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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2003 - 19 B 186/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2189
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2003 - 19 B 186/03 (https://dejure.org/2003,2189)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.03.2003 - 19 B 186/03 (https://dejure.org/2003,2189)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. März 2003 - 19 B 186/03 (https://dejure.org/2003,2189)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Amfetamin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der formellen Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung bei fehlender Anhörung des Adressaten; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Fahrerlaubnisentziehung wegen einer aktiven Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr unter Drogeneinfluss; Ausgestaltung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (23)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2001 - 19 B 1967/00

    Öffentliches Interesse an einem sofortigen Ausschluss vom motorisierten …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2003 - 19 B 186/03
    Rn. 11 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 6. Dezember 2001 - 19 A 1509/01 - und vom 26. März 2001 - 19 B 1967/00 - unter Hinweis auf Bayerischer VGH, Urteil vom 29. Juli 1996 - 11 B 96.285 -, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) 1996, 509 und Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 11 CS 97.3062 -, NZV 1998, 303; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. September 1991 - 10 S 2323/91 -, NZV 1992, 88; Hamburgisches OVG, Urteil vom 3. März 1994 - Bf VII 1/93 -, Verkehrsrechtssammlung (VRS) 87 (1994), 384 f.; ferner Jagusch/ Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. A., § 3 StVG, Rdnr. 3.

    Rn. 44 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 12. September 2002 - 19 B 1729/02 -, 26. März 2001 - 19 B 1967/00 - und 8. Dezember 2000 - 19 B 1686/00 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2002 - 19 B 1316/02

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis; Eignung oder bedingte Eignung …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2003 - 19 B 186/03
    Rn. 13 Vgl. OVG NRW; Beschluss vom 2. August 2002 - 19 B 1316/02 -.

    Rn. 25 Zu den Auswirkungen des Amfetaminkonsums auf die Fahrtüchtigkeit hat der Senat im Beschluss vom 2. August 2002 - 19 B 1316/02 - die im dortigen Entziehungsverfahren eingeholte sachverständige Stellungnahme des Direktors des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Köln wie folgt angeführt: "Bei Amphetamin handelt es sich um einen starken Stimulator des zentralen Nervensystems.

  • BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00

    Einstweilige Anordnung - Verfassungsbeschwerde - Vorläufige Entziehung - …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2003 - 19 B 186/03
    Rn. 41 vgl. etwa Beschlüsse vom 21. März 2000 - 19 B 117/00 -, n. w. N. und vom 3. Januar 2001 - 19 B 1677/00 - vgl. ferner in Bezug auf eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO dazu, dass berufliche Nachteile in Kauf zu nehmen sind, BVerfG, Beschluss vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00 -, NJW 2001, 357,.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16

    Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Vor diesem Hintergrund ist es jedenfalls vertretbar, dass auch der Antragsgegner Amphetamin als harte Droge eingestuft hat, zumal da er damit offensichtlich nur das besondere Sucht- und Gefährdungspotential dieser Droge (vgl. dazu OVG NRW, Beschl. v. 25.03.2003 - 19 B 186/03 -, juris Rn. 24;… OVG RP, Beschl. v. 04.10.2005 - 7 A 10667/05 -, juris Rn. 3 f.) kennzeichnen wollte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - 16 B 332/07

    Schon einmaliger Konsum harter Drogen rechtfertigt in aller Regel die Entziehung …

    OVG NRW, Beschluss vom 25.3.2003 - 19 B 186/03 -.
  • VG Schwerin, 12.04.2007 - 1 B 825/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Fahrerlaubnisentziehung wegen Kokainkonsums …

    Dem Erklärungsverhalten des Fahrerlaubnisinhabers im Verwaltungsverfahren kommt hierbei nur insofern Bedeutung zu, als von einer Einnahme eines Betäubungsmittels dann ausgegangen werden kann, wenn ein solches Verhalten eingeräumt wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.3.2003, Az.: 19 B 186/03, Rn 9 m.w.N., - zitiert nach Juris; OVG Greifswald zum Nachweis der "Gelegentlichkeit" bei Cannabiskonsum, Beschluss vom 19.12.2006, Az: 1 M 148/06, S. 6 des Entscheidungsabdrucks).

    der Anlage 4 zur FeV u.a. mit Blick auf die auf die Systematik der Nr. 9 schon ein einmaliger Konsum ausreicht (so Thüringer OVG, Beschluss vom 30.4.2002, Az.: 2 EO 87/02, Rn 28 ff, - zitiert nach Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.11.2000, Az.: 7 B 11967/00, 7B 11798/00, Rn 9 ff, - zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16.6.2003, Az.: 12 ME 172/03, Rn 5 ff, - zitiert nach Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.7.2005, Az.: 1 M 76/05, S.5 des Entscheidungsabdrucks), oder ob darüber hinaus ein früheres länger anhaltendes und noch nachwirkendes bzw. ein gegenwärtig anhaltendes, in die nahe Zukunft weisendes Konsumverhalten zu verlangen ist (so Hessischer VGH, Beschluss vom 14.1.2002, Az.: 2 TG 3008/01 Rn 6 ff; zu dieser Meinung tendierend auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.3.2003, Az.: 19 B 186/03, Rn 14 ff, - beide Entscheidungen zitiert nach Juris), ist in der Rechtsprechung streitig.

    Die Verneinung der Kraftfahreignung aufgrund Drogenkonsums hat nämlich eine Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Fahrerlaubnisinhabers nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den öffentlichen Straßenverkehr unter prognostischer Einschätzung seines künftigen Verkehrs- und Konsumverhaltens zum Gegenstand (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.3.2003, a.a.O, Rn 17).

    Damit ist seinem Anspruch auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und dem Anliegen des § 80 VwGO, im Interesse des rechtsschutzsuchenden Bürgers die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern, ausreichend Rechnung getragen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.3.2003, a.a.O., Rn 42).

    Auch bei einem späteren Erlass der Maßnahme besteht weiterhin ein dringendes öffentliches Interesse an der Sachentscheidung und an dem sofortigen Ausschluss des zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabers vom motorisierten Straßenverkehr (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.3.2003, a.a.O., Rn 7).

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