Rechtsprechung
| LG Berlin, 12.06.2009 - 19 O 150/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
Auszug aus LG Berlin, 12.06.2009 - 19 O 150/09
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 2005, 279 m.w.N.) können ehrkränkende Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem Gerichtsverfahren dienen, in aller Regel nicht durch Unterlassungsklagen abgewehrt werden. - OLG Hamm, 30.09.1991 - 6 U 134/91
Ehrenschutzklagen gegenüber kränkenden Äußerungen - Zulässigkeit
Auszug aus LG Berlin, 12.06.2009 - 19 O 150/09
Mit den schutzwu?rdigen Belangen der Betroffenen und mit den Erfordernissen eines sachgerechten Funktionierens der Rechtspflege wäre es nämlich unvereinbar, wenn die Kompetenzen des Gerichts des Ausgangsverfahrens durch die Möglichkeit einer Geltendmachung von Abwehranspru?chen in einem gesonderten Prozess vor einem anderen Gericht unterlaufen werden könnten (…BGH a.a.O.; NJW 1992, 1329).
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