Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.07.2014 - 19 B 13.1293 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Einreisebedingungen für Drittstaatsangehörige; längerfristiger Daueraufenthaltszweck
- ra.de
- migrationsrecht.net
Einreisebedingungen für Drittstaatsangehörige; längerfristiger Daueraufenthaltszweck
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 11 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 38a Abs. 1
Einreiseverbot nach Deutschland trotz Vorliegens einer Daueraufenthaltserlaubnis bei bestandskräftiger Ausreiseverfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einreiseverbot nach Deutschland trotz Vorliegens einer Daueraufenthaltserlaubnis bei bestandskräftiger Ausreiseverfügung
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 05.04.2012 - AN 5 K 11.2431
- VGH Bayern, 24.07.2014 - 19 B 13.1293
- VGH Bayern, 05.08.2014 - 19 B 13.1293
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 11.02.2013 - 19 AS 12.2476
Geltendmachung des Anspruchs auf Aufenthalt im Bundesgebiet durch einen …
Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 19 B 13.1293
Rn. 42 3. Ohne dass es für die Entscheidung noch darauf ankommt, bemerkt der Senat, dass ein Antrag auf Erteilung des verlängerbaren Aufenthaltstitels nach Art. 19 Abs. 2 der Daueraufenthaltsrichtlinie (§ 38a AufenthG), die der Kläger jetzt einreicht, wohl nicht im Hinblick auf Gründe der öffentlichen Ordnung und öffentlichen Sicherheit im Sinne des Art. 17 der Richtlinie abgelehnt werden könnte (zu diesem Ablehnungsgrund vgl. den Senatsbeschluss vom 11.2.2013 - 19 AS 12.2476 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 21 A 4463/02
Voraussetzungen der Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses; Pflicht …
Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 19 B 13.1293
Entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Kläger in einem der genannten Bereiche zu verbessern; er muss mit der Entscheidung "etwas anfangen" können (BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 35/12 m.w.N., OVG NRW, U.v. 28.1.2005 - 21 A 4463/02 - jeweils juris). - VGH Bayern, 15.11.2012 - 19 CS 12.1851
Geltendmachen des Rechts zum Daueraufenthalt-EG in einem Mitgliedstaat, in dem …
Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 19 B 13.1293
Die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten wird grundsätzlich durch die Bescheinigung nach Art. 8 Abs. 3 der Daueraufenthaltsrichtlinie belegt, wobei die zentrale Bedeutung zu beachten ist, die das Unionsrecht ihrer Gestaltung und Fälschungssicherheit beimisst; sie kann aber auch durch eine schriftliche Bestätigung der Behörden des Mitgliedsstaates, in dem das Recht zum Daueraufenthalt-EG entstanden sein soll, gegebenenfalls auch dessen Auslandsvertretung in Deutschland, geführt werden, wobei es einer sorgfältigen Vergewisserung durch die Ausländerbehörde bedarf, dass die Rechtsstellung als langfristig Aufenthaltsberechtigter auch tatsächlich verliehen worden ist (vgl. den Senatsbeschluss vom 15.11.2012 - 19 CS 12.1851 - juris).
- VG München, 29.01.2015 - M 12 K 14.1178
Kein Nachweis der Rechtstellung einer langfristig Aufenthaltsberechtigten
Die zentrale Bedeutung dieser Bescheinigung ergibt sich aus dem Gewicht, das das Unionsrecht ihrer Gestaltung und Fälschungssicherheit beimisst (vgl. BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 19 B 13.1293 - juris; Erwägungsgrund 11 Richtlinie 2003/109/EG, wonach solche Aufenthaltstitel strengen technischen Normen, insbesondere hinsichtlich der Fälschungssicherheit, genügen sollen, um Missbräuchen in dem Mitgliedstaat, in dem diese Rechtsstellung erlangt wurde, und in den Mitgliedstaaten, in denen das Aufenthaltsrecht ausgeübt wird, vorzubeugen; vgl. auch die Erwägungsgründe, die Regelungen und den Anhang der VO (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13.6.2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige, geändert durch VO (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18.4.2008).Rn. 32 Der Umstand, dass die Klägerin die in einem anderen Mitgliedsstaat angeblich erworbene Rechtsstellung einer langfristig Aufenthaltsberechtigten nicht belegt hat, fällt in ihre Verantwortung (vgl. BayVGH, U.v. 24.7.2014 - a.a.O.).
- VGH Bayern, 08.02.2017 - 10 ZB 16.1049
Aufenthaltserlaubnis für langfristig Aufenthaltsberechtigte-EG
Trägt er - wie im vorliegenden Fall - diese Bezeichnung nicht, kann der Nachweis der behaupteten Rechtsstellung in einem anderen EU-Staat gleichwohl durch eine entsprechende schriftliche Bestätigung einer zuständigen Behörde dieses Mitgliedstaats, ggf. auch der hiesigen Auslandsvertretung erbracht werden (BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 19 B 13.1293 - juris Rn. 40; B.v. 15.11.2012 - 19 CS 12.1851 - juris;… B.v. 11.9.2014 - 10 CS 14.1581 - juris Rn. 23, 25; vgl. a. AVwV-AufenthG Nr. 2.7.4)). - OVG Sachsen, 29.09.2022 - 3 B 239/22
Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten
Da die Norm der Umsetzung von Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (sog. Daueraufenthaltsrichtlinie) gilt, muss nach allgemeiner Meinung der jeweilige mitgliedstaatliche Aufenthaltstitel die Bezeichnung "Daueraufenthalt - EU" in der jeweiligen Amtssprache enthalten oder eine gleichwertige schriftliche Auskunft der zuständigen mitgliedstaatlichen Behörden vorgelegt werden (…vgl. BT-Drs. 16/5056, S. 158; BayVGH, Urt. v. 24. Juli 2014 -19 B 13.1293 -, juris Rn. 40;… Marx, in: GK-AufenthG II, Stand: Mai 2013, § 38a Rn. 9;… Dollinger, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 34. Ed., Stand: 1. Juli 2020, § 38a Rn. 7 f. m. w. N.). - VGH Bayern, 27.01.2017 - 10 ZB 15.1976
Anforderungen an den Nachweis der Rechtsstellung eines langfristig …
Der Umstand, dass er die angeblich in Ungarn erworbene Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten nicht belegt hat, fällt in seine Verantwortung (BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 19 B 13.1293 - juris Rn. 40). - VG München, 25.02.2016 - M 24 K 14.1817
Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Rn. 12 Mit Schreiben vom 7. Oktober 2014 wies die Ausländerbehörde die 23. Kammer auf das BayVGH-Urteil vom 24. Juli 2014 - 19 B 13.1293 - hin, wo in Rn. 40 die Nachweispflicht des Daueraufenthaltsrechts beim damaligen Kläger gesehen worden sei.
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| VGH Bayern, 05.08.2014 - 19 B 13.1293 |
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 05.04.2012 - AN 5 K 11.2431
- VGH Bayern, 24.07.2014 - 19 B 13.1293
- VGH Bayern, 05.08.2014 - 19 B 13.1293
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