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| VGH Bayern, 26.02.2007 - 19 CS 07.13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 15.03.2007 - 19 ZB 06.3197
Aufenthaltserlaubnis - eheliche Lebensgemeinschaft - Auflösung - besondere Härte
Diese Rechtsauffassung teilt der vom Verwaltungsgericht zitierte Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2005 - Az. 9 TG 2403/05 und auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Beschluss vom 14. Juni 2005 - Az. 24 ZB 05.224 (zur gleichlautenden Vorgängerbestimmung des § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG) bereits in diesem Sinne entschieden, wie auch der entscheidende Senat in seinem Beschlüssen vom 10. Januar 2007 - 19 CS 06.2819 und vom 26. Februar 2007 - 19 CS 07.13 jeweils zum geltenden § 31 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. AufenthG. - VG München, 05.08.2008 - M 4 S 08.3399
2-jähriges Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft i.S.v. § 31 Abs. 1 Nr. 1 …
Hält eine ausländische Ehefrau ungeachtet tätlicher Übergriffe ihres Mannes an der Ehe fest und erfolgt die Trennung aus einem anderen Grund, dann greift die Härteklausel des § 31 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 2. Alt. AufenthG nach ganz überwiegender Meinung nicht (vgl. BayVGH v. 15.3.2007, Az.: 19 ZB 06.3197; BayVGH v. 17.1.2008, Az.: 10 ZB 07.2368; BayVGH v. 26.2.2007, Az.: 19 CS 07.13; BayVGH v. 10.1.2007, Az.: 19 CS 06.2819; BayVGH v. 14.6.2005, Az.: 24 ZB 05.224). - VG Ansbach, 23.03.2010 - AN 19 K 09.02115
Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Von einer besonderen Härte in diesem Sinn wird daher auszugehen sein, z.B. bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei Zwangsprostitution oder Zwangsabtreibung, bei entwürdigenden Sexualpraktiken, bei ernsthafter Bedrohung des Ehegatten, bei gefährlichen Auswirkungen auf dessen Psyche, Gesundheit und Leben, bei Trunksucht oder Drogenabhängigkeit, bei körperlichen oder seelischen Misshandlungen, bei Freiheitsberaubungen und ähnlichen Übergriffen (ebenso bzw. siehe dazu Beschlüsse des BayVGH vom 26.2.2007 - 19 CS 07.313/19 C 07.286 und 19 CS 07.13). - VGH Bayern, 27.04.2009 - 19 ZB 08.1550
Besondere Härte infolge der wegen einer Beeinträchtigung der schutzwürdigen …
Rn. 6 Bei dieser Sachlage kann offen bleiben, ob eine besondere Härte im Sinne des § 31 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 AufenthG nur vorliegt, wenn der nachgezogene Ausländer die Lebensgemeinschaft beendet hat (so das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Entscheidung des Hess. VGH - 9. Senat - vom 10.10.2005 AuAS 2005, 266; ebenso VGH BaWÜ vom 28.02.2003 und BayVGH, B. v. 15.3.2007 - 19 ZB 06.3197, vom 26.02.2007 - 19 CS 07.13, vom 10.01.2007 - 19 CS 06.2819 und vom 14.06.2005 - 24 ZB 05.224), oder ob sie auch vorliegen kann, wenn - wie vorliegend - der andere Ehegatte die Lebensgemeinschaft beendet hat (so Hess. VGH - 7. Senat - vom 17.1.2007 AuAS 2007, 122). - VG Ansbach, 03.11.2008 - AN 19 S 08.01174b
Vorläufiger Rechtsschutz; Versagung weiterer Aufenthaltserlaubnis; Aufhebung der …
Von einer besonderen Härte in diesem Sinn wird daher auszugehen sein zum Beispiel bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei Zwangsprostitution oder Zwangsabtreibung, bei entwürdigenden Sexualpraktiken, bei ernsthafter Bedrohung des Ehegatten, bei gefährlichen Auswirkungen auf dessen Psyche, Gesundheit und Leben, bei Trunksucht oder Drogenabhängigkeit, bei körperlichen oder seelischen Misshandlungen, bei Freiheitsberaubungen und ähnlichen Übergriffen (ebenso bzw. siehe dazu Beschlüsse des BayVGH vom 26.2.2007 - 19 CS 07.313/19 C 07.286 und 19 CS 07.13).
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