Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.06.2007 - 19 C 06.3043 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausländerrecht: Ausweisung, Wiederaufgreifen, Befristung wegen Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 11.10.2006 - AN 19 K 06.1011
- VGH Bayern, 18.06.2007 - 19 C 06.3043
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 12.06.1980 - 1/80
Salmon
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2007 - 19 C 06.3043
In dem zugleich beantragten Wiederaufgreifen des Verfahrens bzw. in der hilfsweise beantragten Befristung der Ausweisung wurde darauf hingewiesen, dass der Kl. ein nach dem ARB 1/80 aufenthaltsberechtigter türkischer Staatsangehöriger sei.Selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 7 ARB 1/80 und der hierwegen anzuwendenden Vorgabe des Art. 14 ARB 1/80 sei die Verfügung vom 10. April 2001 rechtmäßig, das Vorliegen einer konkreten Wiederholungsgefahr sei gebührend gewürdigt worden.
Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt: Für den Kl. sei ARB 1/80 anzuwenden.
Nicht einbezogen worden seien auch die Feststellungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2005 ( 1 C 7.04), wonach die Verfahrensgarantien des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG auch auf türkische Arbeitnehmer anzuwenden seien, die ein Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 hätten.
Die Anwendung der Grundsätze der Richtlinie auf Personengruppen, die unter den Anwendungsbereich von Assoziierungsabkommen oder des ARB 1/80 fielen, sei vom Richtliniengeber zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt gewesen.
Zwar habe der EuGH in der Vergangenheit ausgeführt, dass die im Rahmen des Art. 39 EG geltenden Grundsätze soweit wie möglich auf türkische Arbeitnehmer, die die im Beschluss Nr. 1/80 eingeräumten Rechte besäßen, übertragen werden müssten.
Weder in Art. 39 Abs. 3 EG noch in Art. 14 ARB 1/80 sei jedoch von zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit die Rede.
Art. 14 ARB 1/80 stelle ausdrücklich auf Beschränkungen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit ab.
Wenn der Kl. aus dieser neuen Richtlinie einen besonderen Ausweisungsschutz herleiten möchte, weil er als türkischer Staatsangehöriger ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht nach ARB 1/80 besitze, so weist die Bekl. zunächst zutreffend darauf hin, dass es für das Vorliegen der Voraussetzungen eines solchen Aufenthaltsrechts bislang an jeglichen substantiierten Ausführungen fehlt.
- BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04
Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2007 - 19 C 06.3043
Nicht einbezogen worden seien auch die Feststellungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2005 ( 1 C 7.04), wonach die Verfahrensgarantien des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG auch auf türkische Arbeitnehmer anzuwenden seien, die ein Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 hätten.Ob in der vom Kl. in Anspruch genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 13.9.2005 - 1 C 7.04) zur Anwendung der Verfahrensgarantie des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG auf türkische Arbeitnehmer eine Änderung der Rechtslage i.S.d. Art. 51 Abs. 1 BayVwVfG liegt oder lediglich eine im Rahmen dieser Vorschrift unbeachtliche, nachträgliche Änderung der Rechtsprechung, kann deshalb hier dahinstehen.
Die der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 13.9.2005 - 1 C 7.04 -, fortgeführt durch BVerwG vom 6.10.2005 - 1 C 5/04 - DVBl 2006, 376 ) zugrunde liegende gemeinschaftliche Verfahrensgarantie des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG wurde im Übrigen mittlerweile durch Art. 38 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG aufgehoben, womit eine Nachprüfung der Ausweisung durch eine zweite unabhängige Stelle nicht mehr vorgesehen ist.
- BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04
Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2007 - 19 C 06.3043
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2005 ( 1 C 5.04) lasse das Gemeinschaftsrecht eine Ausweisung ausnahmslos nur noch aus spezialpräventiven Gründen zu.Die der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 13.9.2005 - 1 C 7.04 -, fortgeführt durch BVerwG vom 6.10.2005 - 1 C 5/04 - DVBl 2006, 376 ) zugrunde liegende gemeinschaftliche Verfahrensgarantie des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG wurde im Übrigen mittlerweile durch Art. 38 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG aufgehoben, womit eine Nachprüfung der Ausweisung durch eine zweite unabhängige Stelle nicht mehr vorgesehen ist.
- VGH Bayern, 09.08.2006 - 19 C 06.1604
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2007 - 19 C 06.3043
Eine Änderung der Rechtslage des durch Bescheid der Bekl. vom 10. April 2001 bestandskräftig abgeschlossen Verfahrens scheitert zum einen bereits daran, dass der Kl. entgegen Art. 51 Abs. 2 BayVwVfG diesen Bescheid hat bestandskräftig werden lassen, ohne ein Rechtsmittel zu ergreifen, in welchem er - nach dem eigenen Vortrag im Verfahren Az. 19 C 06.1604 - meint, die Richtlinie 64/221/EWG sei "zum Zeitpunkt des Erlasses der Ausweisung gültig und somit von der Behörde zu beachten" gewesen.Selbst wenn dieses bestünde, so hätte der Kl. als Folge der bestandskräftig gewordenen Ausweisungsverfügung und Abschiebung in die Türkei am 3. April 2003 ein etwaiges früheres Aufenthaltsrecht verloren, worauf der Senat im Beschluss vom 9. August 2006 (Az. 19 C 06.1604) bereits hingewiesen hat.
- EuGH, 13.01.2004 - C-453/00
Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2007 - 19 C 06.3043
Die Rechtsprechung des EuGH vom13. Januar 2004 - C-453/00 - stehe dem nicht entgegen, da die Ausweisungsverfügung unanfechtbar geworden sei. - BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02
Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2007 - 19 C 06.3043
Grund zur Wiederaufnahme des Verfahrens ergebe sich auch aus der Rechtsprechung des EuGH, da hinsichtlich des Bescheids vom 10. April 2001 kein Vorverfahren stattgefunden habe und nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 3.8.2004 - 1 C 29.02) in diesem Fall eine Ausweisung nur aufgrund einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung zulässig sei. - BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99
Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2007 - 19 C 06.3043
Darüber hinaus kommt ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nach Art. 51 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG nicht in Betracht, soweit es für die Berücksichtigung neuer Tatsachen nach Bestandskraft eines Verwaltungsakts im Bundesrecht eine spezialgesetzliche Sonderregelung gibt (vgl. dazu BVerwG vom 7.12.1999, BVerwGE 110, 140 , VGH BW vom 11.3.1999, DVBl 1999, 1232 - für die Regelung in § 8 Abs. 2 AuslG , nunmehr § 11 Abs. 1 AufenthG ). - EGMR, 30.11.1999 - 34374/97
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2007 - 19 C 06.3043
Selbst bei Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG auf ARB-Berechtigte lägen zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit im Sinne von Art. 28 Abs. 3 der RL 2004/38/EG vor, da Drogendelikte zu den besonders schwerwiegenden Delikten zählen, bei denen auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Ausweisung als verhältnismäßig angesehen hat (vgl. EGMR , U.v. 30.11.1999, Az. 34374/97 (Baghli) InfAuslR 2000, 53). - VGH Baden-Württemberg, 11.03.1999 - 13 S 2208/97
