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   VGH Bayern, 20.08.1999 - 19 B 95.2879   

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VGH Bayern, 20.08.1999 - 19 B 95.2879 (https://dejure.org/1999,23542)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.08.1999 - 19 B 95.2879 (https://dejure.org/1999,23542)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. August 1999 - 19 B 95.2879 (https://dejure.org/1999,23542)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 31.07.2008 - 19 BV 06.2739

    Beweisführung bei Abhanden gekommenen Kreisjägermeisterbeschluss; Klageumfang der …

    Die in der Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 20. August 1999 - 19 B 95.2879 -, BayVBl 2000, 277 getroffene Feststellung, eine zerstörte oder abhanden gekommene Urschrift eines Kreisjägermeisterbeschlusses könne nur durch noch vorhandene Ausfertigungen oder beglaubigte Abschriften oder davon gefertigte beglaubigte Abschriften ersetzt werden, bezieht sich ausschließlich auf den Urkundenbeweis nach § 98 VwGO i.V.m. § 417 ZPO.

    In einem Beschluss vom 20. August 1999 - Az.: 19 B 95.2879, BayVBl 2000, 277 habe der Bayer. Verwaltungsgerichtshof zwar ausgeführt, dass die zerstörte oder abhanden gekommene Urschrift einer Abrundungsentscheidung des Kreisjägermeisters allenfalls durch noch vorhandene Ausfertigungen oder beglaubigte Abschriften ersetzt werden könne.

    Die Kammer habe die Wirksamkeit der Verfügung des Kreisjägermeisters vom Mai 1935 aufgrund von Indizien bejaht, obwohl diese - anders als im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. August 1999 - 19 B 95.2879, BayVBl 2000, 277 vorgesehen - weder in Urschrift noch in einer beglaubigten Abschrift vorliege.

    Diese Feststellung hat - im Gegensatz zur Festsetzung nach Art. 4 BayJG - nur deklaratorische Bedeutung, d.h. es kann auf ihrer Grundlage nur eine bereits bestehende Grenze (für die Beteiligten bindend) festgestellt, nicht aber eine bestehende Grenze verändert werden (vgl. Art. 8, 10 BayJG i.V.m. §§ 7, 8 BJagdG; BayVGH, U.v. 11.5.1988 - 19 B 87.01759; U.v. 20.8.1999 - 19 B 95.2879 -, BayVBl 2000, 277 [278]).

    Gegenstand eines feststellenden Verwaltungsakts nach Art. 3 BayJG kann dabei auch die Frage der Zugehörigkeit bestimmter Flächen zu einem Jagdbezirk sein (vgl. BayVGH, U.v. 17.8.1960, DVBl 1960, 735; U.v. 20.8.1999 - 19 B 95.2879 -, BayVBl 2000, 277 [278]).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin war das Verwaltungsgericht an dieser Feststellung nicht etwa dadurch gehindert, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20. August 1999 - 19 B 95.2879 -, BayVBl 2000, 277 angenommen hat, eine zerstörte oder abhanden gekommene Urschrift eines Kreisjägermeisterbeschlusses könne nur durch noch vorhandene Ausfertigungen oder beglaubigter Abschriften oder davon gefertigte beglaubigte Abschriften ersetzt werden.

    Der Verlust des Dokuments, mit dem die Angliederung verfügt wurde, führt deshalb, wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat, für sich allein noch nicht zur Unwirksamkeit der Verfügung (vgl. auch BVerwG, B.v. 1.4.1997 - 4 B 206/96 -, NVwZ 1997, 890 [892] zum Verlust eines Bebaungsplandokuments); vielmehr trifft im Fall der Unerweislichkeit denjenigen, der sich auf die Wirksamkeit der Verfügung beruft, die Beweislast für das Ergehen der Entscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 20.8.1999 - 19 B 95.2879 -, BayVBl 2000, 277).

    Soweit sie dem Einzelnen (wirtschaftliche) Vorteile bringen, handelt es sich um bloße Rechtsreflexe, auf deren Erlangung oder Belassung ein Anspruch nicht besteht (vgl. BayVGH, U.v. 27.5.1964 - 102 IV 61 -, VGH n.F. 17, 66; U.v. 20.8.1999 - 19 B 95.2879 -, BayVBl 2000, 277 [279]; U.v. 25.10.2000 - 19 B 98.1130 -, Juris).

  • VGH Bayern, 24.02.2010 - 19 ZB 08.1352

    Jagdrecht; (frühere) Angliederungsverfügung; Frage einer Abänderung aufgrund …

    Zwar würde der Verlust eines solchen Dokumentes grundsätzlich noch nicht zur Unwirksamkeit der Angliederung führen, jedoch trifft im Fall der Unerweislichkeit denjenigen die Beweislast, der sich auf die Wirksamkeit dieser Übereinkunft beruft (vgl. BayVGH, B. v. 31.7.2008 - 19 BV 06.2739 mit Hinweis auf U. v. 20.8.1999 - 19 B 95.2879).
  • VGH Bayern, 26.08.2020 - 19 ZB 18.1834

    Wirksamkeit der Grenzfeststellung eines Jagdreviers durch Abrundungsvereinbarung …

    Die Feststellung nach Art. 3 BayJG hat - im Gegensatz zur Festsetzung nach Art. 4 BayJG - nur deklaratorische Bedeutung, d.h. es kann auf ihrer Grundlage nur eine bereits bestehende Grenze (für die Beteiligten bindend) festgestellt, nicht aber eine bestehende Grenze verändert werden (vgl. Art. 8, 10 BayJG i.V.m. §§ 7, 8 BJagdG, BayVGH, U. v. 20.8.1999 - 19 B 95.2879 - juris Rn. 28).
  • VG Augsburg, 08.10.2019 - Au 8 K 18.1281

    Zugehörigkeit von Grundstücken zu einem Eigenjagdrevier

    Die Vorschrift ermöglicht es, Bestand, Umfang und Grenzen eines Jagdbezirkes im Streitfall oder in sonstigen Fällen der Unsicherheit der Sach- oder Rechtslage durch Verwaltungsakt festzustellen (BayVGH, U.v. 20.8.1999 - 19 B 95.2879 - juris Rn. 28).
  • VG Oldenburg, 19.09.2007 - 11 A 1146/07

    Abrundungsvertrag über Jagdbezirken als Vertrag besonderer Art mit Elementen des …

    Der gegenteiligen Auffassung (vgl. VGH München, Urteil vom 20. August 1999 - 19 B 95.2879 - ; VG Freiburg, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 K 1544/05 - ; VG München, Urteil vom 3. Juli 1997 - M 7 K 94.5732 - ) vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.
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