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| OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 18 W 3/08 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.09.2008 - III ZB 50/08
Rechtsweg für eine Klage aufgrund einer Haftungserklärung für den …
Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6. März 2008 - I-18 W 3/08 - wird zurückgewiesen. - OLG Düsseldorf, 27.07.2011 - 18 U 159/10
Vorliegen der Voraussetzungen der Tatbestandsberichtigung i.R.e. …
Rn. 17 Wie bereits der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.09.2008 (- III ZB 50/08 -) über die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den die Zulässigkeit des Rechtswegs feststellenden Beschluss des Senats vom 06.03.2008 (- I-18 W 3/08 -) festgestellt hat, kann dahin stehen, ob die der Klage zu Grunde liegende Haftungserklärung der Beklagten vom 05.11.1998 (Anlage K 1) als öffentlich-rechtlich zu qualifizierender Schuldbeitritt oder von Vornherein als Bürgschaftserklärung einzuordnen ist.
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