Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.06.2024 - 19 B 23.1149 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 43 Abs. 1 Alt. 1, Abs. 2 S. 1, § ... 113 Abs. 1 S. 1, § 114 S. 1, § 130b S. 1; BayWaldG Art. 2 Abs. 1, Abs. 2, Art. 9 Abs. 2 S. 3, Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 S. 1 Nr. 1, Abs. 7, Art. 10 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, Art. 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Art. 15 Abs. 1 S. 1, Art. 41 Abs. 1 S. 1; BayVwVfG Art. 22 S. 2 Nr. 1; InVeKoSV § 3 Abs. 1
Illegale Rodung eines Schutzwaldes und Wiederaufforstungsverpflichtung - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 2 Abs. 1, 2 Nr. 2 und 3 BWaldG, Art. 2 Abs. 1, Art. 9, Art. 10 Abs. 1, 3, Art. 15 Abs. 1 Satz 1, Art. 41 Abs. 1 Satz 1 BayWaldG
Forstrecht: Kein Entfallen der Waldeigenschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 BWaldG durch Waldweidenutzung | Waldeigenschaft; Agroforstliche Nutzung; Waldweide; Silvopastorale Nutzung; Schutzwald; Schutzwaldverzeichnis; Schutzwaldhinweiskarte; Illegale Rodung; Waldfunktionsplan; ...
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 2 Abs. 1, 2 Nr. 2 und 3 BWaldG, Art. 2 Abs. 1, Art. 9, Art. 10 Abs. 1, 3, Art. 15 Abs. 1 Satz 1, Art. 41 Abs. 1 Satz 1 BayWaldG
Forstrecht: Kein Entfallen der Waldeigenschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 BWaldG durch Waldweidenutzung | Waldeigenschaft; Agroforstliche Nutzung; Waldweide; Silvopastorale Nutzung; Schutzwald; Schutzwaldverzeichnis; Schutzwaldhinweiskarte; Illegale Rodung; Waldfunktionsplan; ...
Verfahrensgang
- VG München, 10.08.2022 - M 23 K 18.953
- VGH Bayern, 06.06.2024 - 19 B 23.1149
- BVerwG, 16.10.2025 - 3 B 25.24
- BVerwG - 3 C 5.25 (anhängig)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 19.1368
Verordnung über die Aufhebung von Schonzeiten, natürliche Verjüngung der …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2024 - 19 B 23.1149
Vielmehr ist eine Waldfläche im Sinne des Art. 10 BayWaldG kraft Gesetzes Schutzwald (BayVGH, U.v. 16.9.2022 - 19 N 19.1368 - juris Rn. 252).Einen Vertrauensschutz auf Beibehaltung einer bestimmten behördlichen Einschätzung der Schutzwald-Eigenschaft gibt es jedoch nicht, da das Schutzwaldverzeichnis (welches für den Bürger derzeit allein in analoger Fassung der 80er Jahre - ggf. nicht mehr aktuell - einsehbar ist, was einer transparenten Verwaltung nicht zuträglich ist) nach der Rechtsprechung des Senats hinsichtlich ihrer Rechtsverbindlichkeit nur deklaratorischen Charakter hat (BayVGH, U.v. 16.9.2022 - 19 N 19.1368 - juris Rn. 252).
