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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.02.2010 - 19 CS 09.3105   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,71911
VGH Bayern, 15.02.2010 - 19 CS 09.3105 (https://dejure.org/2010,71911)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2010 - 19 CS 09.3105 (https://dejure.org/2010,71911)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2010 - 19 CS 09.3105 (https://dejure.org/2010,71911)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ermöglichung des weiteren Aufenthalts des Ehegatten zur Vermeidung einer besonderen Härte (abgelehnt)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.04.1997 - 1 B 118.96

    Ausländerrecht - Begriff der "besonderen Härte" i.S. von § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2010 - 19 CS 09.3105
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 7.4.1997 AuAS 1997, 206) sowie nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 6.6.2009, 19 CS 08.1166 - juris) ist eine besondere Härte im Sinne des § 31 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AufenthG nur dann anzunehmen, wenn im konkreten Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Ausreisepflicht den Ehegatten ungleich härter trifft als andere Ausländer in derselben Situation.
  • VGH Hessen, 24.10.2003 - 12 TG 2210/03

    Ausländer; eigenständiges Aufenthaltsrecht; besondere Härte

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2010 - 19 CS 09.3105
    Der Verlust eines in der Bundesrepublik gelungenen sozialen Aufstiegs oder eines Arbeitsplatzes im Falle eines ungeplanten Abbruchs des Aufenthalts trifft alle Rückkehrer gleichermaßen; er ist daher - soweit nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen - grundsätzlich nicht geeignet, die Ausreisepflicht zu suspendieren (vgl. OVG Saarl vom 23.11.2005 NVwZ-RR 2006, 357; HessVGH vom 24.10.2003 InfAuslR 2004, 72).
  • OVG Saarland, 23.11.2005 - 2 W 31/05

    Nacheheliches Aufenthaltsrecht für Thailänderin - Härteklausel

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2010 - 19 CS 09.3105
    Der Verlust eines in der Bundesrepublik gelungenen sozialen Aufstiegs oder eines Arbeitsplatzes im Falle eines ungeplanten Abbruchs des Aufenthalts trifft alle Rückkehrer gleichermaßen; er ist daher - soweit nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen - grundsätzlich nicht geeignet, die Ausreisepflicht zu suspendieren (vgl. OVG Saarl vom 23.11.2005 NVwZ-RR 2006, 357; HessVGH vom 24.10.2003 InfAuslR 2004, 72).
  • VGH Bayern, 22.01.2007 - 24 CS 06.3256

    Aufenthaltserlaubnis - türkischer Arbeitnehmer - ordnungsgemäße Beschäftigung- …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2010 - 19 CS 09.3105
    Die Frage, ob eine Arbeitslosigkeit unverschuldet ist oder nicht, ist gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 ARB 1/80 erst dann von Relevanz, wenn bereits Ansprüche aufgrund vorheriger Beschäftigungszeiten, die ausreichend lang sind, um einen Anspruch zu begründen, der fortbestehen soll, erworben wurden (vgl. BayVGH vom 22.1.2007 - 24 CS 06.3256 - juris).
  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 19 CS 08.1166

    Besondere Härte bei Aufgabe einer Existenzgrundlage im Inland; angemessene …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2010 - 19 CS 09.3105
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 7.4.1997 AuAS 1997, 206) sowie nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 6.6.2009, 19 CS 08.1166 - juris) ist eine besondere Härte im Sinne des § 31 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AufenthG nur dann anzunehmen, wenn im konkreten Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Ausreisepflicht den Ehegatten ungleich härter trifft als andere Ausländer in derselben Situation.
  • VG Ansbach, 28.01.2020 - AN 11 K 16.01570

    Familiäre Lebensgemeinschaft;, eheunabhängiges Aufenthaltsrecht;, keine besondere …

    Diese ergeben sich insbesondere nicht daraus, dass für die Klägerin ein Neubeginn im Heimatstaat erforderlich ist; denn dies trifft grundsätzlich alle Rückkehrer gleichermaßen und ist daher im Regelfall nicht geeignet, die Ausreisepflicht zu suspendieren (…vgl. BayVGH B.v. 26.7.2010 - 10 ZB 10.75 - juris Rn. 15; B.v. 15.2.2010 - 19 CS 09.3105 - juris).
  • VG Augsburg, 23.08.2017 - Au 6 K 17.922

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck …

    Diese ergeben sich insbesondere nicht daraus, dass ein Neubeginn im Heimatstaat erforderlich ist; denn dies trifft grundsätzlich alle Rückkehrer gleichermaßen und ist daher im Regelfall nicht geeignet, die Ausreisepflicht zu suspendieren (…vgl. BayVGH B.v. 26.7.2010 - 10 ZB 10.75 -juris Rn. 15; B.v. 15.2.2010 - 19 CS 09.3105).
  • VG Augsburg, 28.03.2018 - Au 6 K 17.1167

