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   OLG Hamm, 03.05.2005 - 19 U 123/04   

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https://dejure.org/2005,6123
OLG Hamm, 03.05.2005 - 19 U 123/04 (https://dejure.org/2005,6123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.2005 - 19 U 123/04 (https://dejure.org/2005,6123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - 19 U 123/04 (https://dejure.org/2005,6123)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislastumkehr für einen Sachmangel; Ersatz vergeblicher Aufwendungen; Rückabwicklung des Kaufvertrages; Anwendung der Unvereinbarkeitsregel beim Tierkauf

  • Judicialis

    BGB § 476

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 476
    Zur Beweislastumkehr bei einem Sachmangel gem. § 476 BGB beim Tierkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beweislastregeln beim Pferdekauf

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Pferd

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)

    Schuldrecht - Beweislastumkehr gilt auch beim Tierkauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1369
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Wuppertal, 15.08.2013 - 7 O 331/08

    Pferdekauf - Rückabwicklung wegen Lahmheit

    Diese Unvereinbarkeitsregel greift beispielsweise ein bei Krankheiten mit kurzer Inkubationszeit oder Erkrankungen auf Grund eines Spontanereignisses (OLG Hamm, Urteil vom 03.05.2005, Az: 19 U 123/04, zitiert bei juris, dort Randnr. 26).
  • OLG Saarbrücken, 24.05.2007 - 8 U 328/06

    Sachmängelhaftung beim Tierkauf: Rücktritt eines 67 Jahre alten Hobbyfahrers

    Allerdings findet § 476 BGB auf den hier zu beurteilenden Tierkauf durch den Kläger als Verbraucher (§ 13 BGB) und den Beklagten, der als Pferdehändler Unternehmer (§ 14 BGB) ist, grundsätzlich Anwendung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2005, 1369; Palandt/Putzo, § 476 Rdnr. 3).
  • LG Krefeld, 07.04.2006 - 1 S 116/05

    Anspruch auf Schadensersatz wegen aufgewendeter Tierarztkosten; Eingreifen der

    Eine Unvereinbarkeit in diesem Sinne soll nach verbreiteter Ansicht insbesondere bei Tierkrankheiten in Betracht kommen, weil wegen der Unsicherheit über den Zeitraum zwischen Infektion und Ausbruch der Krankheit ein Erfahrungssatz, nach dem das Tier schon bei Gefahrübergang infiziert war, wenn die Krankheit innerhalb von 6 Monaten danach ausbricht, nicht bestehe (OLG Hamm, Urteil vom 03.05.2005, 19 U 123/04 = NJW-RR 2005, 1369; Faust in: Bamberger/Roth, BGB, § 476, Rdn. 4; Lorenz in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 476, Rdn. 15, 17; Putzo in: Palandt, BGB, 64. Aufl, § 476, Rdn. 11).
  • LG Siegen, 10.06.2011 - 2 O 107/09

    Gewährleistung, Pferdekauf, Steigen, unternehmensbezogenes Geschäft,

    Insbesondere bei einer Krankheit aufgrund eines Spontanereignisses ist die Vermutung mit der Art des Mangels nicht zu vereinbaren (OLG Hamm NJW-RR 2005, 1369).
  • LG Köln, 08.02.2011 - 14 O 72/10

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Sachmangelhaftigkeit eines Pferdes im Zeitpunkt

    Die Vermutung des § 476 BGB gilt auch für Tiere, jedenfalls für Pferde (BGH NJW 2006, 2250; OLG Hamm NJW-RR 2005, 1369).
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