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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.07.2006 - 19 U 9/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10794
OLG Frankfurt, 21.07.2006 - 19 U 9/06 (https://dejure.org/2006,10794)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.07.2006 - 19 U 9/06 (https://dejure.org/2006,10794)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juli 2006 - 19 U 9/06 (https://dejure.org/2006,10794)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 730 BGB
    BGB-Gesellschaft: Reichweite der Durchsetzungssperre für Ansprüche der Gesellschaft gegen die Gesellschafter und die der Gesellschafter gegen die Gesamthand bzw. andere Gesellschafter

  • Judicialis

    BGB § 730

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 730
    Zu den wechselseitigen Ansprüchen zwischen einer Gesellschaft und deren ausgeschiedenem Gesellschafter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Gesonderte Durchsetzbarkeit von auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Ansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93

    Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2006 - 19 U 9/06
    Diese Durchsetzungssperre soll der Gefahr von Hin- und Herzahlungen während der Auseinandersetzung begegnen (ständige Rechtsprechung des BGH NJW 1995 S. 188).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (ZIP 1994 S. 1846; NJW 1995 S. 188; WM 1998 S. 1020 f., 1025; NZG 2002 S. 519) entschieden, dass in jedem - vorzeitig - geltend gemachten Einzelanspruch auf Zahlung ohne weiteres ein Antrag auf Feststellung enthalten sei, dass der entsprechende Anspruch in der Schlussabrechnung der Gesellschaft als Rechnungsposten festgestellt werde, weil die Feststellung ein Weniger gegenüber dem Leistungsantrag darstelle.

  • BGH, 18.03.2002 - II ZR 103/01

    Klage eines OHG-Gesellschafters gegen die übrigen Gesellschafter auf Befriedigung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2006 - 19 U 9/06
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (ZIP 1994 S. 1846; NJW 1995 S. 188; WM 1998 S. 1020 f., 1025; NZG 2002 S. 519) entschieden, dass in jedem - vorzeitig - geltend gemachten Einzelanspruch auf Zahlung ohne weiteres ein Antrag auf Feststellung enthalten sei, dass der entsprechende Anspruch in der Schlussabrechnung der Gesellschaft als Rechnungsposten festgestellt werde, weil die Feststellung ein Weniger gegenüber dem Leistungsantrag darstelle.
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 250/95

    "Potmusikproduzenten"; Wirksamkeit eines Gesellschaftsvertrages zweier Künstler …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2006 - 19 U 9/06
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (ZIP 1994 S. 1846; NJW 1995 S. 188; WM 1998 S. 1020 f., 1025; NZG 2002 S. 519) entschieden, dass in jedem - vorzeitig - geltend gemachten Einzelanspruch auf Zahlung ohne weiteres ein Antrag auf Feststellung enthalten sei, dass der entsprechende Anspruch in der Schlussabrechnung der Gesellschaft als Rechnungsposten festgestellt werde, weil die Feststellung ein Weniger gegenüber dem Leistungsantrag darstelle.
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2008 - 15 U 64/07

    Geltendmachung von Pensionsansprüchen gegenüber einer Gesellschaft im …

    Der BGH hat im Hinblick hierauf ausgesprochen, dass bei der Auseinandersetzung der Gesellschaft Ansprüche auf Rückzahlung unzulässiger Entnahmen regelmäßig nicht mehr selbständig geltend gemacht werden können (…BGH Urt. v. 03. Mai 1999, II ZR 32/98, juris Rz. 9 = NJW 1999, 2438 ff.; vgl. auch OLG Frankfurt 19 U 9/06, juris Rz. 22 = OLGR Frankfurt 2007, 97 f.).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2022 - 23 U 192/21

    Voraussetzungen für die Geltendmachung des Auseinandersetzungsguthabens nach …

    Die Auslegung findet ihre Grenze in einem explizit entgegenstehenden Parteiwillen (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 21.07.2006 - 19 U 9/06, BeckRS 2006, 12924;… MüKoBGB/Schäfer, 8. Aufl. 2020, BGB § 730 Rn. 51).
  • LG Köln, 04.02.2010 - 2 O 402/09
    Entgegen der vom OLG Frankfurt im Urteil vom 21.07.2006 - 19 U 9/06 - (vorgelegt mit Schriftsatz des Klägers vom 22.12.2009) vertretenen Ansicht hält es das erkennende Gericht nicht für erforderlich, dass die bereits schriftsätzlich erhobene Rüge vor Beginn der mündlichen Verhandlung, also vor der Stellung der Sachanträge (§ 137 Abs. 1 ZPO) nochmals wiederholt werden muss.
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