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VGH Bayern, 25.02.1998 - 19 B 94.3076 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 25.02.1998 - 19 B 94.3076
- BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 91.98
Wird zitiert von ... (14)
- BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08
Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung; …
Hieraus folgt, dass Träger der freien Jugendhilfe zwar nicht eine Förderung beanspruchen können, die ihnen eine - im Vergleich zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe - bessere Personalausstattung oder bessere Entlohnung ermöglicht (zum zuwendungsrechtlichen Besserstellungsverbot s. etwa BayVGH, Urteil vom 25. Februar 1998 - 19 B 94.3076 - RsDE 44, 87) oder den Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Kürzung der Haushaltsansätze für eigene Maßnahmen zwingt (s. NdsOVG, Urteil vom 25. März 1998 - 4 L 3057/96 - NVwZ-RR 1999, 127). - BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 154/09
Anspruch auf Entgeltumwandlung - Abdingbarkeit
Das Besserstellungsverbot beruht im Wesentlichen auf der Überlegung, dass der Staat seine Bediensteten ausreichend besoldet und es daher den Zuwendungsempfängern möglich und zumutbar ist, ihre Aufgaben mit einem Besoldungsniveau wahrzunehmen, das dem des Staates entspricht, und dass zur Wahrung des auch im Zuwendungswesen geltenden Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Gesamtaufwand des Zuwendungsempfängers und damit der Zuwendungsbedarf verringert werden soll (vgl. Bayerischer VGH 25. Februar 1998 - 19 B 94.3076 - zu 4.2.1 der Gründe, RsDE Nr. 44 S. 87) . - BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 27.08
Förderung freier Jugendhilfeträger für Maßnahmen der offenen Jugendarbeit
Hieraus folgt, dass Träger der freien Jugendhilfe zwar nicht eine Förderung beanspruchen können, die ihnen eine im Vergleich zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe bessere Personalausstattung oder bessere Entlohnung ermöglicht (zum zuwendungsrechtlichen Besserstellungsverbot s. etwa BayVGH, Urteil vom 25. Februar 1998 19 B 94.3076 RsDE 44, 87) oder den Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Kürzung der Haushaltsansätze für eigene Maßnahmen zwingt (s. NdsOVG, Urteil vom 25. März 1998 4 L 3057/96 NVwZ-RR 1999, 127).
- BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 28.08
Förderung freier Jugendhilfeträger für Maßnahmen der offenen Jugendarbeit
Hieraus folgt, dass Träger der freien Jugendhilfe zwar nicht eine Förderung beanspruchen können, die ihnen eine - im Vergleich zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe - bessere Personalausstattung oder bessere Entlohnung ermöglicht (zum zuwendungsrechtlichen Besserstellungsverbot s. etwa BayVGH, Urteil vom 25. Februar 1998 - 19 B 94.3076 - RsDE 44, 87) oder den Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Kürzung der Haushaltsansätze für eigene Maßnahmen zwingt (s. NdsOVG, Urteil vom 25. März 1998 - 4 L 3057/96 - NVwZ-RR 1999, 127). - BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 26.08
Förderung freier Jugendhilfeträger für Maßnahmen der offenen Jugendarbeit
Hieraus folgt, dass Träger der freien Jugendhilfe zwar nicht eine Förderung beanspruchen können, die ihnen eine im Vergleich zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe bessere Personalausstattung oder bessere Entlohnung ermöglicht (zum zuwendungsrechtlichen Besserstellungsverbot s. etwa BayVGH, Urteil vom 25. Februar 1998 19 B 94.3076 RsDE 44, 87) oder den Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Kürzung der Haushaltsansätze für eigene Maßnahmen zwingt (s. NdsOVG, Urteil vom 25. März 1998 4 L 3057/96 NVwZ-RR 1999, 127). - VGH Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 9 S 2244/15
Höhe von Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock für die Sanierung von …
OVG, Urteil vom 26.11.2008 - 3 KO 363/08 -, LKV 2009, 234; BayVGH, Urteil vom 25.02.1998 - 19 B 94.3076 -, juris). - VGH Bayern, 12.09.2012 - 12 ZB 10.609
Antrag auf Zulassung der Berufung; Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds …
Ein Verstoß gegen das Besserstellungsverbot führt auch nicht zu einer Rückforderung der Zuwendung insgesamt, vielmehr wird - wie hier - lediglich der Differenzbetrag zwischen den staatlichen Vergütungsregelungen und der tatsächlich von der Klägerin geleisteten höheren Vergütung nicht als zuwendungsfähig anerkannt (vgl. dazu bereits BayVGH vom 25.2.1998 Az. 19 B 94.3076). - VG München, 20.03.2024 - M 18 K 19.1931
Münchner Förderformel - Zuschussrichtlinie (Stand 27.10.2015)
Der Kläger durfte sich vorliegend bei seiner finanziellen und personellen Planung im Kalenderjahr 2016 auf die im Zeitpunkt des vorläufigen Bescheids vom 29. März 2016 zugrunde gelegte ZuRi und die bis zu diesem Zeitpunkt kommunizierte Verwaltungspraxis der Beklagten verlassen (vgl. bereits BayVGH, U.v. 11.11.1993 - 19 B 92.2206; U. v. 25.2.1998 - 19 B 94.3076 - juris Rn. 97;… VG München, U.v. 11.10.2023, M 18 K 19.3998, n.v., Rn. 60). - VG München, 19.11.2009 - M 15 K 07.5555
Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF); Projektförderung im Wege der …
Dieses sog. Besserstellungsverbot, das in allen Bundesländern gilt und im Bund seit 1988 sogar Gesetzesrang hat (und zwar im Haushaltsgesetz, vgl. zuletzt § 8 Abs. 2 HHG 2009, BGBl. I 2008 S. 2899), beruht im Wesentlichen auf der Überlegung, dass der Staat seine Bediensteten ausreichend besoldet und es daher den Zuwendungsempfängern möglich und zumutbar ist, ihre Aufgabe mit einem Besoldungsniveau wahrzunehmen, das dem des Staates entspricht, und dass zur Wahrung des auch im Zuwendungswesen geltenden Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Art. 7 Abs. 1 S. 1 BayHO) der Gesamtaufwand des Zuwendungsempfängers und damit der Zuwendungsbedarf verringert werden soll (BayVGH v. 25.2.1998 - 19 B 94.3076). - VG Lüneburg, 27.07.2016 - 5 A 224/14
Besserstellungsverbot; Entgeltordnung zum TV-L; Erstempfänger; Klagebefugnis; …
- VG München, 11.10.2023 - M 18 K 19.3998
Münchner Förderformel (MFF), Gleichbehandlung, Selbstbindung der Verwaltung, …
- VG Cottbus, 26.05.2020 - 8 K 2763/17
Sozialrecht (ohne Sozialhilfe)
- VG München, 14.04.2011 - M 15 K 10.886
Zuwendungen nach dem BayGVFG; Ausbau einer Gemeindeverbindungsstraße; Kreuzung …
- VG Braunschweig, 21.11.2002 - 3 A 268/01
BAT; berufpädagogische Anleiterin; Besserstellungsverbot; Eingruppierung; …