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Rechtsprechung
   AG Berlin-Wedding, 27.06.2011 - 19 C 84/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,50525
AG Berlin-Wedding, 27.06.2011 - 19 C 84/11 (https://dejure.org/2011,50525)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 27.06.2011 - 19 C 84/11 (https://dejure.org/2011,50525)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - 19 C 84/11 (https://dejure.org/2011,50525)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • ronald-schmid.de (Kurzinformation)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Direktflug / Gerichtsstand / Flugzeugwechsel

  • ronald-schmid.de (Kurzinformation)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Direktflug / Gerichtsstand / Flugzeugwechsel

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 10.07.2008 - C-173/07

    Emirates Airlines - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung …

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 27.06.2011 - 19 C 84/11
    Denn als Flug im Sinne der VO (EG) Nr. 261/2004 zu verstehen ist dabei, wie Art. 2 lit. h der Verordnung zeigt, bei einem einheitlichen Beförderungsvertrag die einzelne ?Einheit? an der Luftbeförderung, die von einem Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, das die entsprechende Flugroute festlegt (EuGH, Urt. v. 10.7.2008 ? C-173/07, RRa 2008, 237, Rn. 40).
  • AG Berlin-Wedding, 15.02.2010 - 18 C 180/09

    Schadensersatzanspruch wegen der Annullierung eines Fluges

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 27.06.2011 - 19 C 84/11
    Eine andere Bewertung würde es jeder Luftverkehrsgesellschaft ermöglichen, durch Aufteilung einheitlich gebuchter Flüge in mehrere ?Segmente?, die Anwendung der Regelungen der VO (EG) Nr. 261/2004 auszuschießen (vgl. AG Wedding, Urt. v. 15.2.2010 ? 18 C 180/09, Rn. 18, zitiert nach juris).
  • AG Rüsselsheim, 10.08.2011 - 3 C 72/11

    Verordnung (EG) 261/2004 / Ausgleichsanspruch / Direktflug / Begriff des "Flugs" …

    Diesem Ergebnis steht auch nicht entgegen, dass dem Luftfahrtunternehmen so die - freilich sehr theoretische - Möglichkeit gegeben wird, einen einheitlich gebuchten Flug zu einem Ziel jenseits des Gemeinschaftsgebiets (bei innergemeinschaftlichen Flügen bliebe eine Segmentierung ohne Auswirkung) in mehrere Segmente zu zergliedern und so durch eine Zwischenlandung außerhalb des Gemeinschaftsgebiets den Anwendungsbereich der VO auszuhebeln (a. A., allerdings nur im Hinblick auf den Gerichtsstand und nur für den Fall der Annullierung: AG Wedding, Urteil vom 15.02.2010, Az. 18 C 180/09, Urteil vom 27.06.2011, Az. 19 C 84/11).
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