Rechtsprechung
| OLG München, 16.01.2007 - 18 U 4810/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- afp 2007, 135
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 20.08.2007 - 1 BvR 1913/07
Verfassungsmäßigkeit der Zulassung der Presseberichterstattung über die …
Hiernach ist eine identifizierende Berichterstattung über einen Strafgefangenen im Umfeld seiner Haftentlassung unzulässig, falls hiervon Gefährdungen seiner Resozialisierung ausgehen können (…vgl. OLG Frankfurt vom 6. Februar 2007 - 11 U 51/06 -, ZUM 2007, S. 546; OLG München vom 16. Januar 2007 - 18 U 4810/06 -, AfP 2007, S. 135 ;… OLG Nürnberg vom 12. Dezember 2006 - 3 U 2023/06 -, AfP 2007, S. 127 ;… vgl. ferner OLG Frankfurt vom 13. August 2001 - 11 W 20/01 -, OLGR 2001, S. 309). - LG Nürnberg-Fürth, 06.03.2008 - 11 O 1820/08
Namensnennung in Pressearchiven
Nach ganz überwiegender Rechtsprechung ist deshalb eine über die aktuelle Berichterstattung hinaus zeitlich unbeschränkte Berichterstattung über die Person eines Straftäters in identifizierender Weise grundsätzlich rechtswidrig, sofern nicht ein besonderer, aktueller Anlass besteht (OLG Nürnberg, Urteil vom 12. Dezember 2006, 3 U 2036/06; OLG München, Urteil vom 16. Januar 2007, 18 U 4810/06; OLG Hamburg, Urteil vom 28. März 2007, 7 W 9/07; OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Oktober 2007, 11 U 9/07). - LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2008 - 11 O 10177/07 In anderen Fällen, in denen ebenfalls der Name des Klägers in jüngster Zeit genannt wurde, hat die Rechtsprechung eine Namensnennung im Hinblick auf das vorrangige Resozialisierungsinteresse des Klägers deshalb für unzulässig gehalten ( OLG Nürnberg, Urteil vom 12. Dezember 2006, 3 U 2036/06; OLG München, Urteil vom 16. Januar 2007, 18 U 4810/06; OLG Hamburg, Urteil vom 28. März 2007, 7 W 9/07 ).
- LG München I, 13.06.2007 - 9 O 2295/07 Die gegenteilige Auffassung des Oberlandesgerichts München in der Entscheidung 18 U 4810/06 vom 16.01.2007, auf die sich der Kläger beruft, würde dazu führen, dass unter Namensnennung über den Kläger berichtet werden darf, wenn dies mit der Zielsetzung geschieht, der Kläger sei unschuldig, nicht jedoch, wenn über die ursprüngliche Verurteilung berichtet wird.
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