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| OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2006 - 19 B 438/06 |
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Verfahrensgang
- VG Köln - 10 L 133/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2006 - 19 B 438/06
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2005 - 19 B 1679/05
Wichtiger Grund für die Gestattung des Besuchs einer anderen Grundschule als der …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2006 - 19 B 438/06
Rn. 9 OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 19 B 1679/05 -, m. w. N.
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2023 - 2 B 10435/23
Zuweisung einer anderen Grundschule aus wichtigem Grund; Streitwert
Diese nachteiligen Folgen müssen zugleich von einigem Gewicht sein, und eine unbillige Belastung darstellen, die über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehen, um das öffentliche Interesse an einer Verteilung der Schüler durch Einhaltung der Schulbezirke zu überwiegen, und die auch nicht regelmäßig von einer Vielzahl von Schülern geltend gemacht werden können, da andernfalls, entgegen der Intention des Gesetzgebers, kein Ausnahmefall mehr vorläge (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -, juris Rn. 7; HessVGH…, Beschluss vom 1. August 2019 - 7 B 1427/19 -, juris Rn. 19; ThürOVG…, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 EO 576/19 -, juris Rn. 38).Erforderlich ist deshalb im Einzelfall eine Abwägung des öffentlichen Interesses an der Durchsetzung der Schulbezirksfestsetzung mit dem schutzwürdigen Individualinteresse an einer Ausnahme hiervon (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -, juris Rn. 7).
Obschon das Rechtsschutzbegehren auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist, erfolgt eine Anhebung des Streitwerts nicht, da die angestrebte Eilrechtsschutzentscheidung im Verfahren der Schulaufnahme nur eine ungesicherte Rechtsposition einräumt, die in ihrer materiellen Reichweite unter dem Vorbehalt des Ausgangs des Hauptsacheverfahrens steht (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 2 B 11135/17.OVG -, juris Rn. 8; Beschluss vom 27. Juli 2017 - 2 B 11288/17.OVG -, S. 7 f. BA;… Beschluss vom 22. August 2018 - 2 B 11007/18.OVG -, juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - OVG 3 L 67/10 -, NVwZ-RR 2011, 87; OVG NRW, Beschluss vom 19 B 438/06 -, juris Rn. 19; a.A. SächsOVG…, Beschluss vom 11. November 2016 - 2 B 205/16 -, juris Rn. 14; HessVGH…, Beschluss vom 1. August 2019 - 7 B 1427/19 -, juris Rn. 31).
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2023 - 2 B 10759/23
Zuweisung an eine andere Grundschule; Berufstätigkeit der Eltern
Diese nachteiligen Folgen müssen zugleich von einigem Gewicht sein, und eine unbillige Belastung darstellen, die über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehen, um das öffentliche Interesse an einer Verteilung der Schüler durch Einhaltung der Schulbezirke zu überwiegen, und die auch nicht regelmäßig von einer Vielzahl von Schülern geltend gemacht werden können, da andernfalls, entgegen der Intention des Gesetzgebers, kein Ausnahmefall mehr vorläge (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -, juris Rn. 7; HessVGH…, Beschluss vom 1. August 2019 - 7 B 1427/19 -, juris Rn. 19; ThürOVG…, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 EO 576/19 -, juris Rn. 38).Erforderlich ist deshalb im Einzelfall eine Abwägung des öffentlichen Interesses an der Durchsetzung der Schulbezirksfestsetzung mit dem schutzwürdigen Individualinteresse an einer Ausnahme hiervon (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -, juris Rn. 7).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2025 - 2 B 11472/25
Schulrecht; einstweilige Anordnung auf vorläufige Gestattung des weiteren Besuchs …
Diese nachteiligen Folgen müssen zugleich von einigem Gewicht sein und eine unbillige Belastung darstellen, die über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehen, um das öffentliche Interesse an einer Verteilung der Schüler durch Einhaltung der Schulbezirke zu überwiegen, und die auch nicht regelmäßig von einer Vielzahl von Schülern geltend gemacht werden können, da andernfalls, entgegen der Intention des Gesetzgebers, kein Ausnahmefall mehr vorläge (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 28. September 2023 - 2 B 10759/23.OVG -, juris Rn. 8 ; OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -, juris Rn. 7; HessVGH…, Beschluss vom 1. August 2019 - 7 B 1427/19 -, juris Rn. 19; ThürOVG, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 EO 576/19 -, juris Rn.38; VGH BW…, Beschluss vom 6.September 2024 - 9 S 1154/24 -, juris Rn. 8).Erforderlich ist deshalb im Einzelfall eine Abwägung des öffentlichen Interesses an der Durchsetzung der Schulbezirksfestsetzung mit dem schutzwürdigen Individualinteresse an einer Ausnahme hiervon (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -, juris Rn. 7).
