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| ArbG Köln, 25.06.2021 - 19 Ca 243/21 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- arbeitsrechtsiegen.de
Reichweite des Weisungsrechts des Arbeitgebers
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 25.06.2021 - 19 Ca 243/21
- LAG Köln, 31.01.2022 - 2 Sa 486/21
- BAG - 5 AZN 191/22 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Köln, 31.01.2022 - 2 Sa 486/21
Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers; Provisionsberechtigung aus …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.06.2021 - 19 Ca 243/21 - teilweise abgeändert:.Rn. 7 das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.06.2021,Az. 19 Ca 243/21 abzuändern und.
- ArbG Köln, 22.09.2023 - 1 Ca 1698/23 Die Änderung der Opportunity-Zuordnung des Klägers im Jahre 2020 kann nicht als sachwidrig, geschweige denn als willkürlich angesehen werden, da der Arbeitgeber in einem Arbeitsbereich, der sich - wie hier - mit der Betreuung von Kunden befasst, in seiner unternehmerischen Freiheit wählen dürfen muss, wem er die Betreuung seiner Kunden im Unternehmen zur Bearbeitung zuweist (so ausdrücklich ArbG Köln, Urteil vom 25.06.2021 - 19 Ca 243/21, zitiert nach juris, dort Orientierungssatz 3 und unter Rn. 37).
- LAG Köln, 08.03.2023 - 3 Sa 295/22 Dabei haben sowohl das Arbeitsgericht Köln mit Urteil vom 25.06.2021 (Az. 19 Ca 243/21) als auch das Landesarbeitsgericht Köln mit zwischenzeitlich rechtskräftigem Urteil vom 31.01.2022 (Az. 2 Sa 486/21) die Umverteilung der Kunden für rechtswirksam erachtet und die hiergegen gerichtete Klage der Klägerin abgewiesen.
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