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| OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2023 - 19 B 608/23 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. August 2023 - 19 B 608/23 (https://dejure.org/2023,20381)
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Volltextveröffentlichungen (4)
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Einstellung des Verfahrens
Verfahrensgang
- VG Köln, 23.05.2023 - 10 L 692/23
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2023 - 19 B 608/23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2023 - 19 B 562/23
Aufnahmeanspruch; Beiladung; Effektiver Rechtsschutz; Entscheidungszuständigkeit; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2023 - 19 B 608/23
Zum Zeitpunkt des Eintritts der erledigenden Ereignisse war seine Beschwerde unbegründet, wie sich aus den Gründen des Beschlusses des Senats vom 28. Juli 2023 im Beschwerdeverfahren 19 B 562/23 ergibt, in welchem der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers nahezu identische Rügen erhoben hat.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2023 - 19 B 562/23
Aufnahmeanspruch; Beiladung; Effektiver Rechtsschutz; Entscheidungszuständigkeit; …
Denn sie hat ausweislich des Schriftsatzes der Bezirksregierung vom 20. Juli 2023 in dem ebenfalls das B. -Gymnasium betreffenden und vom selben Prozessbevollmächtigten vertretenen Parallelverfahren 19 B 608/23 nur sieben statt der nach Nr. 2 dieser Vorschrift erforderlichen acht Inklusionsschüler aufgenommen (rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Inklusionsschüler, wegen der Vierzügigkeit also acht Inklusionsschüler). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2023 - 19 B 538/23
Schulaufnahme; Gymnasium; Schulleiter; Entscheidungszuständigkeit; Losverfahren; …
Denn sie hat ausweislich des Schriftsatzes der Bezirksregierung vom 20. Juli 2023 in dem ebenfalls das B. -Gymnasium betreffenden und vom selben Prozessbevollmächtigten vertretenen Parallelverfahren 19 B 608/23 nur sieben statt der nach Nr. 2 dieser Vorschrift erforderlichen acht Inklusionsschüler aufgenommen (rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Inklusionsschüler, wegen der Vierzügigkeit also acht Inklusionsschüler). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2024 - 19 B 701/24
Treffen aller wesentlichen Entscheidungen durch den Schulleiter selbst im …
Anhaltspunkte dafür, dass die Ausführungen der Bezirksregierung, am B.-Gymnasium hätten sich elf Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf angemeldet, die auch aufgenommen worden seien, nicht zuträfen, liefert die Beschwerdebegründung mit dem Verweis auf die das städtische N.-Gymnasium betreffenden Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 2023 - 19 B 562/23 -, - 19 B 538/23 -, und vom 8. August 2023 - 19 B 608/23 -, jeweils juris, nicht.
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