Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 30.12.1999 - 19 U 236/99 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 30.12.1999 - 19 U 236/99
- BGH, 30.03.2000 - III ZB 2/00
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.03.2000 - III ZB 2/00
Gegenstandswert bei Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluß des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30. Dezember 1999 - 19 U 236/99 - wird zurückgewiesen. - OLG Brandenburg, 14.06.2006 - 4 U 208/05
Bürgschaft: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers im Verhältnis zum Bürgen …
Die Entscheidungen des BGH vom 29.10.1985 (VI ZR 56/84 = NJW 1986, 324 ff.) des OLG Köln vom 20.06.1997 (19 U 236/99 = VersR 1998, 1388 f.) und des OLG Düsseldorf vom 09.12.2003 (23 U 179/02) betreffen schon im Ansatz nicht die vorliegende Problematik eines abstrakten oder deklaratorischen Anerkenntnisvertrages, sondern sämtlich die Frage eines tatsächlichen Anerkenntnisses mit verjährungsunterbrechender Wirkung im Sinne des § 208 BGB a.F.
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