Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.09.2005 - 19 U 67/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4194
OLG Köln, 30.09.2005 - 19 U 67/05 (https://dejure.org/2005,4194)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.09.2005 - 19 U 67/05 (https://dejure.org/2005,4194)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. September 2005 - 19 U 67/05 (https://dejure.org/2005,4194)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4194) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche und Rückzahlungsansprüche nach gekündigtem Versicherungsvertragsverhältnis; Schuldhafte Veranlassung einer berechtigten außerordentlichen Kündigung; Erforderlicher Wortlaut einer Kündigung; PFV (Positive Forderungsverletzung) wegen einer ...

  • Judicialis

    HGB § 86 a Abs. 1; ; HGB § 89 a Abs. 2

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89 a Abs. 2; HGB § 86 a Abs. 1
    Anwendungsbereich des Schutzabkommens für ältere hauptberufliche Vertreter (so genannte Seefelder Maximen)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89a Abs. 2 § 86a Abs. 1
    Schadensersatzansprüche des gekündigten Versicherungsvertreters bei Berufung auf Seefelder Maximen - kostenfreie Verfügbarkeit eines Computersystems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Axa 4 -, - Seefelder Maxime 2 -, 55/25er Regelung, 55-25, Schutzabkommen für dienstältere VV, Bindungswirkung einer Erklärung des VU gegenüber der Vertretervereinigung für das einzelne Mitglied, CONAS, Agenturinformationssystem, Anspruch auf Erstattung von Kosten für ...

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Zum Anwendungsbereich des Schutzabkommens für ältere hauptberufliche Vertreter (sog. Seefelder Maximen) und zu Kündigungsfristen bei außerordentlichen Kündigungen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 407
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur

    Der Senat kann die Auslegung der individualrechtlichen Erklärung, die Solaranlage könne auch von Laien montiert werden, die ausweislich der von den Parteien vorgelegten - unveröffentlichten - Urteile (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 19 U 67/05 und OLG Nürnberg NJW-RR 2001, 1558) im Handel mit Solaranlagen häufig verwendet wird, im Interesse einer einheitlichen Handhabung und damit der Rechtssicherheit uneingeschränkt überprüfen (vgl. Senatsurteile BGHZ 128, 307, 309; BGHZ 122, 256, 260, m.w.N.).

    Der Käufer eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage muss nach diesen Grundsätzen zwar nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Montage der Solaranlage ein gewisses handwerkliches Geschick voraussetzt, denn dies versteht sich, wie die Revision zu Recht geltend macht und was das Berufungsgericht auch nicht verkennt, von selbst und ist daher nicht nur dem Verkäufer, sondern auch dem verständigen Käufer bekannt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Juli 2006 - 10 U 49/06; OLG Hamm, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 19 U 67/05; OLG Hamm, Urteil vom 4. Juni 2004 - 19 U 160/03; LG Frankenthal, Urteil vom 22. Februar 2002 - 4 O 407/05; aA OLG Nürnberg aaO).

  • OLG Rostock, 31.07.2006 - 3 U 160/05

    Arglistige Täuschung bei der Veräußerung eines Selbstbausatzes für eine

    Der Senat folgt deshalb nicht der Rechtsprechung des OLG Hamm (Urteil vom 25.10.2005 - 19 U 67/05), die dahin geht, dass in solchen Fällen eine arglistige Täuschung nicht gegeben sei.
  • OLG Köln, 30.11.2007 - 19 U 84/07

    Ansprüche eines Handelsvertreters auf Rückerstattung von Zahlungen für

    Hierzu hat der Senat bereits im Urteil vom 30.09.2005 (- 19 U 67/05 -, VersR 2006, S.407) ausgeführt, dass Computerhardware zu den Bürohilfsmitteln zu zählen ist, da sie im Interesse des Vertreters die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs, die Archivierung von Daten und den Zugang zum E-mail-Verkehr gestattet.
  • OLG Bremen, 27.06.2011 - 2 U 21/11

    Zum Umfang der dem Handelsvertreter nach § 86a HGB zur Verfügung zu stellenden

    Das EDV-Programm "M." gehört zu solchen Unterlagen (vgl. OLG Köln VersR 2006, 407).
  • LG Itzehoe, 24.02.2015 - 5 O 46/14

    Handelsvertreter: Wirksamkeit der mit einem Tankstellenpächter als

    Entsprechend einer Entscheidung des OLG Köln vom 30. September 2005 (19 U 67/05) gehörten Hardware und die dazugehörigen Softwarekomponenten, die den allgemeinen Geschäftsbedarf eines Handelsvertreters ermöglichten und unterstützten, zu der Ausstattung, deren Kosten der Handelsvertreter selbst zu tragen habe.
  • LG Heidelberg, 16.08.2011 - 11 O 90/10

    Handelsvertreter: Wirksamkeit einer Pflicht zur Nutzung des vom Unternehmer zur

    Dann wäre ein Verstoß gegen § 86 a Abs. 1 HGB gegeben (vgl. nur BGH a.a.O; OLG Celle, Urteil vom 10.12.2009 - 11 O 51/09 - zitiert nach Juris, Tz. 31; OLG Köln, 19. Senat, Urteil vom 30.09.2005 - 19 U 67/05 - zitiert nach Juris, Tz. 32 f. mit abw. Rechtsfolge) Allerdings ist für die Auslegung des Vertrages gem. §§ 133, 157 BGB nicht nur auf den Wortlaut eines einzelnen Satzes des Vertrages abzustellen.
  • LG Krefeld, 16.12.2010 - 7 O 140/10

    Berechtigung eines Handelsvertreters zur Vornahme einer außerordentlichen

    Bereits ein zweimonatiges Zuwarten kann in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhaltes und zur Überlegung der Folgerungen angesehen werden, weil es darauf hindeutet, dass der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst nicht als so schwerwiegende empfunden hat, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar wäre (OLG Köln, Urteil v. 30.09.2005, AZ: 19 U 67/05, zitiert nach [...]).
  • LG Köln, 04.03.2016 - 32 O 503/13

    - OVB 19 -, Bereitstellungspflicht des U, kostenlose Unterlagen, Software,

    Spezielle, d.h., nicht handelsübliche Software für den Zugang zu den für die Vermittlung erforderlichen aktuellen Daten des U unterfällt der Vorschrift des § 86 a Abs. 1 HGB (im Anschluss an OLG Köln, 30.09.2005 - 19 U 67/05 - Juris Tz. 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht