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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.07.1997 - 19 C 97.32334   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,16246
VGH Bayern, 09.07.1997 - 19 C 97.32334 (https://dejure.org/1997,16246)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.1997 - 19 C 97.32334 (https://dejure.org/1997,16246)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 19 C 97.32334 (https://dejure.org/1997,16246)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 16.01.2018 - 4 E 805/17

    Beschwerdeausschluss nach § 80 AsylG im Kostenfestsetzungsverfahren der VwGO

    Zu diesen Nebenentscheidungen gehören auch Entscheidungen im Kostenfestsetzungsverfahren (…vgl. Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 165 Rdnr. 31;… Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Auflage 2014, § 165 Rdnr. 2a;… von Eicken/Hellstab/ Dörndorfer/Asperger, Die Kostenfestsetzung, 23. Aufl. 2018, Rdnr. D 122; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 19 C 97.32334 -, juris).
  • VG Saarlouis, 09.11.2006 - 5 K 153/05

    Ermittlung des Kostenvorschusses im Rahmen der Prozesskostenhilfe in …

    Der in dieser Vorschrift geregelte Beschwerdeausschluss ist umfassend und erstreckt sich auch auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichts, die wie hier materielle Fragen des Falles nicht betreffen, und schließt die Beschwerde gegen Beschlüsse in Kostenfestsetzungssachen mit ein (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.10.2002 - 2 O 424/02 - Bayr. VGH, Beschluss vom 24.01.2000 - 23 C 99.33147 - und Hamburgisches OVG, Beschluss vom 16.08.1999 - 5 So 55/99 A -) Der vom Gesetzgeber angestrebte Beschleunigungszweck würde nämlich in Asylverfahren konterkariert, wenn zwar ein Hauptsacheverfahren nicht mehr weiter betrieben, Nebenverfahren jedoch nicht in der gleichen Instanz rechtskräftig abgeschlossen, sondern über weitere Instanzen fortgeführt werden könnten (so auch Bayr. VGH, Beschlüsse vom 09.07.1997 - 19 C 97.32334 -, BayVBl 1998, 605 und vom 13.07.2000 - 19 C 00.30216 -).
  • VG Augsburg, 22.08.2017 - Au 6 M 17.33373

    Kürzung der Vergütung des dritten Bevollmächtigten wegen PKH-Vorausleistungen an …

    Rn. 22 Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 80 AsylG), denn der umfassende Beschwerdeausschluss gilt für alle Nebenverfahren zu asylrechtlichen Streitigkeiten (vgl. schon BayVGH, B.v. 9.7.1997 - 19 C 97.32334 - juris;… VGH BW, B.v. 2.9.2011 - A 12 S 2451/11 - juris Rn. 1 jeweils zur Vorgängernorm des § 80 AsylVfG; OVR NRW, B.v. 9.5.2016 - 1 E 298/16.A - juris rn.4 ff. m.w.N. zu § 80 AsylG).
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