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   OLG München, 08.04.2010 - 19 U 1565/09   

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https://dejure.org/2010,23096
OLG München, 08.04.2010 - 19 U 1565/09 (https://dejure.org/2010,23096)
OLG München, Entscheidung vom 08.04.2010 - 19 U 1565/09 (https://dejure.org/2010,23096)
OLG München, Entscheidung vom 08. April 2010 - 19 U 1565/09 (https://dejure.org/2010,23096)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berufungsverfahren: Zurückverweisung wegen willkürlicher Verfahrenstrennung zur Vereinfachung der Kostenentscheidung sowie wegen unzureichender Beweiserhebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verfahrenstrennung der von mehreren Klägern zusammen erhobenen Schadensersatzklagen wegen der Beteiligung an einem Medienfonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Verfahrenstrennung von von mehreren Klägern zusammen erhobenen Schadensersatzklagen wegen der Beteiligung an einem Medienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93

    Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines

    Auszug aus OLG München, 08.04.2010 - 19 U 1565/09
    Sie unterliegt jedoch der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht darauf hin, ob das Erstgericht die Trennung verfahrensfehlerfrei angeordnet und dabei das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß gehandhabt hat (BGH NJW 1995, 3120).

    Die Verfahrenstrennung hat nämlich in diesem Fall nur eine zusätzliche und unnötige Kostenlast der Parteien zur Folge, aber keinerlei erkennbare Vorteile (vgl. BGH NJW 1995, 3120).

  • BGH, 12.02.2009 - III ZR 90/08

    Umfang der über den Emissionsprospekt hinausgehenden Informationspflichten des

    Auszug aus OLG München, 08.04.2010 - 19 U 1565/09
    Unabhängig von den weiteren Ausführungen der Parteien zur Sache mit der möglichen Konsequenz der Notwendigkeit einer Beweisaufnahme (vgl. die aktuellen Entscheidungen des BGH, z.B. Urteil vom 17.12.2009, Gz. III ZR 5/08, und vom 12.02.2009, Gz. III ZR 90/08) durfte das Landgericht jedenfalls von der Einvernahme des Klägers zur Kausalität nicht absehen.
  • BVerfG, 10.07.1996 - 2 BvR 65/95

    Verletzung des Willkürverbots durch Verfahrenstrennung

    Auszug aus OLG München, 08.04.2010 - 19 U 1565/09
    Im Übrigen verstößt eine Verfahrenstrennung in teilweise nicht rechtsmittelfähige Einzelverfahren aufgrund sachfremder Erwägungen gegen die Gleichheit vor dem Gesetz (BVerfG, Beschluss vom 10.07.1996, Az. 2 BvR 65/95).
  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 82/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 08.04.2010 - 19 U 1565/09
    Denn ist ein Rechtsstreit zur Entscheidung reif, ist eine Trennung nach § 145 ZPO ausgeschlossen (BGH NJW 1957, 183; OLG München OLGR München 2000, 279).
  • BGH, 23.02.2010 - XI ZR 219/09

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Hinblick auf den

    Auszug aus OLG München, 08.04.2010 - 19 U 1565/09
    Der Feststellung des Annahmeverzuges kommt im Falle einer Zug-um-Zug-Verurteilung kein eigener wirtschaftlicher Wert zu (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2010, Gz. XI ZR 219/09).
  • BGH, 17.12.2009 - III ZR 5/08

    Schadensersatzansprüche aus dem Gesichtspunkt der Verletzung vorvertraglicher

    Auszug aus OLG München, 08.04.2010 - 19 U 1565/09
    Unabhängig von den weiteren Ausführungen der Parteien zur Sache mit der möglichen Konsequenz der Notwendigkeit einer Beweisaufnahme (vgl. die aktuellen Entscheidungen des BGH, z.B. Urteil vom 17.12.2009, Gz. III ZR 5/08, und vom 12.02.2009, Gz. III ZR 90/08) durfte das Landgericht jedenfalls von der Einvernahme des Klägers zur Kausalität nicht absehen.
  • OLG München, 26.06.2009 - 10 U 1575/09

    Schadenersatzprozess wegen Kapitalanlegerverlusten durch Beteiligung an einer

    Auszug aus OLG München, 08.04.2010 - 19 U 1565/09
    Der erkennende Senat folgt insoweit der Ansicht des 10. Zivilsenats (vgl. Urteile vom 26.06.2009, Gz. 10 U 1560/09 und 10 U 1575/09).
  • OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 128/13

    hypoxischer Hirnschaden - Arzthaftung: Bemessung des Pflege- und

    aa) Zwar unterliegt die Prozesstrennung gemäß § 145 ZPO im Rechtsmittelverfahren auf entsprechende Rüge einer Nachprüfung darauf, ob die Trennungsvoraussetzungen bestanden und ob die Anordnung auf fehlerhafter Ermessensausübung beruhte (BGH, NJW 2003, 2386 ff., juris Tz. 19; NJW 1995, 3120 ff., juris Tz. 9, OLG München, Urteil vom 08.04.2010 - 19 U 1565/09, juris Tz. 13/15; OLG Naumburg, a.a.O., juris Tz. 21; Zöller/Greger, a.a.O., § 145 Rn. 6a; MünchKomm/Wagner, a.a.O., Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 24 U 141/10

    Recht des Vermieters zur außerordentlicher Kündigung wegen Mietrückständen bei

    Grundsätzlich ist die Entscheidung über die Trennung von Verfahren nicht anfechtbar, allerdings in das pflichtgebundene Ermessen des Gerichts gestellt und insoweit im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens auch überprüfbar (vgl. hierzu BGH NJW 2003, 2386; 1995, 3120; OLG München, Urteil vom 8. April 2010, Az. 19 U 1565/09, veröffentlicht bei Juris; Zöller/Greger, ZPO, 28. Auflage, § 145 Rn. 6 a m.w.N.).
  • LAG Hessen, 07.03.2013 - 9 TaBV 197/12

    Darf Betriebsratsmitglied über innerbetriebliche Vorgänge die Öffentlichkeit

    Da sich somit keine Anhaltspunkte für die Vertretbarkeit einer Verfahrenstrennung ergeben, geschähe eine Abtrennung aus sachfremden Erwägungen und wäre willkürlich (vgl. BVerfG Beschluss vom 10. Juli 1996 - 2 BvR 65/95 u.a. -Juris; OLG München Urteil vom 8. April 2010 - 19 U 1565/09 - Juris).
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