Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1992 - 19 B 2643/92 .A |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufenthaltsgestattung; Ablauf der Ausreisefrist; Verlängerung der Aufenthaltsgestattung; Abschiebungsandrohung; Gegenstandslosigkeit der Abschiebungsandrohung
Verfahrensgang
- VG Köln, 16.04.1992 - 10 L 2271/91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1992 - 19 B 2643/92 .A
Wird zitiert von ...
- VG Augsburg, 29.04.2011 - Au 1 E 11.491
Abschiebungsschutz; Statthafter Eilrechtsbehelf nach Ablehnung eines Antrags auf …
An dieser Ausreisepflicht änderte auch die (irrtümliche) Ausstellung einer Bescheinigung über eine Aufenthaltsgestattung durch die Antragsgegnerin am 23. September 2010 nichts (OVG NRW vom 22.6.1992 Az. 19 B 2643/92 A - RdNr. 5).Rn. 33 Das Asylverfahrensgesetz unterscheidet zwischen der Aufenthaltsgestattung als dem gesetzlichen Recht zum Aufenthalt im Bundesgebiet zur Durchführung des Asylverfahrens (§ 55 AsylVfG) und der (nur deklaratorischen) Bescheinigung dieses Rechtes nach § 63 AsylVfG (Hailbronner, AuslR, Stand April 2010, RdNr. 5 zu § 63 AsylVfG m. w. N.; OVG Sachsen vom 1.11.2004 Az. 4 B 74/03 - RdNr. 29; OVG NRW vom 22.6.1992, a. a. O., RdNr. 7).
War die Aufenthaltsgestattung damit aber durch den Erlass einer sofort vollziehbaren Abschiebungsandrohung durch das Bundesamt kraft Gesetzes erloschen, war sie einer weiteren Verlängerung durch die Antragsgegnerin nicht mehr zugänglich, da die Bescheinigung der Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylVfG keine konstitutive Wirkung hat (…Hailbronner, a. a. O., RdNr. 5 zu § 63 AsylVfG m. w. N.;… OVG Sachsen vom 1.11.2004, a. a. O., RdNr. 29; OVG NRW vom 22.6.1992, a. a. O., RdNr. 7).
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