Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.06.2007 - I-18 U 195/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 287; ; HGB § 426; ; HGB § 427 Abs. 1 Nr. 2; ; HGB § 431; ; HGB § 435; ; HGB § 439 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Frachtführers wegen beim Transport beschädigtem Server
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Frachtführer bei Beschädigung bzw. Verlust der Fracht; Voraussetzungen und Anforderungen an die Recherchepflicht eines Frachtführers bei Anhaltspunkten für ein qualifiziertes Verschulden; Beschädigung einer Ecke eines ...
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 16.11.2006 - 31 O 30/05
- OLG Düsseldorf, 20.06.2007 - I-18 U 195/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.06.1983 - VI ZR 213/81
Schadensregulierung auf Neuwagenbasis; Berücksichtigung des Restwerts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2007 - 18 U 195/06
Die "Herausgabe" (eigentlich Übereignung) einer total beschädigten Sache an den Schädiger setzt u.a. voraus, dass ein Restwert vorhanden ist (BGH 14.06.1983, NJW 1983, 2694; s. auch KG 26.05.1986, NJW-RR 1987, 16, 17). - BGH, 29.06.2006 - I ZR 176/03
Anforderungen an die Darlegung des qualifizierten Verschuldens des Frachtführers …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2007 - 18 U 195/06
Nur wenn er trotz angemessener Nachforschungen keine Angaben zur Schadensentstehung machen kann (oder wenn sich positiv eine nicht als qualifiziert schuldhaft anzusehende Schadensursache herausstellt), bleibt der Ersatzberechtigte für das Vorliegen eines qualifizierten Verschuldens des Transporteurs oder seiner Leute gegebenenfalls beweisfällig (BGH 29.06.2006, TranspR 2006, 390, 393). - KG, 26.05.1986 - 22 U 2843/85
Anspruch des Schädigers auf Herausgabe des beschädigten Fahrzeugs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2007 - 18 U 195/06
Die "Herausgabe" (eigentlich Übereignung) einer total beschädigten Sache an den Schädiger setzt u.a. voraus, dass ein Restwert vorhanden ist (BGH 14.06.1983, NJW 1983, 2694; s. auch KG 26.05.1986, NJW-RR 1987, 16, 17).
- OLG Köln, 16.04.2015 - 3 U 108/14
Haftung des Frachtführers wegen des Verlustes von Frachtgut
Unzureichend ist die bloße, nicht näher konkretisierte Behauptung eines Diebstahls trotz sehr knapp beschriebener Sicherung (…Koller a.a.O. § 435 Rn. 21 c S. 424;… BGH Urt. v. 18.12.2008 TranspR 2009, 134/136; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.06.2007 - 18 U 195/06 - in Juris Rn. 11).
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