Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 30.12.2004 - 2-19 O 135/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anscheinsbeweis für einen nicht angelegten Sicherheitsgurt im Fall eines aus dem Fahrzeug geschleuderten Geschädigten; Entkräftigung durch den Vortrag eines möglicherweise auch durch einen angelegten Sicherheitsgurt verursachtes Verletzungsbildes; Zurechnung des ...
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Mitverschulden durch Nichtbeachtung der Anschnallpflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Der Anscheinsbeweis spricht für einen nicht angelegten Sicherheitsgurt, wenn der Geschädigte aus dem Fahrzeug geschleudert wird
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Aus dem Auto geschleudert - Das legt den Schluss nahe, dass der Verletzte den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte
Papierfundstellen
- NZV 2005, 524
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89
Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.12.2004 - 19 O 135/03
Deshalb kann auch demjenigen, der einen Kraftfahrzeugunfall verursacht hat, bzw. der hierfür in Anspruch genommenen Versicherung, für die Behauptung, der verletzte Kraftfahrzeuginsasse sei nicht angeschnallt gewesen, nur dann der Anscheinsbeweis zu Gute kommen, wenn sich aufgrund eines allgemeiner Erfahrungssatzes der Schluss aufdrängt, dass der erlittene Schaden bei der Art und Weise des Verkehrsunfalls einzig darauf zurückgeführt werden kann, dass der Beifahrer nicht angeschnallt war (BGH, VersR 1991, 195; 1981, 548; OLG Zweibrücken, VersR 1993, 454).Die nicht auszuschließende reine Denkmöglichkeit, dass ein bestimmtes Schadensereignis auch durch eine andere Ursache ausgelöst worden ist als derjenigen, für die der Anscheinsbeweis spricht, reicht allerdings noch nicht aus, um den Anscheinsbeweis zu erschüttern (BGH, VersR 1991, 195, 196; OLG Düsseldorf, SchPrax 2001, 47 f.).
- BGH, 10.03.1981 - VI ZR 236/79
Bemessung des Schmerzensgeldes für Prellungen
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.12.2004 - 19 O 135/03
Deshalb kann auch demjenigen, der einen Kraftfahrzeugunfall verursacht hat, bzw. der hierfür in Anspruch genommenen Versicherung, für die Behauptung, der verletzte Kraftfahrzeuginsasse sei nicht angeschnallt gewesen, nur dann der Anscheinsbeweis zu Gute kommen, wenn sich aufgrund eines allgemeiner Erfahrungssatzes der Schluss aufdrängt, dass der erlittene Schaden bei der Art und Weise des Verkehrsunfalls einzig darauf zurückgeführt werden kann, dass der Beifahrer nicht angeschnallt war (BGH, VersR 1991, 195; 1981, 548; OLG Zweibrücken, VersR 1993, 454).Einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, fällt grundsätzlich ein Mitverschulden (§ 254 I BGB) an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last (BGHZ 74, 25 ff., BGH VersR 1983, 153; 1981, 548; 1979, 532).
- BGH, 09.11.1982 - VI ZR 151/81
Anschnallpflicht des Taxifahrers
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.12.2004 - 19 O 135/03
Einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, fällt grundsätzlich ein Mitverschulden (§ 254 I BGB) an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last (BGHZ 74, 25 ff., BGH VersR 1983, 153; 1981, 548; 1979, 532).
- BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78
Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.12.2004 - 19 O 135/03
Einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, fällt grundsätzlich ein Mitverschulden (§ 254 I BGB) an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last (BGHZ 74, 25 ff., BGH VersR 1983, 153; 1981, 548; 1979, 532). - BGH, 10.07.1956 - VI ZR 199/55
Rechtsmittel
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.12.2004 - 19 O 135/03
(1.) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass mittels eines Anscheinsbeweises nicht nur von einem feststehenden Verhalten auf den Zusammenhang mit einem eingetretenen Erfolg, sondern auch umgekehrt von einem eingetretenen Erfolg auf ein bestimmtes Verhalten als Ursache geschlossen werden kann (z. B. BGH VersR 1956, 577 und 1965, 772). - BGH, 17.04.1951 - I ZR 28/50
Spediteurhaftung. Anscheinsbeweis
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.12.2004 - 19 O 135/03
Voraussetzung für die Anwendung des Anscheinsbeweises ist, dass ein typischer Geschehensablauf vorliegt (so BGHZ 2, 1; 5; 11, 227, 230; 31, 351, 357; 104, 323, 330). - BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77
Kurzschluß in der Nähe des Brandherdes - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis, …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.12.2004 - 19 O 135/03
Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzukommen, die wegen dieser Abweichungen des Sachverhalts von den typischen Sachverhalten einen solchen Geschehensablauf als ernsthafte, ebenfalls in Betracht kommende Möglichkeit nahe legen (BGH, VersR 1978, 945). - OLG Zweibrücken, 22.11.1991 - 1 U 190/89
Mitverschulden aus dem Gesichtspunkt der Selbstgefährdung; Anwendbarkeit eines …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.12.2004 - 19 O 135/03
Deshalb kann auch demjenigen, der einen Kraftfahrzeugunfall verursacht hat, bzw. der hierfür in Anspruch genommenen Versicherung, für die Behauptung, der verletzte Kraftfahrzeuginsasse sei nicht angeschnallt gewesen, nur dann der Anscheinsbeweis zu Gute kommen, wenn sich aufgrund eines allgemeiner Erfahrungssatzes der Schluss aufdrängt, dass der erlittene Schaden bei der Art und Weise des Verkehrsunfalls einzig darauf zurückgeführt werden kann, dass der Beifahrer nicht angeschnallt war (BGH, VersR 1991, 195; 1981, 548; OLG Zweibrücken, VersR 1993, 454). - OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84
Anspruch auf Schadensersatz aus übergegangenem Recht auf Grund eines Unfalles; …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.12.2004 - 19 O 135/03
Auch für den Beweis, dass ein Fahrzeuginsasse nicht angeschnallt war, kann daher auf den Anscheinsbeweis zurückgegriffen werden (OLG Bamberg, VersR 1985, 786, 787; 1982, 1075).