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| OLG Hamm, 13.01.1984 - 19 U 90/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1984, 1244 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 136/20
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Kosten eines …
Rn. 59 Soweit das Oberlandesgericht Hamm vertreten hat, die Vorschrift des § 97 Abs. 2 ZPO auch auf die 1. Instanz anzuwenden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18. September 1972 - 2 U 2/72 -, juris), folgt der Senat dem nicht, zumal sich ein anderer Senat des Oberlandesgerichts Hamm auch von der vorgenannten Entscheidung distanziert hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. Januar 1984 - 19 U 90/83 -, juris), so dass davon ausgegangen werden kann, dass diese Rechtsansicht nicht aufrechterhalten wird. - OLG Köln, 24.09.1998 - 15 U 122/98
Postmortaler Ehrenschutz; Wahlwerbung
- KG, 14.07.1987 - 5 U 3562/85
Abzahlungsrecht im Rahmen eines abstrakten Unterlassungsantrages bei der …
Deshalb muß die Beklagte alle Kosten des Rechtsstreits tragen, auch wenn der Kläger in der Berufungsinstanz nur infolge des geänderten Antrages gesiegt hat (vgl. OLG Hamm NJW 1984, 1244 [OLG Hamm 13.01.1984 - 19 U 90/83] ;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 45. Aufl. 1987, Anm. 2 A a zu § 97). - OLG Köln, 20.01.1998 - 9 U 156/97 Unabhängig von der Frage, ob diese Vorschrift auch zu Lasten des mit neuem Vortrag obsiegenden Berufungsbeklagten anzuwenden ist (…bejahend Zöller-Herget: ZPO, 20. Aufl., § 97 Rn. 14 m.w.N., Thomas-Putzo, ZPO, 20. Aufl., § 97 Rn. 10) oder ob diese Vorschrift ohnehin nur zu Lasten des mit neuem Vorbringen obsiegenden Berufungsführers gilt (so OLG Hamm NJW 1984, 1244, Schumann: Die Berufung in Zivilsachen, 4. Aufl., S. 230), greift die Kostenfolge des § 97 Abs. 2 ZPO im vorliegenden Fall schon deswegen nicht ein, weil nicht feststeht, daß die Beklagte ohne die Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrechts der Obliegenheitsverletzung unterlegen gewesen wäre.
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