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.2025 - 2 B 10990/25
Zuweisung zu einer anderen Grundschule wegen weniger komplexem Schulweg
Diese nachteiligen Folgen müssen zugleich von einigem Gewicht sein und eine unbillige Belastung darstellen, die über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehen, um das öffentliche Interesse an einer Verteilung der Schüler durch Einhaltung der Schulbezirke zu überwiegen, und die auch nicht regelmäßig von einer Vielzahl von Schülern geltend gemacht werden können, da andernfalls, entgegen der Intention des Gesetzgebers, kein Ausnahmefall mehr vorläge (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 28. September 2023 - 2 B 10759/23.OVG -, juris Rn. 8 ; OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -, juris Rn. 7; HessVGH…, Beschluss vom 1. August 2019 - 7 B 1427/19 -, juris Rn. 19; ThürOVG…, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 EO 576/19 -, juris Rn. 38; VGH BW…, Beschluss vom 6. September 2024 - 9 S 1154/24 -, juris Rn. 8).Erforderlich ist deshalb im Einzelfall eine Abwägung des öffentlichen Interesses an der Durchsetzung der Schulbezirksfestsetzung mit dem schutzwürdigen Individualinteresse an einer Ausnahme hiervon (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -, juris Rn. 7).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2011 - 19 E 1143/10
Prozesskostenhilfe für ein Verfahren auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum …
Rn. 6 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15.8.2006 - 19 E 748/06, 19 B 1256/06 -, vom 12.4.2006 - 19 B 438/06 -, 21.2.2006 - 19 E 1466/04 -, und 12.10.2005 - 19 B 1679/05 -, m. w. N., zu § 39 Abs. 3 Satz 1 SchulG NRW, sowie Beschluss vom 23.6.2005 - 19 B 800/05 -, zu § 9 Abs. 1 Satz 5 SchVG. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2006 - 19 B 1256/06 Rn. 6 OVG NRW, Beschlüsse vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -, 21. Februar 2006 - 19 E 1466/04 -, und 12. Oktober 2005 - 19 B 1679/05 -, m. w. N.
- VG Mainz, 12.08.2010 - 6 L 843/10
Kein Anspruch auf Besuch anderer Grundschule
Erforderlich ist deshalb eine Abwägung des öffentlichen Interesses an der Durchsetzung der Schulbezirksfestlegung mit dem schutzwürdigen Individualinteresse an einer Ausnahme hiervon (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 - [...] zu der vergleichbaren Vorschrift im nordrhein-westfälischen Schulgesetz). - VG Münster, 02.08.2006 - 1 L 558/06
Rechtmäßigkeit der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im …
Rn. 13 Vgl. zu einer derartigen Fallgestaltung OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -. - VG Potsdam, 29.08.2007 - 12 L 660/07
Anspruch auf einen vorläufigen Schulplatz am Wunschgymnasium
Erforderlich ist deshalb eine Abwägung des öffentlichen Interesses an der Durchsetzung der Schulbezirksfestlegung mit dem schutzwürdigen Individualinteresse an einer Ausnahme hiervon (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -).
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