Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.09.2012 - 19 C 12.1580 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Streitigkeiten über Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz; Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 26.06.2012 - B 2 K 12.511
- VGH Bayern, 04.09.2012 - 19 C 12.1580
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 OB 69/12
Rechtsweg für die Anfechtung einer nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GVG) ohne …
Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2012 - 19 C 12.1580
Eine solche ausdrückliche Zuweisung an ein anderes Gericht liegt allerdings nicht nur dann vor, wenn sich im Gesetzeswortlaut eine solche Zuweisung findet, sondern auch dann, wenn sich aus dem Gesamtgehalt einer Regelung und dem Sachzusammenhang in Verbindung mit der Sachnähe hinreichend deutlich und logisch zwingend ergibt, dass ein besonderer Rechtsweg eröffnet sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.12.1974 - BVerwG I C 11.73 -, BVerwGE 47, 255; Beschluss vom 15.5.1986 - BVerwG 4 B 92.86 -, NJW 1986, 2845; OVG Lüneburg vom 21.5.2012 - 10 OB 69/12 ; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.6.1995 - 1 O 41/95 ; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 40 RdNr. 49; Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 40 RdNrn.Rn. 4 Allerdings ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, geklärt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers für alle Fragen des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Entscheidungen, also auch für die in § 22 Abs. 1 GrdstVG nicht ausdrücklich genannte Nachprüfung von ohne Auflagen oder Bedingungen erteilten Genehmigungen, die ordentlichen Gerichte zuständig sein sollen (BVerwG, Beschluss vom 23.1.1996 - BVerwG 11 B 150.95 - ; Beschluss vom 29.3.1978 - BVerwG 1 B 32.78 - ; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.6.1995 a.a.O.; OVG Lüneburg vom 21.5.2012 a.a.O..
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.1995 - 1 O 41/95
Landwirtschaftsgericht; Zuständigkeit; Genehmigungsbescheid; Anfechtung
Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2012 - 19 C 12.1580
Eine solche ausdrückliche Zuweisung an ein anderes Gericht liegt allerdings nicht nur dann vor, wenn sich im Gesetzeswortlaut eine solche Zuweisung findet, sondern auch dann, wenn sich aus dem Gesamtgehalt einer Regelung und dem Sachzusammenhang in Verbindung mit der Sachnähe hinreichend deutlich und logisch zwingend ergibt, dass ein besonderer Rechtsweg eröffnet sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.12.1974 - BVerwG I C 11.73 -, BVerwGE 47, 255; Beschluss vom 15.5.1986 - BVerwG 4 B 92.86 -, NJW 1986, 2845; OVG Lüneburg vom 21.5.2012 - 10 OB 69/12 ; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.6.1995 - 1 O 41/95 ; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 40 RdNr. 49; Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 40 RdNrn.Rn. 4 Allerdings ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, geklärt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers für alle Fragen des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Entscheidungen, also auch für die in § 22 Abs. 1 GrdstVG nicht ausdrücklich genannte Nachprüfung von ohne Auflagen oder Bedingungen erteilten Genehmigungen, die ordentlichen Gerichte zuständig sein sollen (BVerwG, Beschluss vom 23.1.1996 - BVerwG 11 B 150.95 - ; Beschluss vom 29.3.1978 - BVerwG 1 B 32.78 - ; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.6.1995 a.a.O.; OVG Lüneburg vom 21.5.2012 a.a.O..
- BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73
Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem …
Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2012 - 19 C 12.1580
Eine solche ausdrückliche Zuweisung an ein anderes Gericht liegt allerdings nicht nur dann vor, wenn sich im Gesetzeswortlaut eine solche Zuweisung findet, sondern auch dann, wenn sich aus dem Gesamtgehalt einer Regelung und dem Sachzusammenhang in Verbindung mit der Sachnähe hinreichend deutlich und logisch zwingend ergibt, dass ein besonderer Rechtsweg eröffnet sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.12.1974 - BVerwG I C 11.73 -, BVerwGE 47, 255; Beschluss vom 15.5.1986 - BVerwG 4 B 92.86 -, NJW 1986, 2845; OVG Lüneburg vom 21.5.2012 - 10 OB 69/12 ; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.6.1995 - 1 O 41/95 ; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 40 RdNr. 49; Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 40 RdNrn.
- BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95
Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …
Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2012 - 19 C 12.1580
Rn. 4 Allerdings ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, geklärt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers für alle Fragen des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Entscheidungen, also auch für die in § 22 Abs. 1 GrdstVG nicht ausdrücklich genannte Nachprüfung von ohne Auflagen oder Bedingungen erteilten Genehmigungen, die ordentlichen Gerichte zuständig sein sollen (BVerwG, Beschluss vom 23.1.1996 - BVerwG 11 B 150.95 - ; Beschluss vom 29.3.1978 - BVerwG 1 B 32.78 - ; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.6.1995 a.a.O.; OVG Lüneburg vom 21.5.2012 a.a.O.. - BVerwG, 15.05.1986 - 4 B 92.86
Rechtsweg für Nichtigkeitsklagen gegen Enteignungsbeschlüsse
Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2012 - 19 C 12.1580
Eine solche ausdrückliche Zuweisung an ein anderes Gericht liegt allerdings nicht nur dann vor, wenn sich im Gesetzeswortlaut eine solche Zuweisung findet, sondern auch dann, wenn sich aus dem Gesamtgehalt einer Regelung und dem Sachzusammenhang in Verbindung mit der Sachnähe hinreichend deutlich und logisch zwingend ergibt, dass ein besonderer Rechtsweg eröffnet sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.12.1974 - BVerwG I C 11.73 -, BVerwGE 47, 255; Beschluss vom 15.5.1986 - BVerwG 4 B 92.86 -, NJW 1986, 2845; OVG Lüneburg vom 21.5.2012 - 10 OB 69/12 ; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.6.1995 - 1 O 41/95 ; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 40 RdNr. 49; Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 40 RdNrn. - BVerwG, 29.03.1978 - 1 B 32.78
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in allen Fragen des landwirtschaftlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2012 - 19 C 12.1580
Rn. 4 Allerdings ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, geklärt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers für alle Fragen des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Entscheidungen, also auch für die in § 22 Abs. 1 GrdstVG nicht ausdrücklich genannte Nachprüfung von ohne Auflagen oder Bedingungen erteilten Genehmigungen, die ordentlichen Gerichte zuständig sein sollen (BVerwG, Beschluss vom 23.1.1996 - BVerwG 11 B 150.95 - ; Beschluss vom 29.3.1978 - BVerwG 1 B 32.78 - ; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.6.1995 a.a.O.; OVG Lüneburg vom 21.5.2012 a.a.O..
- VG München, 10.10.2025 - M 11 K 25.6673
Verweisungsbeschluss, Entscheidungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz, …
In der bundes- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist jedoch geklärt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers für alle Fragen des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Entscheidungen, also auch für die in § 22 Abs. 1 GrdstVG nicht ausdrücklich genannte Nachprüfung von ohne Auflagen oder Bedingungen erteilten Genehmigungen (auch auf Antrag eines Dritten), die ordentlichen Gerichte zuständig sein sollen (…zum Ganzen: BVerwG, B.v. 23.1.1996 - 11 B 150.95 - juris Rn. 4;… B.v. 29.3.1978 - 1 B 32.78 - juris Rn. 8;… ausdrücklich für den Fall der Drittanfechtung einer grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigung OVG MV, B.v. 22.6.1995 - 1 O 41/95 - juris Rn. 9;… NdsOVG, B.v. 30.3.2011 - 10 OB 9/11 - juris Rn. 2 ff.;… B.v. 21.5.2012 - juris Rn. 2 f.; BayVGH, B.v. 4.9.2012 - 19 C 12.1580 - juris Rn. 2 ff.;… VG Neustadt (Weinstraße), B.v. 10.3.2016 - 4 K 1136/15.NW - juris Rn. 27).
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