Rechtsprechung
| VG Berlin, 30.12.2009 - 19 L 104.09 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 30.12.2009 - 19 L 104.09
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 2 S 13.10
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 08.12.2015 - 19 K 273.09
Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeitrags
Rn. 20 Einen am 22. April 2009 mit dem Ziel der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 24. März 2009 gestellten Eilantrag des Klägers wies das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 30. Dezember 2009 - VG 19 L 104/09 - zurück.Rn. 31 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte mit den Sitzungsniederschriften vom 19. Juni 2013 und 8. Dezember 2015, die Streitakte VG 19 L 104/09 / OVG 2 S 13.10, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (ein Ordner zur Festsetzung des Ausgleichbetrages, ein Ordner Sanierungsakten) sowie die im Auftrag des Bezirksamtes durch das Koordinationsbüro zur Unterstützung der Stadterneuerung in Berlin - Sanierungsbeauftragter - erstellte Dokumentation "Die Sanierung der Spandauer Vorstadt 1993-2008.
Rn. 35 Die Kammer hat hierzu bereits im Eilbeschluss vom 30. Dezember 2009 - VG 19 L 104/09 - ausgeführt (S. 5 f. d. amtl. Abdr.):.
Seiner Berechnung hat der Beklagte auch rechtsfehlerfrei das zulässige (GFZ 3, 49) und nicht das - im Übrigen für den Kläger ungünstigere - tatsächliche Nutzungsmaß (GFZ 5, 28) zugrunde gelegt (vgl. bereits den Beschluss der Kammer vom 30. Dezember 2009, a.a.O., S. 8 d. Abdr., unter Hinweis auf VG Berlin, Beschluss vom 11. November 1998 - VG 19 A 86.98 -, GE 1999, 51).
Der Umstand, dass sich auf dem Grundstück eine denkmalgeschützte Bebauung befindet, war nicht mindernd gemäß § 28 Abs. 3 Satz 2 WertV bzw. § 16 Abs. 4 ImmoWertV zu berücksichtigen (vgl. auch insoweit schon den Beschluss der Kammer vom 30. Dezember 2009, a.a.O., S. 10 f.).
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