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| VG Köln, 29.03.2012 - 19 L 251/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausschluss von der Teilnahme am Einstellungsverfahren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst aufgrund einer ca. 1,5 x 6 cm großen Tätowierung am Handgelenk
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05
Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform; …
Auszug aus VG Köln, 29.03.2012 - 19 L 251/12
Rn. 14 vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3/05 - juris m. X. .Rn. 18 vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3/05 - juris, BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 - NJW 1991, 1477.
Rn. 20 vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3/05 - juris m. X. .
Rn. 23 vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3/05 - juris m. X. .
- BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90
Verbot des Tragens von Ohrschmuck durch männliche Zollbeamte
Auszug aus VG Köln, 29.03.2012 - 19 L 251/12
Rn. 18 vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3/05 - juris, BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 - NJW 1991, 1477.
- VG Düsseldorf, 24.08.2017 - 2 L 3279/17
Allein die Größe einer Tätowierung ist kein Einstellungshindernis für die Polizei …
Rn. 34 vgl. Beschluss vom 29. März 2012 - 19 L 251/12 -,. - VG Darmstadt, 27.05.2014 - 1 L 528/14
Tätowierung als Eignungsmangel
Rn. 67 Andererseits ist davon auszugehen, dass Tätowierungen von minderer Größe und ohne besondere Symbolik heutzutage nicht mehr als Eignungsmangel angesehen werden können, weil insoweit offenkundig zwischenzeitlich ein Wandel der maßgeblichen Anschauungen in der Bevölkerung stattgefunden hat (so auch VG Köln , Beschluss vom 29.03.2012 - 19 L 251/12 -, Beschluss vom 23.08.2012 - 19 L 993/12 -, jeweils abgedruckt bei juris;… siehe auch Günther, Sichtbare großflächige Tätowierungen kein Einstellungshindernis für Polizeivollzugsbeamte?, ZBR 2013, S. 116). - VG Weimar, 13.08.2012 - 4 E 824/12
Verdeckte Tätowierungen ohne verdächtige Symbolik sind kein Einstellungshindernis …
Hinzu kommt, dass ein Abwarten bis zur Durchführung des Hauptsacheverfahrens, das sich bei Ausschöpfung aller Rechtsmittel über mehrere Jahre hinziehen kann, auch deswegen unzumutbar wäre, als der Antragsteller ein nachvollziehbares Interesse daran hat, die Weichen für seine berufliche Zukunft zeitnah zu stellen und Umfang und Umstände künftiger Einstellungsrunden für den mittleren Polizeivollzugsdienst ungewiss sind (vgl. auch: VG Köln, Beschluss vom 29.03.2012 - 19 L 251/12 - Juris Rdnr. 26).Tätowierungen von minderer Größe und ohne besondere Symbolik sind daher in heutiger Zeit nicht mehr als Ausdruck einer überzogenen Individualität anzusehen, die die Toleranz anderer übermäßig beansprucht (VG Köln, Beschluss vom 29.03.2012 - 19 L 251/12 -, juris Rdnr. 20 - dort für eine dezente Tätowierung im Bereich der Innenseite eines Handgelenks).
- VG Köln, 19.10.2017 - 19 L 3564/17 Rn. 26 vgl. VG Köln, Beschlüsse vom 29.03.2012 - 19 L 251/12 -, juris und vom 23.08.2012 - 19 L 993/12 -, juris.
Rn. 33 Vgl. VG Köln, Beschluss vom 29.03.2012 - 19 L 251/12, juris.
- VG Köln, 25.08.2016 - 19 L 1851/16
Anspruch einer tätowierten Person auf Zulassung zum Bewerbungsverfahren zur …
Rn. 21 vgl. Beschlüsse der Kammer vom 29.03.2012 - 19 L 251/12 -, juris und vom 23.08.2012 - 19 L 993/12 -, juris. - VG Köln, 20.04.2016 - 19 L 566/16
Ablehnung der Einstellung in den gehobenen Polizeidienst wegen einer 22,5 x 5 cm …
Rn. 15 Vgl. zu vergleichbaren Tätowierungen: Beschlüsse der Kammer vom 24.09.2015 - 19 L 2114/15 -, juris, vom 29.03.2012 - 19 L 251/12 -, juris und vom 23.08.2012 - 19 L 993/12 -, juris. - VG Köln, 24.09.2015 - 19 L 2114/15 Rn. 21 vgl. Beschlüsse der Kammer vom 29.03.2012 - 19 L 251/12 -, juris und vom 23.08.2012 - 19 L 993/12 -, juris.
- VG Köln, 23.08.2012 - 19 L 993/12
Ausschluss von einem Bewerbungsverfahren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst …
Rn. 26 Die Kammer hat keine Veranlassung, im vorliegenden Verfahren von der im Verfahren 19 L 251/12 dargelegten Rechtsauffassung abzuweichen. - VG Köln, 23.08.2012 - 19 L 933/12
Ausschluss von der Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst wegen einer …
Die Kammer hat keine Veranlassung, im vorliegenden Verfahren von der im Verfahren 19 L 251/12 dargelegten Rechtsauffassung abzuweichen.
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