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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.01.2007 - 19 CS 06.2308   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,43250
VGH Bayern, 24.01.2007 - 19 CS 06.2308 (https://dejure.org/2007,43250)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.01.2007 - 19 CS 06.2308 (https://dejure.org/2007,43250)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 19 CS 06.2308 (https://dejure.org/2007,43250)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 28.12.2005 - 24 CS 05.2943
    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2007 - 19 CS 06.2308
    Daraus ergibt sich, dass dem erneuten Zusammenleben ab dem 2. Oktober 2002 ein neuer, gesondert zu betrachtender Willensentschluss der Eheleute zugrunde lag, welcher in die Zukunft gerichtet war (ebenso BayVGH vom 28.12.2005 Az.: 24 CS 05.2943).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 18 A 1151/06

    Lebensgemeinschaft ehelich Ehe Trennung Aufhebung Wiederaufnahme Bestandszeit

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2007 - 19 CS 06.2308
    In der späteren Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft liegt damit deren Neubegründung, von der an die nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG erforderliche Mindestbestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft erneut zu laufen beginnt (so ausdrücklich OVG NRW vom 27.7.2006 Az.: 18 A 1151/06).
  • OVG Saarland, 21.11.2005 - 2 W 29/05

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Versagung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2007 - 19 CS 06.2308
    Der Bundesgesetzgeber wollte mit der Verselbstständigung des Aufenthaltsrechts des Ehegatten in § 31 AufenthG, wie bereits mit dem früheren § 19 AuslG, nach dem Scheitern einer Ehe und unter den dort tatbestandlich genannten Voraussetzungen der Tatsache Rechnung tragen, dass sich der Ausländer in dem berechtigten Vertrauen auf den Fortbestand seiner ehelichen Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland integriert hat (so OVG Saarl vom 21.11.2005 Az.: 2 W 29/05).
  • VGH Bayern, 10.01.2007 - 19 CS 06.2819
    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2007 - 19 CS 06.2308
    gegen die Versagung eines Aufenthaltstitels (siehe dazu BayVGH vom 10.1.2007 Az.: 19 CS 06.2819 u.a.) und gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid der Aggin.
  • VGH Bayern, 07.08.2006 - 24 CS 06.965
    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2007 - 19 CS 06.2308
    Die Vorschrift des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG setzt deshalb ebenso wie die Vorgängervorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG voraus, dass grundsätzlich sowohl die eheliche Lebensgemeinschaft als auch der rechtmäßige Aufenthalt im Bundesgebiet ununterbrochen für die Dauer von zwei Jahren vorgelegen haben (so auch BayVGH vom 7.8.2006 Az.: 24 CS 06.965).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2017 - 13 ME 190/17

    Addition; Ehe; eheliche Lebensgemeinschaft; Fiktionswirkung; faktischer Inländer; …

    Diese Frage, für deren Beantwortung im Sinne des Verwaltungsgerichts allerdings nach Sinn und Zweck der "Anwartschaft" auf ein ehegattenunabhängiges Aufenthaltsrecht nach der genannten Norm durch aus Etwas spricht (vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 24.1.2007 - 19 CS 06.2308 -, juris Rn. 24;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.7.2006 - 18 A 1151/06 -, juris Rn. 8 ff.), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • VG München, 11.04.2008 - M 21 S 07.2171

    Versagung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels - keine eheliche …

    In der späteren Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft liege damit deren Neubegründung, von der an die Zweijahresfrist erneut zu laufen beginne (siehe hierzu BayVGH, Beschl. v. 24.1.2007, 19 CS 06.2308, OVG NRW v. 27.7.2006, Az.: 18 A 1151/06 und Renner, AuslR, 8. Aufl. 2005, RdNr. 7 zu § 31 AufenthG).

    Eine ununterbrochene eheliche Lebensgemeinschaft von zwei Jahren ist aber für das eigenständige Aufenthaltsrecht des § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG erforderlich (siehe dazu insbesondere BayVGH, Beschl. v. 24.1.2007, Az. 19 CS 06.2308 unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung und die Kommentierung bei Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 31 RdNr. 7): Die Gesamtzeit von zwei Jahren Aufenthalt als Eheleute darf nicht aus mehreren Teilzeiten zusammengesetzt sein.

  • VG München, 19.05.2015 - M 4 K 14.3439

    Abgewiesene Klage im Streit um Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auch wenn man dem Scheidungsantrag bloße Indizwirkung zumisst (…den Scheidungsantrag als widerlegliche Vermutung ansehend BayVGH, B. v. 21.11.2005 - 24 CS 05.2782 - juris Rn. 15; den Scheidungsantrag als Indiz wertend BayVGH, B. v. 24.1.2007 - 19 CS 06.2308 - juris Rn. 25 a. E., und B. v. 10.1.2007 - 19 CS 06.2819 u. a. - juris Rn. 21;… Tewocht, in: Kluth/Heusch, Beck'scher Online-Kommentar Ausländerrecht, Stand 2015, § 31 Rn. 13), sprechen die Zeugenaussage des ehemaligen Ehemanns der Klägerin sowie die Aktenlage für die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu diesem Zeitpunkt.
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