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   VG Düsseldorf, 25.08.2003 - 19 K 7174/01   

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https://dejure.org/2003,28410
VG Düsseldorf, 25.08.2003 - 19 K 7174/01 (https://dejure.org/2003,28410)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2003 - 19 K 7174/01 (https://dejure.org/2003,28410)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 2003 - 19 K 7174/01 (https://dejure.org/2003,28410)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Jugendhilferechtliche Voraussetzungen der Heranziehung von Jugendlichen und dessen Eltern zu den Kosten der Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege; Ausgestaltung der Erbringung der Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege mit Bewilligung von Pflegegeld für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Augsburg, 04.10.2011 - Au 3 K 10.347

    Jugendhilfe; Eingliederungshilfe; Kostenbeitrag; Rechtmäßigkeit der

    Während in älteren Entscheidungen eine Kostenbeteiligung der Eltern an den betreffenden Maßnahmen der Jugendhilfe unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung uneingeschränkt bejaht wird (vgl. z.B. NdsOVG vom 24.11.1999 12 L 4460/99; VG Göttingen vom 1.7.2003 2 B 214/03; VG München vom 12.11.2003 M 18 K 02.3435; sämtliche juris) wird dies in der neueren Rechtsprechung nicht mehr so gesehen (vgl. z.B. OVG NRW vom 2.10.2009 12 A 1313/09und vom 6.6.2008 12 A 144/06; VG München vom 28.4.2010 M 18 K 09.4474; VG Ansbach vom 10.5.2007 AN 14 K 06.02943; VG Düsseldorf vom 5.8.2003 19 K 7174/01; VG Arnsberg vom 23.10.1995 11 K 3211/94; sämtliche juris).
  • VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 14 K 08.01085

    Ablehnung der beantragten Maßnahme wegen fehlender bzw. nicht positiv

    Geeignet ist die Hilfe in Vollzeitpflege dann, wenn die Pflegeeltern die Erziehung - zusammen mit Fachkräften der Jugendhilfe - entsprechend dem Kindeswohl sicherstellen können und dies im Einzelfall die, dem Erziehungsbedarf entsprechende, angemessene Betreuungsart darstellt (VG Düsseldorf vom 25.08.2003 - 19 K 7174/01 - m. w. N.).
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