Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.01.2018 - 19 CS 17.1838 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in die Klagefrist durch Nachweis einer falschen Unterschrift auf dem Empfangsbekenntnis für den streitgegenständlichen Bescheid über die Verfristung der Klage gegen eine Wohnsitznahmeverpflichtung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in die Klagefrist durch Nachweis einer falschen Unterschrift auf dem Empfangsbekenntnis für den streitgegenständlichen Bescheid über die Verfristung der Klage gegen eine Wohnsitznahmeverpflichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 21.08.2017 - W 7 S 17.773
- VGH Bayern, 09.01.2018 - 19 CS 17.1838
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 8 ME 90/17
Härte; Rückwirkung; Wohnsitzbeschränkung; Wohnsitzverpflichtung
Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2018 - 19 CS 17.1838
Die Vorschrift dient der besseren Planbarkeit von Integrationsmaßnahmen und wirkt einer Konzentration von Gruppen gleicher Staatsangehörigkeit oder ethnischer Zugehörigkeit und damit einer integrationshemmenden Segregation entgegen, insbesondere da interethnische Kontakte geeignet sind, den Spracherwerb zu forcieren und die Aufnahmebereitschaft der aufnehmenden Gesellschaft zu erhöhen (vgl. NdsOVG, B.v. 2.8.2017 - 8 ME 90/17 - juris Rn. 37).Gleichwohl muss es sich bei dem gerichtlich voll überprüfbaren Rechtsbegriff der Härte nicht um eine besondere oder gar außergewöhnliche Härte oder einen atypischen Fall handeln (vgl. NdsOVG, B.v. 2.8.2017 - 8 ME 90/17 - juris Rn. 23).
- VG Sigmaringen, 27.02.2018 - 3 K 5977/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Wohnsitzauflage
Rn. 29 Für die Konkretisierung des "bestimmten Ort(es)" durch die jeweilige Auflage schließlich dürfte Folgendes gelten: Der Wortlaut gibt keinen Aufschluss darüber, ob die Anordnung der Behörde sich lediglich auf eine bestimmte Region (z. B. einen Landkreis, eine Kommune oder einen Stadtbezirk, vgl. zu derartigen Regelungen etwa Bayer. VGH, Beschluss vom 09.01.2018 - 19 CS 17.1838 - (Landkreis); VG Bayreuth, Beschluss vom 15.03.2017 - B 4 S 17.66 - (Landkreis); VG Köln, Urteil vom 14.11.2017 - 5 K 2256/17 - (Gemeinde); alle juris) beziehen oder ob sie den Betroffenen auch zur Wohnsitznahme an einer bestimmten Adresse oder sogar in einer bestimmten Unterkunft verpflichten darf; die Vorschrift ist insoweit auslegungsoffen.Denn es ist nicht ersichtlich, dass hierzu eine vorläufige Beschränkung auf die Kommune oder Region, der der Betroffene bisher zugewiesen war, als milderes Mittel nicht ebenso ausreichen könnte (vgl. zu einer solchen Differenzierung auch Bayer. VGH, Beschluss vom 09.01.2018 - 19 CS 17.1838 -, Rn. 10, juris).
- VG Aachen, 24.02.2022 - 4 K 3154/20
Wohnsitzverpflichtung; Wohnsitzzuweisung; Aufhebung; unbillige Härte; …
Rn. 30 vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 19 CS 17.1838 -, juris Rdnr. 9; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. August 2017 - 8 ME 90/17 -, juris Rdnr. 23. - VG Arnsberg, 10.09.2020 - 10 K 687/18 Rn. 35 Vgl. VGH München, Beschluss vom 9. Januar 2018, 19 CS 17.1838, juris, Rn. 9; VG Köln, Gerichtsbescheid vom 31. Juli 2017, 5 K 1559/17, juris, Rn. 62; VG Aachen, Beschluss vom 14. November 20217, 8 L 989/17, juris, Rn. 86, 88; VG Köln, Urteil vom 14. November 2017, 5 K 2255/17, juris, Rn. 59.
- VG Kassel, 27.05.2022 - 4 L 875/22
Wohnsitzauflage für Flächenlandkreis keine zulässige Auflage nach § 12a Abs. 2 …
Soweit in der Rechtsprechung (…ohne Begründung VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 28. August 2018 - B 6 K 17.754 -, juris Rn. 23 und Bay. VGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 19 CS 17.1838 -, juris Rn. 10; implizit angenommen bei VG Bayreuth…, Beschluss vom 15. März 2017 - B 4 S 17.66 -, juris Rn. 23) und Teilen der Literatur (…"grundsätzlich eher auf Regionen", Zühlcke, in: Zeitler [Hg.], HTK-AuslR / § 12a AufenthG / zu Abs. 2, Stand: 01.02.2022, Rn. 21;… vgl. aber Maor, in: Kluth/Heusch [Hg.], BeckOK AuslR, 32. Ed. 1.1.2022, AufenthG § 12a Rn. 19: "Der Ort , der Gegenstand der Anordnung ist, kann vom bisherigen Wohnort abweichen , aber ihm auch entsprechen") auch die Bestimmung eines Landkreises für rechtmäßig angesehen wird, folgt das Gericht diesen aus oben genannten Gründen nicht.
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