Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.11.2006 - 19 CS 06.2383 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 15.04.2025 - 8 BV 22.183
Rückwirkende Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis
Eine Ergänzung liegt nicht vor, wenn völlig neue Ermessensgesichtspunkte ins Feld geführt werden, die wie hier bei der ursprünglichen Entscheidung nicht einmal marginal eine Rolle spielten (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2006 - 19 CS 06.2383 - juris Rn. 6;… OVG LSA, U.v. 5.9.2007 - 3 L 193/04 - juris Rn. 59). - OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 3 L 354/13
Gebühren für eine polizeiliche Maßnahme; Ausschöpfung eines Gebührenrahmens
Es stellt keine zulässige bloße Ergänzung bereits angestellter Ermessenserwägungen dar, wenn völlig neue Ermessensgesichtspunkte ins Feld geführt werden, die bei der ursprünglichen behördlichen Entscheidung ersichtlich keine Rolle spielten (vgl. VGH München, Beschl. v. 13.11.2006 - 19 CS 06.2383 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2007 - 3 L 193/04
Förderung von Investitionsaufwendungen für Altenpflegeeinrichtungen
Es stellt daher entgegen der Auffassung des Beklagten keine zulässige bloße Ergänzung bereits angestellter Ermessenserwägungen dar, wenn völlig neue Ermessensgesichtspunkte ins Feld geführt werden, die bei der behördlichen Entscheidung ersichtlich nicht einmal marginal eine Rolle spielten (vgl. VGH München, Beschl. v. 13.11.2006 - 19 CS 06.2383 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2012 - 3 M 9/11
Ergänzung von Ermessenserwägungen,, besonderes Vollzugsinteresse bei …
Es stellt daher entgegen der Auffassung des Antragsgegners keine zulässige bloße Ergänzung bereits angestellter Ermessenserwägungen dar, wenn völlig neue Ermessensgesichtspunkte ins Feld geführt werden, die bei der ursprünglichen behördlichen Entscheidung ersichtlich keine Rolle spielten (vgl. VGH München, Beschl. v. 13.11.2006 - 19 CS 06.2383 -, juris). - VG Weimar, 06.01.2022 - 7 K 578/17
Anordnung einer Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG, …
Es stellt keine zulässige, bloße Ergänzung bereits angestellter Ermessenserwägungen dar, wenn völlig neue Ermessensgesichtspunkte ins Feld geführt werden, die bei der ursprünglichen behördlichen Entscheidung ersichtlich keine Rolle spielten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 14.05.2014, Az.: 3 L 354/13, Rn. 27; VGH München, Beschluss vom 13.11.2006, Az.: 19 CS 06.2383, Rn. 7 - Fundstelle: juris).
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