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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.04.2005 - 19 B 99.2193   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,32954
VGH Bayern, 07.04.2005 - 19 B 99.2193 (https://dejure.org/2005,32954)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.04.2005 - 19 B 99.2193 (https://dejure.org/2005,32954)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. April 2005 - 19 B 99.2193 (https://dejure.org/2005,32954)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1601

    Dreijähriger Begutachtungsturnus zur Sicherung des Grundsatzes "Wald vor Wild"

    Das Verwaltungsgericht nimmt hinsichtlich seiner Urteilsausführung, die Schutzfunktion des Waldes sei zumindest gefährdet, wenn vielleicht auch nicht beeinträchtigt (Seite 32 des Urteils), Bezug auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. April 2005 (19 B 99.2193 - juris).

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts beruhen auf dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. April 2005 (19 B 99.2193 - juris), auf das das Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung am 1. März 2017 (S. 20 der Niederschrift) hingewiesen hat.

    Das Verwaltungsgericht macht sich insoweit die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 7. April 2015 (19 B 99.2193 - juris) zu Eigen, auf das das Verwaltungsgericht die Klägerseite in der mündlichen Verhandlung am 1. Marz 2017 hingewiesen hat.

  • VG München, 17.11.2020 - M 7 K 18.4597

    Nutzungsregelnde Allgemeinverfügung bezüglich der Kirrung von Reh- und Rotwild

    Dabei bezieht sich der Terminus "missbräuchlich" allein auf die objektiven Gegebenheiten und unterstellt keine subjektiven Missbrauchsabsichten Einzelner, auch nicht des Klägers (vgl. BayVGH, U.v. 7.4.2005 - 19 B 99.2193 - juris Rn. 59).

    Der Kläger hat dementsprechend lediglich einen Anspruch auf sachgemäße Ermessensausübung; dagegen hat er keinen Anspruch auf eine andere Lösung, die vielleicht zweckmäßiger gewesen wäre (vgl. BayVGH, U.v. 7.4.2005 - 19 B 99.2193 - juris Rn. 68).

    So lassen sich neben der Kernregelung zur Verhinderung missbräuchlicher Fütterung auch darüberhinausgehende, die Kernregelung flankierende Regelungen, wie insbesondere auch ein Verbot sachgerechter Kirrung, auf § 23a Abs. 1 AVBayJG stützen, soweit die Behörde sie im Einzelfall für erforderlich hält, um die mit der Kernregelung verfolgte Verwirklichung des Hegeziels zu gewährleisten (vgl. so im Ergebnis auch BayVGH, U.v. 7.4.2005 - 19 B 99.2193 - juris Rn. 71).

    Dabei kann das erwünschte natürliche Zugverhalten des Wildes jedoch durch Futtervorlagen, insbesondere auch durch Kirrungen, selbst wenn diese sich im grundsätzlich zulässigen Rahmen halten, aufgrund der hiervon ausgehenden Lockwirkung behindert werden (vgl. BayVGH, U.v. 7.4.2005 - 19 B 99.2193 - juris Rn. 71;… U.v. 13.2.2019 - 19 N 15.420 - juris Rn. 80).

    Insbesondere geht das private Interesse des Klägers an einer ihm günstiger erscheinenden Jagdausübungsmöglichkeit nicht dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der Hegeverpflichtung vor (vgl. BayVGH, U.v. 7.4.2005 - 19 B 99.2193 - juris Rn. 72).

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1602

    Festsetzung eines Abschussplans im Jagdrevier

    Das Verwaltungsgericht nimmt hinsichtlich seiner Urteilsausführung, die Schutzfunktion des Waldes sei zumindest gefährdet, wenn vielleicht auch nicht beeinträchtigt (Seite 32 des Urteils), Bezug auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. April 2005 (19 B 99.2193 - juris).

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts beruhen auf dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. April 2005 (19 B 99.2193 - juris), auf das das Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung am 1. März 2017 (S. 20 der Niederschrift) hingewiesen hat.