- VGH Bayern, 11.04.2023 - 19 ZB 22.2653
Anordnung zur Wiederaufforstung
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2024 - 19 B 23.1149
Rn. 48 Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei der "kann"-Regelung des Art. 41 Abs. 1 Satz 1 BayWaldG lediglich um die Eröffnung einer Befugnis für die Behörde im Bereich der gebundenen Verwaltung handelt, oder ob der Behörde - was im Falle einer fehlenden Rodungserlaubnis bzw. eines fehlenden Anspruchs auf Erteilung einer Rodungserlaubnis aufgrund der bestehenden Wiederaufforstungspflicht jedenfalls im Hinblick auf das Entschließungsermessen wohl eher fernliegt - tatsächlich ein Ermessen hinsichtlich der verwaltungsmäßigen Durchsetzung zusteht, da sich der sowieso nur eingeschränkt zu prüfende (§ 114 VwGO) Ermessensspielraum lediglich auf die Anordnung selbst, nicht jedoch auf den zugrundeliegenden Tatbestand der dem Waldbesitzer obliegenden Verpflichtung bzw. deren Nichterfüllung bezieht (BayVGH. B.v. 11.3.2023 - 19 ZB 22.2653 - juris Rn. 15).Die Wiederaufforstung muss (lediglich) sachgemäßer Waldbewirtschaftung genügen, was insbesondere eine von der Baumart abhängige Mindestpflanzenzahl beinhaltet (BayVGH, B.v. 11.3.2023 a.a.O. Rn. 17).
- VGH Bayern, 17.02.2022 - 19 ZB 21.2767
Wiederaufforstung einer unerlaubt gerodeten Fläche
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2024 - 19 B 23.1149
Zwar stellen Waldfunktionspläne keine Fachpläne im Sinne der Raumordnung und Landesplanung dar; sie dienen jedoch als entscheidende Grundlage zur Beurteilung von dem Wald betreffenden Vorhaben und Planungen (BayVGH, B.v. 17.2.2022 - 19 ZB 21.2767 - juris Rn. 19 m.w.N.).
- VGH Bayern, 18.07.2019 - 19 ZB 15.2409
Erfolglose Klage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Schutzwald
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2024 - 19 B 23.1149
Wann Nachteile für die Schutzfunktion des Waldes zu befürchten sind, muss anhand der jeweiligen Besonderheiten des konkreten Einzelfalls beurteilt werden, insbesondere im Hinblick auf die jeweilige Schutzfunktion des Waldes, die Größe und die beabsichtigte Verwendung der gerodeten Fläche (BayVGH, B.v. 18.7.2019 - 19 ZB 15.2409 - juris Rn. 10). - BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83
Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2024 - 19 B 23.1149
Die Behörde hat das Für und Wieder nur dann abzuwägen, wenn in dem zu würdigenden Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für eine Ausnahme bestehen (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.1985 - 8 C 22.83 - juris Rn. 22 f.). - VGH Bayern, 18.09.2017 - 4 ZB 17.836
Duldungspflicht des Grundeigentümers hinsichtlich Verlegung einer Abwasserleitung
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2024 - 19 B 23.1149
Die Befugnis, eine gesetzliche Verpflichtung im Wege einer Einzelfallanordnung zu konkretisieren und gegenüber dem Normadressaten durchzusetzen, ist eine Art Gestaltungsrecht, das nicht dem allgemeinen Verjährungsrecht unterliegt (BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 4 ZB 17.836 - juris Rn. 19).
- OVG Niedersachsen, 18.08.2025 - 10 LA 4/25
Verjährung der Wiederaufforstungsanordnung; Konkretisierung einer gesetzlichen …
Die Befugnis, eine gesetzliche Verpflichtung im Wege einer Einzelfallanordnung (hier: Wiederaufforstungsanordnung) zu konkretisieren und gegenüber dem Normadressaten durchzusetzen, ist eine Art Gestaltungsrecht, das nicht dem allgemeinen Verjährungsrecht unterliegt (Anschluss an BayVGH, Urteil vom 06.06.2024 -19 B 23.1149 -).Die Befugnis, eine gesetzliche Verpflichtung im Wege einer Einzelfallanordnung zu konkretisieren und gegenüber dem Normadressaten durchzusetzen, ist eine Art Gestaltungsrecht, welches nicht dem allgemeinen Verjährungsrecht unterliegt (explizit zur Wiederaufforstungsanordnung nach dem BWaldG: Bayerischer VGH, Urteil vom 6.6.2024 - 19 B 23.1149 -, juris Rn. 55; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19.7.2018 - OVG 10 S 67.17 -, juris Rn. 13; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 18.9.2017 - 4 ZB 17.836 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 4.3.1996 - 10 S 2687/95 -, juris Rn. 15).
