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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.05.2004 - 19 U 185/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22110
OLG Karlsruhe, 05.05.2004 - 19 U 185/02 (https://dejure.org/2004,22110)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.05.2004 - 19 U 185/02 (https://dejure.org/2004,22110)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 19 U 185/02 (https://dejure.org/2004,22110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde; Anforderungen an das Vorliegen einer Erfüllungsbürgschaft; Anrechnung von Vorauszahlungen auf bereits erbrachte mangelhafte Teilleistungen eines beauftragten Subunternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann muss Auftraggeber eine Vorauszahlungsbürgschaft zurückgeben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann muss Auftraggeber eine Vorauszahlungsbürgschaft zurückgeben? (IBR 2005, 199)

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 909 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1988 - IX ZR 113/87

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber einer Bürgschaft auf erstes …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2004 - 19 U 185/02
    Eine Abrede, wonach bestimmte Leistungen, soweit erbracht, mit der Vorauszahlung verrechnet werden sollten mit der Folge der Verringerung der Bürgschaftsschuld (vgl. BGH NJW 2000, 511; NJW 1988, 2610), enthält die Bürgschaftsurkunde nicht.

    Vielmehr ist mangels abweichender Vereinbarungen davon auszugehen, dass der Beklagte für den Fall abgesichert werden sollte, dass die von der Fa. K. erbrachten Leistungen wertmäßig hinter dem Betrag der Vorauszahlung zurückbleiben (vgl. BGH NJW 1999, 2113; NJW 1988, 2610 S. 2611;… Heiermann in Heiermann/Riedl/Rusam, 9. Aufl., § 17 VOB/B Rdn. 23), ein Risiko, das sich gerade, wie im Streitfall, bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung realisieren konnte.

    Zwar hat die Fa. K. ihren Anspruch auf Anrechnung nicht etwa verloren, sie ist allerdings, nachdem die Berechtigung der Forderungen bzw. deren Höhe nunmehr streitig ist, im Rahmen der bisher noch ausstehenden Abrechnung über die ausgeführten Leistungen vorzunehmen (vgl. BGH NJW 1988, 2610).

  • BGH, 06.05.1999 - IX ZR 430/97

    Umfang der Bürgschaftsverpflichtung für einzelne Voraus- oder Abschlagszahlungen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2004 - 19 U 185/02
    Vielmehr ist mangels abweichender Vereinbarungen davon auszugehen, dass der Beklagte für den Fall abgesichert werden sollte, dass die von der Fa. K. erbrachten Leistungen wertmäßig hinter dem Betrag der Vorauszahlung zurückbleiben (vgl. BGH NJW 1999, 2113; NJW 1988, 2610 S. 2611;… Heiermann in Heiermann/Riedl/Rusam, 9. Aufl., § 17 VOB/B Rdn. 23), ein Risiko, das sich gerade, wie im Streitfall, bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung realisieren konnte.
  • BGH, 04.11.1999 - IX ZR 320/98

    Umfang der Bürgenhaftung nach Kündigung eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2004 - 19 U 185/02
    Eine Abrede, wonach bestimmte Leistungen, soweit erbracht, mit der Vorauszahlung verrechnet werden sollten mit der Folge der Verringerung der Bürgschaftsschuld (vgl. BGH NJW 2000, 511; NJW 1988, 2610), enthält die Bürgschaftsurkunde nicht.
  • OLG Karlsruhe, 11.07.1984 - 7 U 122/82

    Vorauszahlungsbürgschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2004 - 19 U 185/02
    Mit ihren beiden Abschlagsforderungen, gegen die der Beklagte keine Einwände vorbrachte, hat die Fa. K. zwar entsprechende Beträge fällig gestellt (§ 16 Nr. 1 Abs. 3 VOB/B), eine Anrechnung, sei es durch Verrechnung (vgl. etwa OLG Karlsruhe BauR 1986, 227 S. 228), sei es durch Freigabe der Bürgschaft (vgl. KG BauR 1989, 748;… Locher in Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., § 16 Nr. 2 VOB/B Rdn. 11) oder in sonstiger Weise ist indessen nicht erfolgt bzw. bewirkt worden (…vgl. Locher a.a.O. Rdn. 9).
  • KG, 30.11.1988 - 24 U 4067/88

    Rückforderung von Vorauszahlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2004 - 19 U 185/02
    Mit ihren beiden Abschlagsforderungen, gegen die der Beklagte keine Einwände vorbrachte, hat die Fa. K. zwar entsprechende Beträge fällig gestellt (§ 16 Nr. 1 Abs. 3 VOB/B), eine Anrechnung, sei es durch Verrechnung (vgl. etwa OLG Karlsruhe BauR 1986, 227 S. 228), sei es durch Freigabe der Bürgschaft (vgl. KG BauR 1989, 748;… Locher in Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., § 16 Nr. 2 VOB/B Rdn. 11) oder in sonstiger Weise ist indessen nicht erfolgt bzw. bewirkt worden (…vgl. Locher a.a.O. Rdn. 9).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2009 - 4 U 44/09

    Bestellerkündigung beim VOB-Vertrag: Umfang der Bürgenhaftung bei Leistung von …

    Für eine anderweitige Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Zahlungsprozess des Auftraggebers gegen den Bürgen, der ohnehin für das Erlöschen der Bürgschaft bzw. Beendigung der Bürgschaftsverpflichtung beweispflichtig ist, besteht kein sachlicher Grund (vgl. auch OLG Karlsruhe 5. Mai 2004 - 19 U 185/02 -, die Entscheidung ist nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24. Februar 2005 - VII ZR 275/04 - rechtskräftig).
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