    Das Verwaltungsgericht macht sich insoweit die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 7. April 2015 (19 B 99.2193 - juris) zu Eigen, auf das das Verwaltungsgericht die Klägerseite in der mündlichen Verhandlung am 1. Marz 2017 hingewiesen hat.

  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 19 N 14.1022

    Normenkontrollantrag gegen verlängerte Jagdzeiten zur Schutzwaldsanierung …

    Von einer Beeinträchtigung der Schutzfunktion des Waldes ist auszugehen, wenn Schäden am Bergwald bereits eingetreten sind, aufgrund derer sie nicht mehr ausreichend gewährleistet ist; von einer Gefährdung ist auszugehen, wenn die Schutzfunktion des Waldes in Zukunft beeinträchtigt wird oder gar gänzlich entfällt (vgl. BayVGH, U.v. 7.4.2005 - 19 B 99.2193 - juris Rn. 53).
  • VG München, 29.03.2017 - M 7 K 16.3639

    Abschussplan für Gamswild

    Der im Verhältnis zu anderen Schalenwildarten niedrigeren Reproduktionsrate bei Gamswild und der aufgrund seiner Lebensgewohnheiten im Verhältnis zu Rotwild aller Wahrscheinlichkeit nach geringeren Beteiligung am Verbiss (vgl. BayVGH, U. v. 7. April 2015 - 19 B 99.2193 - juris Rn 58 betreffend das Eigenjagdrevier Eschenlohe-Simetsberg-Kuhalm) wird durch das verhältnismäßig niedrige Abschuss-Soll Rechnung getragen.

    Dass diese Entwicklung schon vorangeschritten ist, haben das aktuelle Forstliche Gutachten sowie Forstliche Gutachten in der Vergangenheit und der Augenschein ergeben, so dass die Schutzfunktion des Waldes, wenn vielleicht noch nicht beeinträchtigt, zumindest gefährdet ist (vgl. BayVGH, U. v. 7. April 2005 - 19 B 99.2193 - juris Rn 53).

    Hinzu kommt, dass ungefähr 90% des Eigenjagdreviers Schutzwald im Sinne von Art. 10 BayWaldG sind und das öffentliche Interesse an einer Sicherung der Schutzfunktion des Bergwaldes wirtschaftlichen Interessen Privater grundsätzlich vorgeht (BayVGH, U. v. 7. April 2005 - 19 B 99.2193 - juris 2. Ls).

  • VG Würzburg, 04.12.2025 - W 9 K 24.1304

    Vogelfütterung, missbräuchliche Wildfütterung (Schalenwild), Notzeit, Gefährdung …

    Rn. 27 "Fütterung" ist dabei jegliche künstliche Futtergabe, unabhängig von der ausgebrachten Art und Menge, dem Ort der Ausbringung und dem mit der Ausbringung verfolgten Zweck (vgl. BayVGH, B.v.14.7.2021 - 19 B 99.2193 - juris Rn. 15;… VG München, U.v. 17.11.2020 - M 7 K 18.4597 - juris Rn. 38).

    Auf eine subjektive Missbrauchsabsicht kommt es im Rahmen des § 23a Abs. 1 und 2 AVBayJG nicht an; entscheidend sind allein die objektiven Gegebenheiten (vgl. BayVGH, U.v. 7.4.2005 - 19 B 99.2193 - juris Rn. 59;… VG München, U.v. 17.11.2020 - M 7 K 18.4597 - juris Rn. 41).

    Vielmehr handelt es sich nur um einen "Regelfall"; es besteht demnach allenfalls eine "Regelvermutung" (vgl. so: BayVGH, U.v. 7.4.2005 - 19 B 99.2193 - juris Rn. 59).

