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   VGH Bayern, 02.03.2011 - 19 B 10.2815   

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VGH Bayern, 02.03.2011 - 19 B 10.2815 (https://dejure.org/2011,67337)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.03.2011 - 19 B 10.2815 (https://dejure.org/2011,67337)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. März 2011 - 19 B 10.2815 (https://dejure.org/2011,67337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einheitliche Betriebsprämie; Berechnung des betriebsindividuellen Betrages; Verpachtung eines Betriebsteils; objektive Nachweise für das Vorliegen einer produktionserhöhenden Investition

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 17.08

    Landwirtschaft; Betriebsprämie; betriebsindividueller Betrag; besondere Lage;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2011 - 19 B 10.2815
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.9.2009 Az. 3 C 17.08) könne eine Erhöhung der Produktionskapazität nach Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 nur im Falle des Nachweises einer vorherigen Planung anerkannt werden; der Investition habe aber kein Plan oder Programm zu Grunde gelegen.
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 27.03

    Antragsfrist; materielle Frist; Verfahrensfrist; Wiedereinsetzung; höhere Gewalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2011 - 19 B 10.2815
    Für § 32 Abs. 3 VwVfG ist anerkannt, dass höhere Gewalt nur die Verpflichtung zur Einhaltung der Jahres(ausschluss)frist beseitigt, dass aber § 32 Abs. 2 VwVfG unverändert gilt, wonach die versäumte Rechtshandlung innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses nachzuholen ist (vgl. BVerwG vom 29.4.2004 - 3 C 27/03 ).
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 48.86

    Verwaltungshandlung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2011 - 19 B 10.2815
    Ein solcher "Herstellungsanspruch" besteht im allgemeinen Verwaltungsrecht nicht (vgl. BVerwG vom 24.3.1988 - 3 C 48/86 - ; Entscheidungen des Senats vom 15.2.2008 - 19 ZB 07.2528, vom 17.10.2008 - 19 ZB 08.2000, und vom 20.2.2009 - 19 ZB 08.436).
  • VGH Bayern, 17.10.2008 - 19 ZB 08.2000

    Vollständigkeit des Antrags; kein Herstellungsanspruch in Analogie zum

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2011 - 19 B 10.2815
    Ein solcher "Herstellungsanspruch" besteht im allgemeinen Verwaltungsrecht nicht (vgl. BVerwG vom 24.3.1988 - 3 C 48/86 - ; Entscheidungen des Senats vom 15.2.2008 - 19 ZB 07.2528, vom 17.10.2008 - 19 ZB 08.2000, und vom 20.2.2009 - 19 ZB 08.436).
  • VGH Bayern, 30.08.2010 - 19 ZB 09.1713

    Landwirtschaftsrecht; Zuerkennung betriebsindividueller Beträge; vom

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2011 - 19 B 10.2815
    Die Berücksichtigung einer zusätzlichen Produktionskapazität setzt voraus, dass ein Betriebskonzept, ein Investitionsplan oder sonstige objektive Nachweise für das Vorliegen einer Investition vorgelegt werden (Art. 21 Abs. 2 der VO - EG - Nr. 795/2004), die Art und Umfang der geplanten Produktionskapazität konkret erkennen lassen (BVerwG vom 8.9.2008 RdL 2009, 23; Entscheidungen des Senats vom 30.8.2010 Az. 19 ZB 09.1713 und vom 7.9.2010 Az. 19 BV 10.274), und dass die Zeitpunkte des Beginns und der Fertigstellung der Investitionen sowie die weiteren in § 15 BetrPrämDurchfV festgelegten - im Schriftsatz des Beklagten vom 31. März 2009 im einzelnen benannten - Angaben dargelegt werden.
  • VGH Bayern, 15.02.2008 - 19 ZB 07.2528

    Härtefallregelung; Berufsunfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2011 - 19 B 10.2815
    Ein solcher "Herstellungsanspruch" besteht im allgemeinen Verwaltungsrecht nicht (vgl. BVerwG vom 24.3.1988 - 3 C 48/86 - ; Entscheidungen des Senats vom 15.2.2008 - 19 ZB 07.2528, vom 17.10.2008 - 19 ZB 08.2000, und vom 20.2.2009 - 19 ZB 08.436).
  • VGH Bayern, 07.09.2010 - 19 BV 10.274

    Investitionen in Produktionskapazitäten; Betriebsverbesserungsplan; Planänderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2011 - 19 B 10.2815
    Die Berücksichtigung einer zusätzlichen Produktionskapazität setzt voraus, dass ein Betriebskonzept, ein Investitionsplan oder sonstige objektive Nachweise für das Vorliegen einer Investition vorgelegt werden (Art. 21 Abs. 2 der VO - EG - Nr. 795/2004), die Art und Umfang der geplanten Produktionskapazität konkret erkennen lassen (BVerwG vom 8.9.2008 RdL 2009, 23; Entscheidungen des Senats vom 30.8.2010 Az. 19 ZB 09.1713 und vom 7.9.2010 Az. 19 BV 10.274), und dass die Zeitpunkte des Beginns und der Fertigstellung der Investitionen sowie die weiteren in § 15 BetrPrämDurchfV festgelegten - im Schriftsatz des Beklagten vom 31. März 2009 im einzelnen benannten - Angaben dargelegt werden.
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09

    Anforderungen an den Nachweis von Investitionen in Produktionskapazitäten nach

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind für die Zuweisung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve wegen einer Investition im Sinne des Art. 21 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 nur die innerhalb der Antragsfrist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 InVeKoSV vom Antragsteller gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BetrPrämDurchfV beigebrachten Nachweise für das Vorliegen einer Investition zu berücksichtigen (vgl. Urteile des Senats vom 18. Januar 2011, vom 17. Mai 2011 - 10 LC 266/08 - und vom 9. August 2011, a.a.O.; vgl. auch Bay. VGH, Urteil vom 2. März 2011 - 19 B 10.2815 -, juris Rdnr. 19).
  • VGH Bayern, 20.02.2020 - 6 ZB 18.1448

    Fehlender Antrag auf Förderung und Auszahlung - Antrag auf Zulassung der Berufung

    Der Beklagte ist nicht verpflichtet, den Kläger so zu stellen, als hätte er den zunächst fristgerecht gestellten Auszahlungsantrag für das Jahr 2006 nicht zurückgezogen: Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, wird ein allgemeiner Herstellungsanspruch, wie er vom Bundessozialgericht für das Sozialrecht entwickelt worden ist, im allgemeinen Verwaltungsrecht und insbesondere für das Rechtsgebiet der landwirtschaftlichen Subventionen nicht anerkannt (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2010 - 1 B 13.10 - juris Rn. 3; U.v. 24.3.1988 - 3 C 48.86 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 7.11.2014 - 21 ZB 14.2003 - juris Rn. 11; U.v. 2.3.2011 - 19 B 10.2815 - juris Rn. 21 m.w.N.; VGH BW, U.v. 8.4.2014 - 10 S 2067/12 - juris Rn. 40).
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 82/09

    Zahlungsansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind für die Zuweisung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve wegen einer Investition im Sinne des Art. 21 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 nur die innerhalb der Antragsfrist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 InVeKoSV vom Antragsteller gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BetrPrämDurchfV beigebrachten Nachweise für das Vorliegen einer Investition zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - 10 LB 70/09 -, AUR 2011, 156 und vom 17. Mai 2011 - 10 LC 266/08 -, juris jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Bay. VGH Urteil vom 2. März 2011 - 19 B 10.2815 -, juris Rdnr. 19).
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