Rechtsprechung
| AG Berlin-Schöneberg, 08.06.2012 - 19 C 166/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Videoüberwachung
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Videoüberwachungsanlage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einstweilige Verfügung gegen unzulässige Videoüberwachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Videoüberwachung in Mietshaus kann untersagt werden
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Videoüberwachung im Mietshaus
- Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)
Installation einer Videoüberwachungsanlage und Verletzung von Persönlichkeitsrechten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unzulässige Videoüberwachung eines Mietshauses
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Videoüberwachung in Mietshaus stellt Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht dar
- anwalt.de (Kurzinformation)
Videoüberwachung in Mietshaus stellt Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht dar
- juraforum.de (Kurzinformation)
Videokameras in einem Miethaus sind verboten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Installation einer Videoüberwachungsanlage benötigt Zustimmung aller Mieter - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Besprechungen u.ä.
- rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)
Videoüberwachung zulässig wenn alle Mietparteien einverstanden sind
Wird zitiert von ...
- LG Karlsruhe, 17.05.2024 - 11 S 163/23
Wohnungseigentum: Prozessführungsbefugnis von Sondereigentümern untereinander bei …
Bei einem Gebäude mit mehreren Wohnungen ist nach der (überwiegend zu Mietsachen ergangenen, auf das Wohnungseigentumsrecht aber übertragbaren) Rechtsprechung die Videoüberwachung des Außenbereichs vor dem Eingang (OLG München, NZM 2005, 668 (669); LG Berlin, NZM 2001, 207; AG Berlin-Schöneberg, Urt. v. 8.6.2012 - 19 C 166/12, BeckRS 2012, 21995), des Treppenhauses (…AG München, Urt. v. 16.10.2009 - 423 C 34037/08, BeckRS 2010, 08929), des Aufzugs (KG, NZM 2009, 736), der gemeinschaftlichen Waschküche (OLG Köln, NJW 2005, 2997, 2998 f.), der Tiefgarage (OLG Karlsruhe, NJW 2002, 2799; LG München I, Beschl. v. 11.11.2011 - 1 S 12752/11, BeckRS 2012, 01167) und der sonstigen, allgemein zugänglichen Außenbereiche des Gebäudes (OLG Düsseldorf, NJW 2007, 780, 781) grundsätzlich unzulässig (zusammenfassend: Stöber, NJW 2015, 3681, 3684).
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