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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.06.2008 - 19 CS 08.1166   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,74960
VGH Bayern, 06.06.2008 - 19 CS 08.1166 (https://dejure.org/2008,74960)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.06.2008 - 19 CS 08.1166 (https://dejure.org/2008,74960)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juni 2008 - 19 CS 08.1166 (https://dejure.org/2008,74960)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Besondere Härte bei Aufgabe einer Existenzgrundlage im Inland; angemessene Ausreisefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.04.1997 - 1 B 118.96

    Ausländerrecht - Begriff der "besonderen Härte" i.S. von § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 19 CS 08.1166
    a) Eine besondere Härte kann grundsätzlich nur dann angenommen werden, wenn im Einzelfall über die regelmäßig mit der Aufenthaltsverlagerung in ein anderes Land verbundenen Schwierigkeiten hinaus besondere Umstände vorliegen, aus denen heraus die Ausreisepflicht den Ausländer ungleich härter trifft als andere in vergleichbarer Situation (vgl. BVerwG, B.v. 7.4.1997 - 1 B 118.96 -, AuAS 1997, 206 f.).
  • VGH Hessen, 24.10.2003 - 12 TG 2210/03

    Ausländer; eigenständiges Aufenthaltsrecht; besondere Härte

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 19 CS 08.1166
    Der alle Rückkehrer gleichermaßen treffende Verlust eines in der Bundesrepublik gelungenen sozialen Aufstiegs oder eines Arbeitsplatzes stellt sich im Falle eines ungeplanten Abbruchs des Aufenthalts als typischerweise zu verzeichnender Rückkehreffekt dar, der - soweit nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen - grundsätzlich nicht geeignet ist, die Ausreisepflicht zu suspendieren (vgl. OVG Saarlouis, B.v. 23.11.2005 - 2 W 31/05 -, NVwZ-RR 2006 357; HessVGH, B.v. 24.10.2003 - 12 TG 2210/03 -, InfAuslR 2004, 72 [73]).
  • OVG Saarland, 23.11.2005 - 2 W 31/05

    Nacheheliches Aufenthaltsrecht für Thailänderin - Härteklausel

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 19 CS 08.1166
    Der alle Rückkehrer gleichermaßen treffende Verlust eines in der Bundesrepublik gelungenen sozialen Aufstiegs oder eines Arbeitsplatzes stellt sich im Falle eines ungeplanten Abbruchs des Aufenthalts als typischerweise zu verzeichnender Rückkehreffekt dar, der - soweit nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen - grundsätzlich nicht geeignet ist, die Ausreisepflicht zu suspendieren (vgl. OVG Saarlouis, B.v. 23.11.2005 - 2 W 31/05 -, NVwZ-RR 2006 357; HessVGH, B.v. 24.10.2003 - 12 TG 2210/03 -, InfAuslR 2004, 72 [73]).
  • VG Saarlouis, 02.03.2012 - 10 K 831/11

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; eigenständiges Aufenthaltsrecht des …

    Rn. 69 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.04.1997, 1 B 118.96, DÖV 1997, 835; ferner BayVGH, Beschluss vom 06.06.2008, 19 CS 08.1166, zitiert nach juris.
  • VGH Bayern, 15.02.2010 - 19 CS 09.3105

    Ermöglichung des weiteren Aufenthalts des Ehegatten zur Vermeidung einer …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 7.4.1997 AuAS 1997, 206) sowie nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 6.6.2009, 19 CS 08.1166 - juris) ist eine besondere Härte im Sinne des § 31 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AufenthG nur dann anzunehmen, wenn im konkreten Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Ausreisepflicht den Ehegatten ungleich härter trifft als andere Ausländer in derselben Situation.
  • VGH Bayern, 27.09.2012 - 19 CS 12.1647

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges Aufenthaltsrecht; …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG vom 7.4.1997 AuAS 1997, 206) sowie nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 6.6.2008 19 CS 08.1166 ; BayVGH vom 15.2.2010 19 CS 09.3105 ) ist eine besondere Härte im Sinne des § 31 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AufenthG nur dann anzunehmen, wenn im konkreten Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Ausreisepflicht den Ehegatten ungleich härter trifft als andere Ausländer in der selben Situation.
  • VG Bayreuth, 28.06.2011 - B 1 S 11.338

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt; eheliche Lebensgemeinschaft mit …

    Auch der alle Rückkehrer gleichermaßen treffende Verlust eines in der Bundesrepublik gelungenen sozialen Aufstiegs oder eines Arbeitsplatzes stellt sich im Falle eines ungeplanten Abbruchs des Aufenthalts als typischerweise zu verzeichnender Rückkehreffekt dar, der - soweit nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen - grundsätzlich nicht geeignet ist, die Ausreisepflicht zu suspendieren (vgl. u.a. BayVGH vom 6.6.2008 Az. 19 CS 08.1166; OVG Lüneburg vom 23.5.2007 Az. 10 ME 115/07).
  • VG München, 05.08.2008 - M 4 S 08.3399

    2-jähriges Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft i.S.v. § 31 Abs. 1 Nr. 1 …

    Der alle Rückkehrer gleichermaßen treffende Verlust eines in der Bundesrepublik gelungenen sozialen Aufstiegs oder eines Arbeitsplatzes stellt sich im Falle eines ungeplanten Abbruchs des Aufenthalts als typischerweise zu verzeichnender Rückkehreffekt dar, der - soweit nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen - grundsätzlich nicht geeignet ist, die Ausreisepflicht zu suspendieren (vgl. BayVGH v. 6.6.2008, Az.: 19 CS 08.1166; OVG Saarlouis v. 23.11.2005, NVwZ-RR 2006 357; VGH Kassel v. 24.10.2003, InfAuslR 2004, 72 [73]).
  • VG München, 29.05.2009 - M 4 S 09.2088

    Ausländerrecht; eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; besondere Härte …

    Der alle Rückkehrer gleichermaßen treffende Verlust eines in der Bundesrepublik gelungenen sozialen Aufstiegs oder eines Arbeitsplatzes stellt sich im Falle eines ungeplanten Abbruchs des Aufenthalts als typischerweise zu verzeichnender Rückkehreffekt dar, der - soweit nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen - grundsätzlich nicht geeignet ist, die Ausreisepflicht zu suspendieren (vgl. BayVGH v. 6.6.2008, Az.: 19 CS 08.1166, juris, mit weiteren Nachweisen).
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