    Dies wäre zum einen vielmehr eine Frage der konkreten Ausführung bzw. Durchsetzung des Bescheids, änderte aber wiederum nichts an der fehlenden Rechtsgrundlage für eine Anordnung auch die Notzeit betreffend (vgl. zudem auch erneut BayVGH, U.v. 7.4.2005 - 19 B 99.2193 - juris und VG München, U.v. 17.11.2020 - M 7 K 18.4597 - juris, wo die dort handelnden Landratsämter jeweils eine Einschränkung für die Notzeit getroffen hatten).

  • OVG Sachsen, 04.09.2018 - 3 A 522/18

    Wald; Mindestentfernung; Ermessen; Beweisantrag

    Zu der Schutzfunktion gehört neben der Luftreinhaltung, der Wasserversorgung, der Hochwasservermeidung auch der Schutz von Bodenabtrag (zur Schutzfunktion insb. BayVGH, Urt. v. 7. April 2005 - 19 B 99.2193- juris Rn. 53).
  • VG München, 29.03.2017 - M 7 K 16.3638

    Abschussplan für Rotwild

    Dass diese Entwicklung schon vorangeschritten ist, haben das aktuelle Forstliche Gutachten sowie Forstliche Gutachten in der Vergangenheit und der Augenschein ergeben, so dass die Schutzfunktion des Waldes, wenn vielleicht noch nicht beeinträchtigt, zumindest gefährdet ist (vgl. BayVGH, U. v. 7. April 2005 - 19 B 99.2193 - juris Rn 53).

    Hinzu kommt, dass ungefähr 90% des Eigenjagdreviers Schutzwald im Sinne von Art. 10 BayWaldG sind und das öffentliche Interesse an einer Sicherung der Schutzfunktion des Bergwaldes wirtschaftlichen Interessen Privater grundsätzlich vorgeht (BayVGH, U. v. 7. April 2005 - 19 B 99.2193 - juris 2. Ls).

  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 19 BV 07.97

    Kein Ruhen der Jagd bei öffentlichem Interesse an Bejagung

    Die Klägerin ist ihrer jagdlichen Gemeinwohlverpflichtungen auch dann nicht enthoben, wenn für die Verbissschäden Wildfütterungen mitursächlich sind (hinsichtlich der Zusammenhänge zwischen Wildfütterungen und Verbissschäden vgl. die Entscheidungen des Senats vom 7.4.2005 Az. 19 B 99.2193, vom 19.5.1998 BayVBl 1999, 499, vom 7.11.1996 Az. 19 B 93.956, vom 30.4.1992 BayVBl. 1993, 49 und vom 18.3.1992 Az. 19 B 91.1220).
  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 19 N 15.420

    Weiterer Normenkontrollantrag gegen verlängerte Jagdzeiten zur …

    Von einer Beeinträchtigung der Schutzfunktion des Waldes ist auszugehen, wenn Schäden am Bergwald bereits eingetreten sind, aufgrund derer sie nicht mehr ausreichend gewährleistet ist; von einer Gefährdung ist auszugehen, wenn die Schutzfunktion des Waldes in Zukunft beeinträchtigt wird oder gar gänzlich entfällt (vgl. BayVGH, U.v. 7.4.2005 - 19 B 99.2193 - juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 19.1368

    Verordnung über die Aufhebung von Schonzeiten, natürliche Verjüngung der …

  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 19 BV 07.100

    Der Inhaber eines Eigenjagdreviers hat keinen Anspruch auf Zustimmung der …

  • VGH Bayern, 14.07.2021 - 19 ZB 21.843

    Allgemeinverfügung zur Regelungen der Kirrung von Reh- und Rotwild - …

  • VGH Bayern, 28.03.2007 - 1 CS 06.3006

    Nutzungsuntersagung als milderes Mittel

  • VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 20.232

    Verordnung über die Aufhebung von Schonzeiten, natürliche Verjüngung der …

  • VG München, 20.03.2023 - M 7 SN 23.270

    Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen Änderung des …

  • VG München, 14.02.2008 - M 11 K 07.2976

    Außenbereich; Wildfütterung; Verbissschäden

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