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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.07.2008 - 19 CS 08.1697, 19 C 08.1696, 19 C 08.1695   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,56840
VGH Bayern, 03.07.2008 - 19 CS 08.1697, 19 C 08.1696, 19 C 08.1695 (https://dejure.org/2008,56840)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.07.2008 - 19 CS 08.1697, 19 C 08.1696, 19 C 08.1695 (https://dejure.org/2008,56840)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 19 CS 08.1697, 19 C 08.1696, 19 C 08.1695 (https://dejure.org/2008,56840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis für Hochschulstudium; Fachrichtungswechsel als Änderung des Aufenthaltszweckes; Studienversager aufgrund gesundheitlicher (psychischer) Probleme; (kein) Ausnahmefall von Regelversagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 21.06.2007 - 24 CS 06.3454

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Studium, Studienfachwechsel, Wechsel des …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2008 - 19 CS 08.1697
    Gleichwohl handelt es sich um ein betriebswirtschaftliches Studium (vgl. die im Notenspiegel vom 10.3.2008 aufgeführten Fächer), das mit dem früheren Aufenthaltszweck eines Studiums der Humanmedizin in keinem Zusammenhang steht (zur Änderung des Aufenthaltszwecks bei Fachrichtungswechsel vgl. auch BayVGH, B.v. 21.06.2007 - 24 CS 06.3454).
  • VG München, 01.04.2011 - M 4 S 10.5610

    Ausländerrecht; Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

    Dies kann in eng umgrenzten Fällen angenommen werden, wenn aufgrund objektiver, unverschuldeter und nicht vorhersehbarer äußerer Umstände, ein Studienfachwechsel erforderlich wird (vgl. BayVGH, v. 3.7.2008 - 19 CS 08.1697, juris; Hailbronner, AuslR, Stand: April 2008, § 16 AufenthG RdNr. 56).

    Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass gesundheitliche Probleme grundsätzlich nicht als atypischer Geschehensablauf anzusehen sind (vgl. BayVGH, v. 3.7.2008 - 19 CS 08.1697, juris; Hailbronner, AuslR, Stand: April 2008, § 16 AufenthG RdNr. 57).

  • VGH Bayern, 07.09.2010 - 19 CS 10.1681

    Studiengang- bzw. Studienfachwechsel nach Ablauf der Orientierungsphase

    Rn. 8 Hiervon ausgehend hat sich in Anlehnung an die Vorläufigen Anwendungshinweise (VAH) und die nunmehr geltende Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (AVV-AufenthG) eine Verwaltungspraxis entwickelt, die auch in der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3.7.2008 - 19 CS 08.1697 - juris; s. auch BayVGH, Beschluss vom 1.8.2005 - 24 CE 05.1015 - juris; Beschluss vom 21.6.2007 - 24 CS 06.3454 - juris und Beschluss vom 15.1.2008 - 10 CS 07.3104 - juris) durchgängig zugrunde gelegt wird.
  • VGH Bayern, 29.09.2025 - 19 CS 25.1653

    Studiengangwechsel, Eintritt einer auflösenden Bedingung (verneint)

    Rn. 18 2.1 Eine auflösende Bedingung kann nach § 12 Abs. 2 Satz 1 AufenthG grundsätzlich mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verbunden werden (s.a. BayVGH, B.v. 3.7.2008 - 19 CS 08.1697 - juris).
  • VG München, 09.04.2014 - M 10 S 14.96

    Ausländerrecht; Zweckwechselverbot nach Beendigung des Schulbesuchs; langfristige …

    Dementsprechend soll eine Aufenthaltserlaubnis für einen abweichenden Aufenthaltszweck regelmäßig nicht gewährt werden (BayVGH, B.v. 3.7.2008 - 19 CS 08.1697 - juris Rn. 18;… VG München, U.v. 12.05.2011 - M 10 K 10.3263 - juris Rn. 16 ff.).
  • VG München, 12.05.2011 - M 10 K 10.3263

    Aufenthaltserlaubnis; Studium; Verbot des Zweckwechsels

    Dementsprechend soll eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck in der Regel nicht erteilt oder verlängert werden (BayVGH v. 3.7.2008 Az. 19 CS 08.1697 RdNr. 18).
  • VG Trier, 14.12.2011 - 1 L 1537/11

    Vorläufiges Bleiberecht nach § 81 Abs. 4 AufenthG

    Rn. 28 Eine Ausnahme von der Regelversagung nach § 16 Abs. 2 AufenthG ist nur möglich, wenn aufgrund objektiver, vom Ausländer nicht verschuldeter oder nicht vorhersehbarer äußerer Umstände der Wechsel des Aufenthaltszwecks erforderlich wurde (BayVGH, Beschluss vom 3. Juli 2008 - 19 CS 08.1697 -, juris).
  • VGH Bayern, 22.10.2010 - 19 CS 10.1955

    Studiengang- bzw. Studienfachwechsel nach Ablauf der Orientierungsphase

    Rn. 5 Hiervon ausgehend hat sich in Anlehnung an die Vorläufigen Anwendungshinweise (VAH) und die nunmehr geltende Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (AVV-AufenthG) eine Verwaltungspraxis entwickelt, die auch in der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3.7.2008 - 19 CS 08.1697 - juris; s. auch BayVGH, Beschluss vom 1.8.2005 - 24 CE 05.1015 - juris; Beschluss vom 21.6.2007 - 24 CS 06.3454 - juris und Beschluss vom 15.1.2008 - 10 CS 07.3104 - juris) durchgängig zugrunde gelegt wird (zuletzt BayVGH, Beschluss vom 7.9.2010 - 19 CS 10.1681 - juris).
  • VG München, 24.08.2010 - M 10 K 10.3263

    Statthafter Rechtsbehelf bei Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis; Wechsel des …

    Dementsprechend soll eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck in der Regel nicht erteilt oder verlängert werden (BayVGH v. 3.7.2008 Az. 19 CS 08.1697 RdNr. 18).
  • VG München, 19.03.2009 - M 12 K 09.250

    Türkin; zweimaliger Wechsel des Studiengangs; Wechsel des Aufenthaltszwecks; …

    Ein Ausnahmefall könnte vorliegen, wenn aufgrund objektiver, vom Ausländer nicht verschuldeter oder nicht vorhersehbarer äußerer Umstände ein solcher Wechsel des Aufenthaltszweckes erforderlich wird (BayVGH v. 3.7.2008, 19 CS 08.1697 ).
  • VG München, 03.12.2009 - M 12 K 09.1502

    Wechsel des Studiengangs; Fachrichtungswechsel; Regelversagung

    Ein Ausnahmefall ist dadurch gekennzeichnet, dass aufgrund objektiver, vom Ausländer nicht verschuldeter oder nicht vorhersehbarer äußerer Umstände ein Wechsel des Aufenthaltszwecks erforderlich wird (BayVGH v. 3.7.2008 - 19 CS 08.1697).
  • VG München, 30.04.2009 - M 25 S 08.6166

    Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken; Änderung des Aufenthaltszweck; auflösende …

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