspruch gegen einen Makler nur in insoweit besteht, wie der Schaden über den verwirkten Maklerlohnanspruch hinausgeht (OLG Hamm NJW-RR 1997, 370, 372;… Roth, a. a. O., § 654 Rdnr. 4).
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