Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 05.06.1972 - 18 U 197/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Schadensteilung, wenn ein nachfolgender Pkw einen wegen seines Wendekreises nach links eingeordneten Lkw vor dessen Einbiegen nach rechts in ein Grundstück noch rechts überholt
Papierfundstellen
- VersR 1972, 1146
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 27.06.1972 - 7 U 200/71 Weitere Urteile aus dieser Zeit zur Frage der Abrechnung als unechter Totalschaden: OLG Bamberg (Urteil - 5 U 126/71 - 21.12.1971, in NJW 1972, 828 ): unzumutbare Reparatur und Weiterbenutzung eines in wichtigen Teilen beschädigten Pkw, der mit 1.748 km Laufleistung nicht sehr weit über der für die Neuwagenbasis-Abrechnung gängigen 1.000 km-Grenze (dazu Abschnitt A-3) lag; ähnlich OLG Stuttgart (Urteil - 2 U 82/74 - 8.11.1974, in VersR 1976, 73 ) für den Fall eines 1.790 km gelaufenen Fahrzeugs; OLG Frankfurt/M. (Urteil - 15 U 163/71 - 6.1.1972, in VersR 1973, 827), das näher auf die Zumutbarkeitsgesichtspunkte - Schäden und fortbestehende Risiken, beurteilt nach "kraftfahrtechnischer Würdigung und Bedürfnissen des Geschädigten« unter Ausklammerung von "Prestige-Gesichtspunkten« - eingeht und im Streitfall zu Lasten des Geschädigten entscheidet (2.260,- DM Reparaturkosten, 3.673 km Laufleistung, 9.326,- DM Neupreis); zur Abgrenzung vgl. auch den 18. Senat dieses Gerichts (Urteil - 18 U 197/71 - 5.6.1972, in VersR 1972, 1146): Reparaturkostenbasis bei 5.958 km Laufleistung; schließlich OLG München (Urteil - 10 U 1539/73 - 23.8.1973, in VersR 1974, 65 ): zumutbare Reparatur eines 3.184 km gelaufenen Pkw mit behebbaren Blechschäden und einem Reparaturaufwand von knapp einem Fünftel des Zeitwertes.
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