- VG Schwerin, 22.05.2026 - 2 A 514/22
Rechtmäßigkeit einer waldrechtlichen Wiederaufforstungsverfügung
Rn. 76 Bei dem Ermessen des § 14 Abs. 2 LWaldG M-V es sich somit um ein intendiertes Ermessen (siehe zur bayerischen Regelung BayVGH, Urt. v. 6.6.2024 - 19 B 23.1149, BeckRS 2024, 16941 Rn. 50).Der Gesetzgeber hat die Abwägung zwischen den Grundrechten der betroffenen Waldbesitzer und dem Interesse der Allgemeinheit am Erhalt des Waldes und seiner Funktionalität durch die Statuierung einer gesetzlichen Wiederaufforstungspflicht als "forstrechtlicher Grundnorm" bereits grundsätzlich zugunsten des Allgemeininteresses vorweggenommen (vgl. BayVGH, Urt. v. 06.06.2024 - 19 B 23.1149, BeckRS 2024, 16941 Rn. 56).
- VG Augsburg, 01.07.2026 - Au 6 S 26.994
Antrag einer anerkannten Umweltvereinigung auf Anordnung bzw. Wiederherstellung …
Wann Nachteile für die Schutzfunktion des Waldes zu befürchten sind, muss anhand der jeweiligen Besonderheiten des konkreten Einzelfalls beurteilt werden, insbesondere im Hinblick auf die jeweilige Schutzfunktion des Waldes, die Größe und die beabsichtigte Verwendung der gerodeten Fläche (vgl. BayVGH, U.v. 6.6.2024 - 19 B 23.1149 - juris Rn. 64;… B.v. 18.7.2019 - 19 ZB 15.2409 - Rn. 10).
- VG Augsburg, 08.06.2026 - Au 4 S 26.1000
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Antragsbefugnis von …
Wann Nachteile für die Schutzfunktion des Waldes zu befürchten sind, muss anhand der jeweiligen Besonderheiten des konkreten Einzelfalls beurteilt werden, insbesondere im Hinblick auf die jeweilige Schutzfunktion des Waldes, die Größe und die beabsichtigte Verwendung der gerodeten Fläche (BayVGH, U.v. 6.6.2024 - 19 B 23.1149 - juris Rn. 64;… B.v. 18.7.2019 - 19 ZB 15.2409 - Rn. 10). - VG München, 18.08.2026 - M 23 K 24.6704
Versagung einer Rodungserlaubnis und Wiederaufforstungsanordnung
Denn letztlich ähnelt dieses klägerische Vorgehen dem insofern unschädlichen Verteidigungsvorbringen, ein Vorhaben sei nicht genehmigungsbedürftig während auf Verpflichtung zur Erteilung eben dieser Genehmigung geklagt wird (vgl. BayVGH, U.v. 06.06.2024 - 19 B 23.1149 - Rn. 15;… Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, Vorb. § 40, Rn. 43). - VG Osnabrück, 13.11.2025 - 4 A 247/23
Wiederaufforstung; Niedersächsische Landesforsten; Umwandlung; Kahlschlag; …
So ist anerkannt, dass es bei Beseitigung von Wald für die Frage der Waldeigenschaft auf die Zeit unmittelbar vor den Beseitigungsmaßnahmen ankommt (Bay. VGH, Urteil vom 06.06.2024 - 19 B 23.1149, Rn. 32, juris;… Beschluss vom 23.05.2023 - 19 ZB 23.69, Rn. 23, juris; VG Stade…, Urteil vom 01.12.2021 - 1 A 792/20, Rn. 65, juris).
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