Rechtsprechung
| VG Berlin, 11.02.2002 - 19 A 145.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vorläufiger Rechtsschutz gegen sofort vollziehbare bauaufsichtliche Anordnung; Bauplanungsrechtlich rechtswidriger Zustand wegen Überschreitung der GFZ; Flächenbaulast als anderes Mittel gegenüber einer erneuten Grenzziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 15.06.2009 - 13 A 11.07
Bauordnungsrecht: Anordnung, eine Grundstücksteilung rückgängig zu machen und die …
Die Rückabwicklung der Grundstücksteilung ist geeignet, den Verstoß gegen planungsrechtliche Vorschriften zu korrigieren (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 4. April 2002 OVG 2 S 6.02 - VG Berlin, Beschluss vom 11. Februar 2002 - VG 19 A 145.01 -). - VG München, 14.07.2008 - M 8 K 07.5350
Grundstücksbegriff der BauNVO; GFZ-Überschreitung infolge einer …
Durch Grundstücksteilungen könne kein zusätzliches Baurecht entstehen (VG Berlin, Beschluss vom 11.02.2002, Az. 19 A 145.01 - aus juris).
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