    Nachträgliche Befristung der Geltungsdauer einer eheabhängigen …

    Diese ergeben sich insbesondere nicht allein daraus, dass der Betroffene im Fall des Abbruchs des Aufenthalts einen Arbeitsplatz im Bundesgebiet verliert und dadurch ein Neubeginn im Heimatstaat erforderlich ist; denn dies trifft grundsätzlich alle Rückkehrer gleichermaßen und ist daher im Regelfall nicht geeignet, die Ausreisepflicht zu suspendieren (…vgl. BayVGH B.v. 26.7.2010 - 10 ZB 10.75 - juris Rn. 15; B.v. 15.2.2010 - 19 CS 09.3105 - juris).
  • VG Augsburg, 18.03.2019 - Au 6 S 19.163

    Befristung einer Aufenthaltserlaubnis nach Auflösung der ehelichen …

    Diese ergeben sich insbesondere nicht allein daraus, dass er im Fall des Abbruchs des Aufenthalts einen Arbeitsplatz im Bundesgebiet verlöre und dadurch ein Neubeginn im Heimatstaat erforderlich wird; denn dies trifft grundsätzlich alle Rückkehrer gleichermaßen und ist daher im Regelfall nicht geeignet, die Ausreisepflicht zu suspendieren (…vgl. BayVGH B.v. 26.7.2010 - 10 ZB 10.75 - juris Rn. 15; B.v. 15.2.2010 - 19 CS 09.3105 - juris).
  • VG Karlsruhe, 23.01.2012 - 6 K 6/12

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines ausländischen Ehegatten bei Aufhebung …

    Bei einer kürzeren Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet führt auch eine ansonsten gelungene Integration nicht zu einem eigenständigen Aufenthaltsrecht (BayVGH, Beschl. v. 27.06.2011 -10 CS 11.1193- u. Beschl. v 15.02.2010 -19 CS 09.3105-, [juris]).
  • VG München, 04.10.2012 - M 12 K 12.2652

    Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis; Ablehnung der Erteilung einer …

    Danach genügt nicht jede Härte; es muss eine Besonderheit hinzukommen, aufgrund der der Einzelfall vom gesetzlichen Regelungsziel den ausdrücklich erfassten Fällen annähernd gleicht (BVerwG vom 7.4.1997 - 1 B 118/96; BayVGH vom 15.2.2010 - 19 CS 09.3105).
  • VG Augsburg, 11.06.2018 - Au 6 S 18.750

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug bei Getrenntleben

    Diese ergeben sich insbesondere nicht allein daraus, dass der Betroffene im Fall des Abbruchs des Aufenthalts einen Arbeitsplatz im Bundesgebiet verliert und dadurch ein Neubeginn im Heimatstaat erforderlich ist; denn dies trifft grundsätzlich alle Rückkehrer gleichermaßen und ist daher im Regelfall nicht geeignet, die Ausreisepflicht zu suspendieren (…vgl. BayVGH B.v. 26.7.2010 - 10 ZB 10.75 - juris Rn. 15; B.v. 15.2.2010 - 19 CS 09.3105 - juris).
  • VG Augsburg, 24.02.2016 - Au 6 K 15.1467

    Keine Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Ehegatten nach Aufhebung der …

    Diese ergeben sich insbesondere nicht daraus, dass die Klägerin im Fall des Abbruchs des Aufenthalts ihren Arbeitsplatz im Bundesgebiet verliert und dadurch ein Neubeginn im Heimatstaat erforderlich ist; denn dies trifft grundsätzlich alle Rückkehrer gleichermaßen und ist daher im Regelfall nicht geeignet, die Ausreisepflicht zu suspendieren (…vgl. BayVGH B. v. 26.7.2010 - 10 ZB 10.75 - juris Rn. 15; B. v. 15.2.2010 - 19 CS 09.3105 - juris).
  • VGH Bayern, 26.07.2010 - 10 ZB 10.75

    Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten einer Ausländerin mit einer …

    Der Verlust des Arbeitsplatzes im Bundesgebiet im Fall des Abbruchs des Aufenthalts und der dadurch erzwungene Neubeginn im Heimatstaat trifft grundsätzlich alle Rückkehrer gleichermaßen und ist daher im Regelfall nicht geeignet, die Ausreisepflicht zu suspendieren (vgl. BayVGH vom 15.2.2010 Az. 19 CS 09.3105 ‹juris› RdNr. 4).
  • VGH Bayern, 27.09.2012 - 19 CS 12.1647

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges Aufenthaltsrecht; …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG vom 7.4.1997 AuAS 1997, 206) sowie nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 6.6.2008 19 CS 08.1166 ; BayVGH vom 15.2.2010 19 CS 09.3105 ) ist eine besondere Härte im Sinne des § 31 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AufenthG nur dann anzunehmen, wenn im konkreten Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Ausreisepflicht den Ehegatten ungleich härter trifft als andere Ausländer in der selben Situation.
  • VG Ansbach, 26.09.2013 - AN 5 K 13.01237

    Verkürzung der Befristung der Aufenthaltserlaubnis; kein eigenständiges …

  • VG Ansbach, 12.05.2011 - AN 5 K 10.02503

    Kein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Auflösung der ehelichen …

  • VG München, 21.10.2010 - M 12 K 10.2024

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht; besondere Härte

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