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| OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 19 B 804/08 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 19 B 804/08 (https://dejure.org/2009,77765)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auflösung einer Bekenntnisschule nach dem Schulentwicklungsplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 09.05.2008 - 4 L 1143/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 19 B 804/08
Wird zitiert von ...
- VG Münster, 08.09.2023 - 1 K 339/23
Gesamtschule Münster-Roxel muss genehmigt werden
Rn. 81 Vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 114 Satz 2 VwGO u.a. auf Prognoseentscheidungen etwa Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 43. Ergänzungslieferung August 2022, § 114 VwGO, Rn. 250, m.w.N.; Wolff, in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 114 VwGO, Rn. 202 ff., 368; vgl. zu den prozessualen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die nachträgliche Ergänzung von Ermessens- bzw. Prognoseerwägungen etwa Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 114 VwGO, Rn. 84 ff.; Bamberger, in: Wysk, VwGO, 3. Auflage 2020, § 114 VwGO, Rn. 24; vgl. zur entsprechenden Anwendung von § 114 Satz 2 VwGO bei der nachträglichen Ergänzung einer Abwägungsentscheidung im Bereich der Schulentwicklungsplanung OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 19 B 406/13 -, juris, Rn. 66; offenlassend insofern noch OVG NRW, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 19 B 804/08 -, juris, Rn. 7.
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