Anwendung landesverfahrensrechtlicher Vorschriften im ausländerrechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2007 - 19 C 06.3043
Darüber hinaus kommt ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nach Art. 51 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG nicht in Betracht, soweit es für die Berücksichtigung neuer Tatsachen nach Bestandskraft eines Verwaltungsakts im Bundesrecht eine spezialgesetzliche Sonderregelung gibt (vgl. dazu BVerwG vom 7.12.1999, BVerwGE 110, 140 , VGH BW vom 11.3.1999, DVBl 1999, 1232 - für die Regelung in § 8 Abs. 2 AuslG , nunmehr § 11 Abs. 1 AufenthG ). - EGMR, 07.12.2023 - 44292/18
FROLOVA v. RUSSIA and 41 other applications
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2007 - 19 C 06.3043
Aus dem Schriftsatz des Bevollmächtigten (im Verfahren Az. 19 CE 06.1609/19 C 06.1610/19 C 06.1011) vom 11. Mai 2006 an das Verwaltungsgericht (Az. AN 19 E 06.1234/AN 19 K 06.1235) geht vielmehr hervor, dass der Ehemann die eheliche Wohnung bereits im Frühjahr verlassen, seine Ausreise angekündigt und eine neue Anschrift in der Türkei mitgeteilt habe. - VGH Bayern, 07.04.2006 - 24 C 06.612
- VGH Bayern, 15.12.2005 - 24 CE 05.3028
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2007 - 18 E 124/07
Prozesskostenhilfe hinreichende Erfolgsaussichten maßgeblicher Zeitpunkt …
OVG NRW, Beschlüsse vom 26.7.2007 - 19 E 517/07 -, vom 14.3.2003 - 16 E 151/03 - und vom 29.1.2003 - 16 E 784/00 - BayVGH, Beschlüsse vom 18.6.2007 - 19 C 06.3043 - und vom 18.7.2006 - 24 C 06.1531 -, jeweils juris; Hamb. OVG, Beschluss vom 10.9.2003 - 4 So 81/03 -, FamRZ 2005, 464; OVG Bremen, Beschluss vom 14.2.2002 - 1 S 469/01 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 18.1.2001 - 5 BS 272/00 -, DVBl. 2001, 1228; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 166 Rn. 14a; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 166 Rn. 77, alle m.w.N.; offengelassen vom BVerfG, Beschluss vom 14.6.2006 - 2 BvR 626/06 -, NVwZ 2006, 1156 (1157). - VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 350/06
Versorgungsabschlag wegen Teilzeitbeschäftigung
Rn. 60 (BVerwG, Beschluss vom 15.03.2005 - 3 B 86.04 -, DÖV 2005, 651, zitiert nach JURIS; siehe auch VGH Mannheim, Urteil vom 28.06.2007 - 13 S 1045/07 -, zitiert nach JURIS; VGH München, Beschluss vom 18.06.2007 - 19 C 06.3043 -, zitiert nach JURIS; VG Augsburg, Urteil vom 16.01.2007 - Au 3 K 06.1123 -, DAR 2007, 228, zitiert nach JURIS sowie VG Münster, Urteil vom 20.02.2006 - 4 K 140/05 -, zitiert nach JURIS, unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 13.01.2004 in der Rs. Kühne & Heitz, - C-453/00 -, DVBl. 2004, 373 f.). - VG Augsburg, 16.09.2008 - Au 1 K 08.562
Kein Anspruch auf Rücknahme einer bestandskräftigen Ausweisung; Anspruch auf …
Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann kein gemeinschaftsrechtlicher Rechtssatz entnommen werden, wonach Verwaltungsakte, die bereits unanfechtbar geworden sind, auf Antrag zurückzunehmen sind, wenn sie gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen (BayVGH vom 18.6.2007 Az. 19 C 06.3043 m.w.N.). - VG Ansbach, 16.10.2007 - AN 19 K 07.01654
D (A), Ausweisung, Unionsbürger, Altfälle, Übergangsregelung, Sperrwirkung, …
Geht es um die Aufhebung der Wirkung der Ausweisung für die Zukunft, so kann ein Wiederaufgreifen des Verfahrens (nach § 51 Abs. 1 BayVwVfG) nicht in Betracht kommen (so BayVGH, B.v. 18.6.2007 - 19 C 06.3043) und damit ebenso bzw. erst recht nicht ein Wiederaufgreifen im Rahmen des Art. 51 Abs. 5 BayVwVfG i. V. m. Art. 49 Abs. 1 BayVwVfG.
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