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| FG Nürnberg, 17.06.1998 - V 189/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 30.07.1991 - IX R 59/90
Abziehbarkeit von Renovierungskosten als Erhaltungsaufwand
Auszug aus FG Nürnberg, 17.06.1998 - V 189/96
Ein enger zeitlicher Zusammenhang der Renovierungsmaßnahmen mit der Anschaffung ist auch noch bei einem zeitlichen Abstand von 3 Jahren seit dem Erwerb gegeben ( BFH-Urteil vom 30.07.1991 IX R 59/90 , BFH/NV 1992, 32, und vom 30.07.1991 IX R 123/90 , BStBl. II 1992, 30, …und vom 30.08.1995 X B 37/95, BFH/NV 1996, 120).Anschaffungsnaher Aufwand kann in solchen Fällen solange angenommen werden, als die behobenen Mängel bereits im Erwerbszeitpunkt gegeben waren und wegen ihres Gewichts den Kaufpreis gemindert haben (BFH-Urteil vom 30.07.1991 a.a.O.).
Unter diesen Umständen ist es offenkundig, daß der Einbau von neuen isolierverglasten Fenstern, die Fassadenerneuerung, der Abriß und die Neuerrichtung von Altmauern, das Auswechseln von Steigleitungen, erhebliche Schlosserarbeiten und der Einbau einer neuen Heizung den Mietwert des Gebäudes und dessen Nutzungsdauer erheblich erhöht hat ( BFH-Urteil vom 30.07.1991 IX R 59/90 a.a.O.).
Die Aufwendungen im Streitjahr i. H. von 399.015 DM sind im Verhältnis zum Kaufpreis i. H. von 475.000 DM hoch, sie übersteigen sogar den Kaufpreis des Gesamtobjektes (also einschließlich Grund und Boden) deutlich, soweit die Aufwendungen des Folgejahres (vgl. BFH-Urteil vom 30.07.1991 a.a.O., Seite 31 rechte Spalte oben) i. H. von 161.024 DM mit einbezogen werden.
- BFH, 23.09.1992 - X R 10/92
Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks
Auszug aus FG Nürnberg, 17.06.1998 - V 189/96
Nach den vom Bundesfinanzhof entwickelten Grundsätzen über den sog. anschaffungsnahen Herstellungsaufwand ( BFH-Urteil vom 23.09.1992 X R 10/92 , BStBl. II 1993, 338) bilden erhebliche Instandhaltungs- und Modernisierungskosten Herstellungsaufwand, wenn sie in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem entgeltlichen Erwerb eines bebauten Grundstücks erbracht werden und dadurch das Wesen des Gebäudes verändert, der Nutzungswert erheblich erhöht und dessen Nutzungsdauer wesentlich verlängert wird ( BFH-Urteil vom 29.10.1991 IX R 117/90 , BStBl. II 1992, 285).Denn die aufwendige Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes innerhalb dieser Zeitspanne legt den Schluß nahe, daß deren Kosten die Höhe des Kaufpreises gemindert haben (BFH-Urteil vom 23.09.1992 a.a.O., 340).
- BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand
Auszug aus FG Nürnberg, 17.06.1998 - V 189/96
Letzteres ist unzutreffend, darüber hinaus ist gerade bei Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen des anschaffungsnahen Aufwands die Höhe der Aufwendungen - im Gegensatz zu sonstigen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen (vgl. BFH-Urteil vom 09.05.1995 IX R 116/92 , BStBl. II 1996, 632) - ein gewichtiges Indiz für eine wesentliche Verbesserung des Objekts.
- BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90
Im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Erhaltungsaufwendungen (sog. anschaffungsnahe …
Auszug aus FG Nürnberg, 17.06.1998 - V 189/96
Nach den vom Bundesfinanzhof entwickelten Grundsätzen über den sog. anschaffungsnahen Herstellungsaufwand ( BFH-Urteil vom 23.09.1992 X R 10/92 , BStBl. II 1993, 338) bilden erhebliche Instandhaltungs- und Modernisierungskosten Herstellungsaufwand, wenn sie in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem entgeltlichen Erwerb eines bebauten Grundstücks erbracht werden und dadurch das Wesen des Gebäudes verändert, der Nutzungswert erheblich erhöht und dessen Nutzungsdauer wesentlich verlängert wird ( BFH-Urteil vom 29.10.1991 IX R 117/90 , BStBl. II 1992, 285). - BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90
Anschaffungsnahe Aufwendungen nach Ablauf von drei Jahren seit der Anschaffung
Auszug aus FG Nürnberg, 17.06.1998 - V 189/96
Ein enger zeitlicher Zusammenhang der Renovierungsmaßnahmen mit der Anschaffung ist auch noch bei einem zeitlichen Abstand von 3 Jahren seit dem Erwerb gegeben (… BFH-Urteil vom 30.07.1991 IX R 59/90 , BFH/NV 1992, 32, und vom 30.07.1991 IX R 123/90 , BStBl. II 1992, 30, …und vom 30.08.1995 X B 37/95, BFH/NV 1996, 120). - BFH, 30.08.1995 - X B 37/95
Renovierungsmaßnahmen nach Erwerb der eigengenutzten Wohnung
Auszug aus FG Nürnberg, 17.06.1998 - V 189/96
Ein enger zeitlicher Zusammenhang der Renovierungsmaßnahmen mit der Anschaffung ist auch noch bei einem zeitlichen Abstand von 3 Jahren seit dem Erwerb gegeben (… BFH-Urteil vom 30.07.1991 IX R 59/90 , BFH/NV 1992, 32, und vom 30.07.1991 IX R 123/90 , BStBl. II 1992, 30, und vom 30.08.1995 X B 37/95, BFH/NV 1996, 120).
- BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08
Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen …
Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, nimmt die Äußerung den Charakter einer unzulässigen Schmähung an (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 199, 209 ; vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05 - VersR 2007, 249, 251;… vom 11. Dezember 2007 - VI ZR 14/07 - VersR 2008, 357 Rn. 22; vom 11. März 2008 - VI ZR 189/96 - aaO;… vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 - aaO). - EGMR, 25.04.2002 - 64336/01
VARELA ASSALINO contre le PORTUGAL
La procédure n° 189/96.Se fondant sur les mêmes faits que ceux qui étaient en cause dans la procédure n° 189/96, il alléguait que la personne en cause n'avait pas de capacité successorale envers le père du requérant car elle lui avait fait faire le testament de manière dolosive.
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