Rechtsprechung
| OLG Köln, 29.05.1998 - 19 U 239/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zulässigkeit Tilgungsbestimmung Leistung Schuldner
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 366, 387 BGB, 55 Nr. 1 KO
Zulässigkeit Tilgungsbestimmung Leistung Schuldner - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
BGB §§ 366, 387; KO § 55 Nr. 1
Zulässigkeit der Tilgungsbestimmungen nur bei der Leistung des Schuldners - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtswirksame Tilgungsbestimmung einer bestimmten Schuld "bei der Leistung" gem. § 366 BGB; Aufrechnung eines Schuldners gegenüber der Kaufpreisforderung aus der Veräußerung von Gegenständen der Konkursmasse durch den Konkursverwalter
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.09.1997 - 20 O 102/97
- OLG Köln, 29.05.1998 - 19 U 239/97
Wird zitiert von ...
- KG, 30.08.2004 - 24 U 295/02
Nachträgliche Tilgungsbestimmung für eine in Unkenntnis einer Teilabtretung …
Der Sachverhalt, der den von der Klägerin zur Stützung ihrer Rechtsansicht eingereichten Urteilen des OLG Zweibrücken - Urteil vom 4. November 1997, 5 U 55/96 - und des OLG Köln - Urteil vom 29. Mai 1998, 19 U 239/97 - zugrunde lag, ist mit dem hiesigen nicht vergleichbar.
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 26.03.1998 - 19 U 239/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments ; Fragliche Fälschung der Unterschrift des Erblassers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 02.09.1997 - 9 O 504/96
- OLG Stuttgart, 26.03.1998 - 19 U 239/97
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.03.2015 - IV ZR 400/14
Erbunwürdigkeit des betreuenden Ehegatten und Testamentserben: Versuchte Tötung …
Daher entspricht es der überwiegenden Auffassung zum Erbunwürdigkeitsgrund des § 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB, dass es nicht darauf ankommt, ob der Erbunwürdige mit der Fälschung des Testaments möglicherweise nur den tatsächlichen oder vermuteten Willen des Erblassers durchsetzen wollte (Senatsbeschluss vom 27. Februar 2008 - IV ZR 138/07, ZEV 2008, 193; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1969 - III ZR 208/67, NJW 1970, 197 unter 2 b; OLG Stuttgart ZEV 1999, 187, 188;… Muscheler, Erbrecht II 2010 Rn. 3161;… Staudinger/Olshausen, BGB (2015) § 2339 Rn. 23;… Palandt/Weidlich, BGB 74. Aufl. § 2339 Rn. 7;… kritisch hierzu MünchKomm-BGB/Helms, 6. Aufl. § 2339 Rn. 13). - BGH, 27.02.2008 - IV ZR 138/07
Begriff der Erbunwürdigkeit
Im Übrigen hält der Senat daran fest, dass jede unter Nr. 4 des § 2339 Abs. 1 BGB fallende Handlung zur Erbunwürdigkeit führt, ohne dass es darauf ankommt, ob der Täter aus anerkennenswerten Motiven gehandelt hat oder nicht (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1969 - III ZR 208/67 - NJW 1970, 197 unter 2 b; OLG Stuttgart ZEV 1999, 187 mit Hinweis auf die Nichtannahme der Revision S. 188).
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