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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 18 W 154/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,102887
OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 18 W 154/12 (https://dejure.org/2012,102887)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.09.2012 - 18 W 154/12 (https://dejure.org/2012,102887)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. September 2012 - 18 W 154/12 (https://dejure.org/2012,102887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 ZPO, § 788 ZPO
    Avalprovision zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gehört zu den Kosten des Rechtsstreits

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 ; ZPO § 788
    Erstattungsfähigkeit der zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem nicht rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteil aufgewendeten Avalprovision

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Avalprovision zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gehört zu den Kosten des Rechtsstreits

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.01.2006 - VI ZB 46/05

    Erstattungs- und Festsetzungsfähigkeit von Kosten einer Bürgschaft zur Abwendung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 18 W 154/12
    Die Vorschrift erfasst nur Aufwendungen, die unmittelbar und konkret zum Zweck der Vorbereitung und des Betriebs der Vollstreckung - und nicht zu deren Abwendung - gemacht werden (BGH, MDR 2006, 886 , OLG München, NJW-RR 2000, 517, Zöller-Stöber, 27. Aufl., § 788, Rd. 5a).

    Letztlich steht die Vorschrift des § 717 Abs. 2 ZPO einer Festsetzung bereits deshalb nicht entgegen, weil sie auf die Vollstreckung aus Titeln nach § 794 I Ziff. 5 ZPO nicht anwendbar ist (BGH, NJW 1994, 2755 ; siehe aber auch die bereits zitierte Entscheidung BGH, MDR 2006, 886 ).

    Denn diese Entscheidung verneint bereits im Grundsatz die Anwendbarkeit des § 91 I ZPO auf Kosten, die durch Maßnahmen der Vollstreckungsabwehr verursacht werden, so dass ihr im Hinblick auf die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen des o.a. Beschlusses des Bundesgerichtshofs (BGH, MDR 2006, 886 ) keine Bedeutung zukommt.

  • BGH, 24.06.1994 - V ZR 19/93

    Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei Nichtigkeit des Kaufvertrages …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 18 W 154/12
    Letztlich steht die Vorschrift des § 717 Abs. 2 ZPO einer Festsetzung bereits deshalb nicht entgegen, weil sie auf die Vollstreckung aus Titeln nach § 794 I Ziff. 5 ZPO nicht anwendbar ist (BGH, NJW 1994, 2755 ; siehe aber auch die bereits zitierte Entscheidung BGH, MDR 2006, 886 ).
  • OLG Köln, 22.04.1998 - 17 W 128/98

    Avalkosten; Kostenerstattung; Kosten des Rechtsstreits; Zwangsvollstreckung; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 18 W 154/12
    Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Hinweis der Beklagten auf eine Entscheidung des OLG Köln vom 22.4.1998, Az. 17 W 128/98 (OLGR Köln 1999, 116).
  • OLG München, 05.10.1999 - 11 W 2598/99

    Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichtes für die Festsetzung von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 18 W 154/12
    Die Vorschrift erfasst nur Aufwendungen, die unmittelbar und konkret zum Zweck der Vorbereitung und des Betriebs der Vollstreckung - und nicht zu deren Abwendung - gemacht werden (BGH, MDR 2006, 886 , OLG München, NJW-RR 2000, 517, Zöller-Stöber, 27. Aufl., § 788, Rd. 5a).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2001 - 9 W 61/01

    Erstattung der Kosten für eine Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 18 W 154/12
    Sachlich folgt diese Bewertung aus dem Umstand, dass die Abwendung der Zwangsvollstreckung geboten ist, um Erfolgsaussichten der Vollstreckungsgegenklage zu wahren (OLG Düsseldorf, MDR 2002, 174 JurBüro 1988, 879).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1988 - 10 W 1/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 18 W 154/12
    Sachlich folgt diese Bewertung aus dem Umstand, dass die Abwendung der Zwangsvollstreckung geboten ist, um Erfolgsaussichten der Vollstreckungsgegenklage zu wahren (OLG Düsseldorf, MDR 2002, 174 JurBüro 1988, 879).
  • OLG Frankfurt, 31.08.2017 - 18 W 86/17

    Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Avalbürgschaft und eines …

    Denn die Leistungen, die der Schuldner zur Abwehr der Zwangsvollstreckung erbringt, stellen den wirtschaftlichen Prozesserfolg sicher, indem sie möglicherweise irreversible wirtschaftliche Verluste vor Abschluss des Rechtsstreits verhindern (BGH, NJW-RR 2006, 1001, 1002 [BGH 17.01.2006 - VI ZB 46/05] ; ferner Senat, Beschl. v. 03.09.2012 - 18 W 154/12; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1455, 1456; OLG München, NJW-RR 2000, 1096).
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